Betreff
Beitritt der Stadt Haan zur „d-NRW AöR“
Vorlage
10/110/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Gesetz vom 25.10.2016 hat das Land die „d-NRW AÖR“ als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts errichtet.

 

Nach § 6 des Gesetzes unterstützt die Anstalt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten.

Weiterhin unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016. Die Leistungen gegenüber ihren Trägern und anderen öffentlichen Stellen erbringt die Anstalt jeweils auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§ 54 bis 62 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Die Anstalt wird von ihren Trägern mit einem Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt eine Million Euro, das der beitretenden Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen je Träger 1.000 Euro. Die Träger unterstützen die Anstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Das eingebrachte Stammkapital wird im Falle der Kündigung unverzinslich zurückgezahlt.

 

Nach § 17 des Gesetzes ist (nur) im Jahre 2017 der rückwirkende Beitritt zum 1. Januar 2017 möglich.

 

Nachdem die kommunalen Spitzenverbände beteiligt und offene Fragen geklärt wurden, hat auch der Städte- und Gemeindebund NRW mit seinem Schnellbrief Nr. 333/2016 vom 24.11.2016 (Anlage 2) zu einem Beitritt aller nordrhein-westfälischen Kommunen aufgerufen.

 

 

Rechtslage:

 

Der Beschluss erfolgt im Rechtsrahmen des eigens zur Gründung der Anstalt erlassenen Gesetzes. Ein Ratsbeschluss ist erforderlich.

 

 

 

Verfasser: Gerhard Titzer

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Haan zur „d-NRW AöR“ rückwirkend zum 01.01.2017.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 3 beigefügte Beitrittserklärung abzugeben.

Finanz. Auswirkung:

 

Einzubringendes Stammkapital i.H.v. 1.000 Euro, dass im Falle einer Kündigung unverzinslich zurückgezahlt wird.