Sachverhalt:
Die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, Breidenhofer Str. 7, Haan, beantragt unter dem 16.01.2009 die Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Seniorentreff (siehe Anlage 1).
Aus einem Gespräch am 19.01.2009 mit dem Vorsitzenden des Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt, Herr Angern, sowie aus den hier vorliegenden Unterlagen ergibt sich ergänzend zur Begründung im Antrag vom 16.01.2009 folgendes Bild:
Der Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt in der Breidenhofer Str. 7 wird als einzige Einrichtung in Haan nach den Richtlinien über die Förderung von Seniorentreffs im Kreis Mettmann (siehe Anlage 2) seit Jahrzehnten durch den Kreis gefördert. Nach den seit 01.01.2004 geltenden bzw. fortgeschriebenen Richtlinien des Kreises erfolgt eine Förderung bis max. 50 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten.
Für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmals mit Ratsbeschluss vom 19.01.1968 ein Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkannten Betriebskosten gewährt, der Zuschuss wurde im Jahre 1973 auf 40 % erhöht und im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen abgesenkt in den Jahren 1994, 1996 und 1997 auf zuletzt 20,16 %. Die Zuschusshöhe von 20,16 % wurde durch Ratsbeschluss am 19.12.2000 nach Umzug des Seniorentreffs von der Turnstrasse in die Breidenhofer Strasse bestätigt. Die öffentliche Förderung beträgt somit max. 70,16 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten. Neben den öffentlichen Zuschüssen wird der Betrieb über Eigenmittel (Beiträge der Vereinsmitglieder), Sponsoring durch Mitlieder und Besucher sowie Spenden Dritter finanziert. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Ortsvereins sind die zur Verfügung stehen Mittel nicht mehr auskömmlich.
Der Betrieb des Seniorentreffs und auch die sonstigen Aktivitäten des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt sind aus Sicht der Verwaltung als vielfältiges und qualitativ hochstehendes soziales Leistungsangebot unverzichtbar.
Nach der zuletzt hier unter dem 24.11.2008 eingegangenen Mitteilung des Kreises wurden die Betriebskosten für das Jahr 2008 auf rd. 79.200 EURO festgesetzt. Der städtische Zuschuss beträgt somit aktuell 16.000 €. Die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 25 % der vom Kreis festgesetzten Betriebskosten erfordert eine Mehrleistung von rd. 4.000 EURO für das Jahr 2009.
Der Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf grundsätzliche bzw. dauerhafte Erhöhung der städtischen Förderung wird erneut, ggf. zur Haushaltsberatung 2010, aufgegriffen, wenn die auf Kreisebene im Gespräch befindliche Förderung von Seniorentreffs im Kreis Mettmann mit einem Ergebnis versehen wird.
Im Rahmen der Beratungen über den städtischen Haushalt 2009 im Rat am 31.03.2009 wurde Einvernehmen erzielt, dass für 2009 eine zusätzliche Leistung überplanmäßig bereit gestellt wird. Mit Schreiben vom 02.04.2009 (siehe Anlage 3) stellt der Vorsitzende des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt nochmals die Bedeutung der Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Arbeit des Seniorentreffs heraus.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Leistung in Höhe von 4.000 EURO bei Produkt 050110 (Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege) an die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, Breidenhofer Str. 7, Haan, zu den Betriebskosten des Seniorentreffs in der Breidenhofer Str. 7 für das Jahr 2009 wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
4.000 EURO