Betreff
Wiederbesetzung der Stelle 40/26 – Sekretariat Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan als Ausnahme vom Wiederbesetzungsstopp
Vorlage
10/112/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Aufgaben

Bei der Stelle 40/26 handelt es sich um die Stelle „Sekretärin an der Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan“ und als solche um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers gem. § 79 des Schulgesetzes NRW.

 

2.    Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre / Begründung

 

Die v.g. Stelle ist durch den Tod der Stelleninhaberin seit Mitte Februar vakant. Durch vorangegangene wiederholt krankheitsbedingte Ausfälle ist die Arbeitssituation im Schulsekretariat der Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan bereits seit längerem kritisch. Ein geringes Maß der anfallenden Arbeiten wurde durch Praktikanten, Auszubildende sowie andere Schulsekretärinnen erledigt, was sich jedoch nur auf das Allernötigste beschränken ließ und schon aufgrund mangelnder Ressourcen auf Dauer nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus ist das Schulsekretariat als erster Kontakt für Schüler/innen, Eltern, Behörden und Bürger/innen das Aushängeschild einer Schule, wodurch besondere Anforderungen an eine personelle Konstanz begründet sind.  

 

Ein internes Ausschreibungsverfahren konnte mangels Bewerbungen nicht zu einer Wiederbesetzung der Stelle  führen, so dass die Stelle nur extern wiederbesetzt werden kann. Eine sofortige Wiederbesetzung der Stelle ist aufgrund der v.g. Darstellung zur Erfüllung der Pflichtaufgabe des Schulträgers gem. § 79 des Schulgesetzes NRW erforderlich.  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 40/26 – Sekretariat Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan (0,5 Stellenanteil bisher A 8 künftig EG 6) als Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre zu.

Finanz. Auswirkung:

 

43.100 Euro (Die Personalkosten sind im Haushalt 2017ff berücksichtigt.)