Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
10/092/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Letztmalig wurde die Hauptsatzung der Stadt Haan mit Beschluss des Rates vom 23.09.2014 mit einer Neufassung der Entschädigungsregelungen geändert.

 

Hinsichtlich des Vergabewesens bestehen derzeit uneinheitliche Regelungen. So gibt es nach § 7 c Nr. 1 der Hauptsatzung für die Auftragsvergabe von Planungen und Gutachten sowie baulichen Maßnahmen im technischen Bereich keine Wertgrenzen. Nach § 7 c Nr. 2 der Hauptsatzung kann die Verwaltung lediglich Aufträge für Planungen und Gutachten bis zu 25.000 € und sonstige Aufträge bis zu einer Grenze von 50.000 € erteilen.

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen diese Vorgaben vereinheitlicht werden, und zwar dahingehend, dass die Verwaltung „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Erteilung von Aufträgen“ vornehmen kann.“ Dies entspricht im Ansatz auch dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015, mit welchem in der Zuständigkeitsordnung die Regelung ersatzlos gestrichen wurde, dass der HFA über Auftragsvergaben ab 50 T€, für Planungen und Gutachten ab 25 T€ entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.

 

Die Gründe für die von der Verwaltung empfohlene Änderung der Hauptsatzung sind:

·      Vereinheitlichung der Vorschriften.

·      Nach Durchführung der Ausschreibung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes besteht kein Spielraum mehr, zu einer anderen Auswahlentscheidung zu kommen. Die Einholung der Zustimmung des HFA/Rates kann sich deshalb nicht mehr auf die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes beziehen.

·      Lehnt der Rat zu diesem späten Zeitpunkt im laufenden Verfahren – weil noch kein Zuschlag erteilt wurde – eine Vergabe ab, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen der Bieter führen, da das Vergabeverfahren aufgehoben werden müsste.

 

Gleichwohl besteht nach wie vor eine Beteiligung von Ausschüssen und Rat. So entscheidet der BVFOA über Projektfreigaben bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung und über eine Ausschreibung von Aufträgen, die eine Übertragung von Hausrechten oder Unterstützung bei ordnungsbehördlichen Aufgaben vorsehen. Ferner gibt der Rat die zur Verfügung stehenden Mittel vor, und die Auftragsvergaben stellen in der Regel eine Ausführung zuvor gefasster Beschlüsse dar. Zudem ist die Verwaltung gehalten, im HFA über Auftragsvergaben ab einem Wert von nunmehr 30.000 € zu berichten. Letztlich überwacht das RPA die Vergaben der Verwaltung.

 

Die Berichtsgrenze von 25.000 € gilt wie die nunmehr nicht mehr vorgesehene Vergabegrenze seit dem 14.06.2003. Aufgrund der seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Preissteigerungen wird eine Grenze von 30.000 € für die Berichte der Verwaltung über Auftragsvergaben empfohlen. Die vorgeschlagenen Änderungen halten sich auch an den Rahmen der übrigen kreisangehörigen Städte. Dieser ist in der Anlage 1 wiedergegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.