Sachverhalt:
Gegenüber der Einplanung im Haushaltsplan
2015 entsteht in 2015 bei Produkt 060310 – Ambulante Hilfen – bei der
Aufwandsart Transferaufwendungen (siehe Haushaltsplan 2015, Seiten 420 / 421,
Nr. 15.) ein Mehraufwand von insgesamt 100.000 EUR (Haushaltsansatz 2015
bisher: 896.252 EUR.).
Vor dem Hintergrund des Verlaufs der
Haushaltsplanberatungen 2014 wurden die
Haushaltsansätze für die einzelnen Produktsachkosten (Hilfearten) auf der Grundlage
der vor den Haushaltsberatungen 2015 bekannten Daten (Anzahl der Fälle,
bewilligte Hilfezeiträume / Leistungsmonate, Kostenstrukturen der Anbieter)
kalkuliert. „Reserven“ wurden nicht eingeplant.
Ende Juli d. J. wurde jeder einzelne
laufende Hilfefall überprüft und die Aufwendungen hierfür aktualisiert.
Mehraufwendungen ergeben sich durch zusätzliche Fälle, neu definierte
Hilfezeiträume und ggf. veränderte Kostenstrukturen auf Seiten der Anbieter
(Steigerung durch tarifliche Anpassungen). Minderaufwendungen ergeben sich
durch Falleinstellungen.
Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen sind im Sinne von § 83
Abs. 1 GO NRW unabweisbar. Es handelt sich um pflichtige Aufgaben /
Hilfegewährung nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und
Jugendhilfe -). Nach
§ 9 der Haushaltssatzung 2015 bedarf die
Leistung der vorherigen Zustimmung durch den Rat.
Veränderungen im Einzelnen:
Produktsachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz Haushalts- plan 2015 |
Mehrauf- wand (+) / Minder- aufwand (-) |
Neuer Ansatz 2015 |
Produkt 060310 – Ambulante
Hilfen |
||||
060310.533116 |
Pädagogische u. therapeutische Hilfen § 27, 3 SGB VIII |
130.000 € |
+ 20.000 € |
150.000 € |
060310.533118 |
Erziehungsbestand, Betreuungshelfer § 30 SGB VII |
45.000 € |
+ 10.000 € |
55.000 € |
060310.533119 |
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII |
200.000 € |
+ 20.000 € |
220.000 € |
060310.533120 |
Erziehung in Tages-gruppe § 32
SGB VIII |
120.000 € |
- 50.000 € |
70.000 € |
060310.533123 |
Eingliederungshilfe f. seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche §
35a SGB VIII |
180.000 € |
+ 80.000 € |
260.000 € |
060310.533124 |
Hilfen für junge Voll- jährige § 41 SGB VIII |
60.000 € |
+ 20.000 € |
80.000 € |
(Netto)Mehraufwand |
+
100.000 € |
|
Beschlussvorschlag:
Der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung
/ Auszahlung im Produkt 060310 – Ambulante Hilfen – bei der Aufwandsart
„Transferleistungen“ in Höhe von 100.000 EUR wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
Mehraufwand bei Produkt 060310 - Ambulante Hilfen - bei der Aufwandsart
„Transferaufwendungen“ in Höhe von 100.000 EUR
Verfasser: Udo Thal, Amt 51