Sachverhalt:
Letztmalig wurde die Hauptsatzung der Stadt Haan mit Beschluss des Rates
vom 23.09.2014 mit einer Neufassung der Entschädigungsregelungen geändert.
Hinsichtlich des Vergabewesens bestehen derzeit uneinheitliche
Regelungen. So gibt es nach § 7 c Nr. 1 der Hauptsatzung für die
Auftragsvergabe von Planungen und Gutachten sowie baulichen Maßnahmen im
technischen Bereich keine Wertgrenzen. Nach § 7 c Nr. 2 der Hauptsatzung kann
die Verwaltung lediglich Aufträge für Planungen und Gutachten bis zu 25.000 €
und sonstige Aufträge bis zu einer Grenze von 50.000 € erteilen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen diese Vorgaben vereinheitlicht
werden, und zwar dahingehend, dass die Verwaltung „im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel die Erteilung von Aufträgen“ vornehmen kann.“ Dies entspricht im
Ansatz auch dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015, mit welchem in der
Zuständigkeitsordnung die Regelung ersatzlos gestrichen wurde, dass der HFA
über Auftragsvergaben ab 50 T€, für Planungen und Gutachten ab 25 T€ entscheidet,
soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Die Gründe für die von der Verwaltung
empfohlene Änderung der Hauptsatzung sind:
·
Vereinheitlichung
der Vorschriften.
·
Nach
Durchführung der Ausschreibung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes besteht
kein Spielraum mehr, zu einer anderen Auswahlentscheidung zu kommen. Die
Einholung der Zustimmung des HFA/Rates kann sich deshalb nicht mehr auf die
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes beziehen.
·
Lehnt
der Rat zu diesem späten Zeitpunkt im laufenden Verfahren – weil noch kein
Zuschlag erteilt wurde – eine Vergabe ab, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen
der Bieter führen, da das Vergabeverfahren aufgehoben werden müsste.
Gleichwohl besteht nach wie vor eine Beteiligung von Ausschüssen und Rat.
So entscheidet der BVFOA über Projektfreigaben
bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung und über eine Ausschreibung von
Aufträgen, die eine Übertragung von Hausrechten oder Unterstützung bei ordnungsbehördlichen
Aufgaben vorsehen. Ferner gibt der Rat die zur Verfügung stehenden Mittel vor,
und die Auftragsvergaben stellen in der Regel eine Ausführung zuvor gefasster
Beschlüsse dar. Zudem ist die Verwaltung gehalten, im HFA über Auftragsvergaben
ab einem Wert von nunmehr 30.000 € zu berichten. Letztlich überwacht das RPA
die Vergaben der Verwaltung.
Die Berichtsgrenze von 25.000 € gilt wie die nunmehr nicht mehr
vorgesehene Vergabegrenze seit dem 14.06.2003. Aufgrund der seit diesem
Zeitpunkt eingetretenen Preissteigerungen wird eine Grenze von 30.000 € für die
Berichte der Verwaltung über Auftragsvergaben empfohlen. Die vorgeschlagenen
Änderungen halten sich auch an den Rahmen der übrigen kreisangehörigen Städte.
Dieser ist in der Anlage 1 wiedergegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.