Betreff
Verkaufoffene Sonntage 2017 - Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Antrag der WLH-Ratsfraktion vom 22. 03. 2017
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 26. 03. 2017
Vorlage
32-1/011/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 21. 02. 2017 hatte der Rat der Stadt Haan die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017“ (Anlage 3) beschlossen. Der Beschluss erging auf Grundlage der ausführlichen Sitzungsvorlage Nr. 32-1/010/2017.

 

In dieser Vorlage hatte die Verwaltung die Korrespondenz mit der Gewerkschaft ver.di wiedergegeben und auf die restriktive Rechtsprechung hingewiesen, welche eine Ladenöffnung nur in engen Grenzen zulasse. Hiernach ist im Gegensatz zu den Vorjahren eine Sonntagsöffnung lediglich aus Anlass von Veranstaltungen mit einem erheblichen Besucheraufkommen möglich, wobei die Ladenöffnung einen nebensächlichen Reflex bildet und nur auf die Verkaufsstellen begrenzt ist, die unmittelbar an die Veranstaltungsfläche grenzen.

 

Dies führt dazu, dass die Sonntagsöffnung anlässlich des Brunnenfestes und „Haan à la carte“ nur für Geschäfte innerhalb einer fest umrissenen Fläche zugelassen werden durfte. Außerhalb dieser Fläche liegende Ladenlokale hatten keine Möglichkeit, sich am Sonntag am Verkaufsgeschehen zu beteiligen, was vor, während und nach dem verkaufsoffenen Sonntag zu Irritationen geführt hat.

 

Der in diesem Zusammenhang geäußerte Vorwurf einer Ungleichbehandlung ist allerdings nicht gerechtfertigt. Durch die Veranstaltungsfläche ergibt sich für angrenzende Verkaufsstellen ein Lagevorteil, der gesetzlich bedingt und durch die Rechtsprechung manifestiert ist. Innerhalb dieser Vorgaben werden aber alle Einzelhändler gleichbehandelt und nicht diskriminiert.

 

Die antragstellenden Fraktionen begehren eine Änderung der Verordnung in der Weise, dass weitere Geschäfte anlässlich der Veranstaltung „Haan à la carte“ am Sonntag, dem 09. 07. 2017, öffnen dürfen. Nach dem FDP-Antrag soll eine Sonntagsöffnung für sämtliche Verkaufsstellen innerhalb eines umrahmten Gebiets der Haaner Innenstadt zugelassen werden und hierbei nur die Veranstaltung als Anlass, nicht aber deren Lage maßgebend sein. Der WLH-Antrag sieht eine Ausweitung der Veranstaltungsfläche vor, damit auch die an die Erweiterung grenzenden Ladenlokale öffnen dürfen.

 

Dem FDP-Antrag ist nicht zu folgen, weil er die Ladenöffnung für Verkaufsstellen in einem Gebiet vorsieht, welches nur teilweise von der Veranstaltung „Haan à la carte“ erfasst wird. Nach dem WLH-Antrag dient eine Ausweitung der Veranstaltungsfläche allein dem Zweck, weitere Geschäfte an der Sonntagsöffnung teilhaben zu lassen. Hiernach ist hauptsächlich die Sonntagsöffnung, nicht aber die Veranstaltung selbst für die Erweiterung maßgebend. Es fehlt somit an dem Anlass der Veranstaltung, die eine Sonntagsöffnung am Rande gestattet.

 

Eine Änderung der Verordnung wäre rechtlich nicht vertretbar. Eine Klage gegen eine im Sinne der Antragstellerinnen neugefasste Verordnung hätte gute Erfolgsaussichten mit der Folge, dass die Verordnung insgesamt unwirksam würde und kein Geschäft am zweiten Julisonntag 2017 öffnen dürfte.

 

Mit Vertretern des örtlichen Einzelhandels hat die Verwaltung die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Auch dieser teilt die Bedenken der Verwaltung und sieht zudem keine realistische Chance, die Veranstaltungsfläche zu erweitern.

 

Angesichts der Tatsache, dass es mit Ausnahme der Haaner Kirmes auch in den nächsten Jahren keine Veranstaltung geben wird, deren Fläche sich auf das gesamte Kerngebiet der Innenstadt erstreckt, beabsichtigt der örtliche Einzelhandel, zukünftig keine Anträge für Sonntagsöffnungen zu stellen. Die lageabhängig für die Sonntagsöffnung gebotene Unterscheidung des Standorts von Einzelhandelsgeschäften muss für verlängerte Öffnungszeiten an Werktagen nicht getroffen werden.

 

Am 2.5.17 fand eine weitere Dialogveranstaltung mit dem örtlichen Einzelhandel statt. Die Verwaltung hat den anwesenden Einzelhändlern nochmals die Rechtslage erläutert. Die Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan“ hat vorgeschlagen, auf verkaufsoffene Sonntage ganz zu verzichten und stattdessen zu bestimmten Anlässen / Veranstaltungen einen langen Samstag einzuführen. Nach Ladenöffnungsgesetz NRW darf der Einzelhandel samstags bis 22.00 Uhr in eigener Kompetenz öffnen. Der Vorteil ist, dass alle Händler unabhängig von der räumlichen Nähe zur Veranstaltung öffnen können. Die Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan“ wird mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung in den nächsten Wochen weitere Händler, die nicht an der Dialogveranstaltung teilgenommen haben, zu diesem Vorschlag befragen, um dann Ende Mai eine Entscheidung zu treffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anträge der

- WLH-Ratsfraktion vom 22. 03. 2017 (Anlage 1) und

- FDP-Ratsfraktion  vom 26. 03. 2017 (Anlage 2)

auf Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017 werden abgelehnt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine

 

 

 

Verfasser: Herr Rennert, Amt 32