- Erweiterung, Ausbau und Teilabbruch
- Integration der Stadtteilbücherei in das Schulgebäude
Anpassung
des Planungsauftrages
Ausgangslage:
Die räumliche Situation an der
Grundschule Gruiten wurde, ausgehend von einem Vortrag der Schulleitung im Schul-
und Sportausschuss am 10.04.2013 zu der Entwicklung des Ganztages, einem daraus
abgeleiteten Raumbedarf und dem allgemeinen baulichen Zustand der einzelnen
Gebäudeteile in den Jahren 2014/2015 in den politischen Gremien mehrfach
erläutert und diskutiert.
Nach einem gemeinsamen Antrag von
SPD-, GAL und WLH-Fraktion im BKSA September 2014 wurde die Verwaltung in der
darauffolgenden Ratssitzung einstimmig beauftragt, in Abstimmung mit der Schule
Planungsentwürfe mit verschiedenen Varianten für die Erweiterung/Sanierung der
Gemeinschaftsgrundschule Gruiten, sowie eine erste Kostenkalkulation
vorzulegen.
Auf Grundlage der Raumbedarfsvorgaben
der Schule für die Bereiche
- „Gruppenräume“ und „Schulklassen“
sowie
- „Verwaltung“ und „Inklusion“
und dem als drängendsten
dargestellten Sanierungsstau im Bereich der
- „Schüler-WC-Anlagen“
entwickelte das Gebäudemanagement (GM)
zunächst verschiedene, aus seiner Sicht mögliche Lösungsansätze diese
grundsätzlich baulich umzusetzen.
Themen waren hier:
- mögliche Lage eines Anbaus auf dem Grundstück,
- Integration von Altbausubstanz,
- Unterbringung des Funktionsproramms in Alt- und Anbau mit
- Aufspüren von funktionalen Defiziten aus Sicht der Schule
und
- kostentreibenden Aspekten in der baulichen Umsetzung
(Klassen- und
WC-Container während der Bauzeit) sowie
- Abschätzung von Risiken durch starke Verzahnung von
Neubauteilen mit der
Altbausubstanz der
Anbauten der 60er und 70er Jahre.
Zur besseren Erläuterung und Visualisierung der
Unterschiedlichen Ansätze wurden hierzu jeweils Planungsskizzen für die
vorgestellten Varianten 1a, 1b, 2a, 2b gefertigt.
Diese Planungsskizzen wurden von der
Schule für den BKSA am 28.01.2015 „sehr genau analysiert“ (Schreiben der Schule
vom 20.01.2015).
Insbesondere unter dem Vorbehalt des
„… Fehlen einer Pausenhalle für den Fall des Abrisses der bestehenden…“ und „…
nötige Erneuerung der Fenster [Anm.: im verbleibenden Altbau] wurde „… der
Konzeptentwurf „2b“ des Gebäudemanagements…“ als „…die einzig denkbare
Planungsgrundlage für eine Erweiterung unserer Schule“ herausgestellt. Ein bei
der Variante „2b“ theoretisch möglicher Verkauf von Teilen des
Schulgrundstückes im Rückwärtigen Bereich wurde dabei mit Bezug auf den OGS
Betrieb als „undenkbar“ erachtet.
Im BKSA (mit JHA) vom 28.01.2015
wurden diese Planungsskizzen des GM zusammen mit der diesbezüglichen
Stellungnahme der Schule und der Elterninitiative „Familienfreundlichens Haan“
vorgestellt.
Der BKSA empfahl dem Rat, die „Variante
2b“ zu „Erweiterung und Ausbau“ der GGS Gruiten weiter zu verfolgen und für die
Haushaltsplanungen aufzubereiten, es wurde zudem geäußert, dass es aus
„schulfachlichen Gesichtspunkten“ wünschenswert ist, keine Teile des
Grundstückes zu verkaufen.
Der Rat beschloss daraufhin am 03.02.2015 einstimmig (Vorlage
51/037/2015, Anlage „PPT-Vortrag Gruiten“):
„1. Die vorgestellte Variante 2b zur Erweiterung und zum Ausbau der
Gemeinschaftsgrundschule Gruiten wird weiter verfolgt und für die
Haushaltsberatungen aufbereitet. Aus schulfachlichen Gesichtspunkten ist es
wünschenswert, das westlich liegende Grundstück nicht zu veräußern.
„2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung notwendigen
Mittel (Planungskosten, Ansätze für die mittelfristige Finanzplanung) für die
Erweiterung/Sanierung der Grundschule Gruiten – gemäß Variante 2b - in den
Haushaltsplanentwurf 2015 einzuplanen.“
Zusätzlich beschloss der BKSA am 19.08.2015 (Vorlage
51/066/2015):
„Die Verwaltung prüft bei der Planung der Sanierung der GGS Gruiten die Integration
der Stadtteilbücherei Gruiten in das Schulgebäude und legt die Folgekosten
dar.“
Überprüfung Umsetzung „Variante 2b“:
Bedingt durch personelle Engpässe und
Personalwechsel im Gebäudemanagement und den Flüchtlingszustrom in 2015 und
2016 konnte das Projekt bis jetzt, in Abstimmung zwischen Verwaltung und
Schulleitung, nicht bearbeitet werden. Die Wiederaufnahme ist nun auf Grundlage
der beschlossenen „Variante 2b“ (Anbau an der Nordostseite) erfolgt.
Zusammen mit der Schulleitung wurde als Wiedereinstieg in das
Projekt eine Begehung des vorhandenen Gebäudes durchgeführt. Es wurde
festgestellt, wie derzeit die Raumbelegungen sind und sich die Abläufe im
Schul- und OGS-Betrieb darstellen, um für die Konkretisierung einer
ausschreibungsreifen Planung noch einmal aktuell die funktionalen Zuordnungen
von Räumen und einzelnen Raumgrößen aus den Vorgaben der Schule zu überprüfen.
Es wurden im Ergebnis pädagogische und funktionale Anpassungen im
Raumprogramm herausgearbeitet, die sich jedoch alle innerhalb des Volumens
(„verschieben von Wänden“) der zu Grunde liegenden Variante „2b“ umsetzen
lassen.
Altbau und Anbau sind dann - wie bei der bisherigen Planung - ohne
Reserveflächen voll belegt; das Essen findet zum einen in einem Gruppenraum
statt, zum anderen im DG, im abtrennbaren Bereich des Mehrzweckraumes Musik /
Versammlung; es gibt keine „richtige“ Küche und keinen eigenständigen
Speiseraum. (Eingehendere Erläuterung hierzu folgt weiter unten)
Auch bei einer Abstimmung mit Planungsamt und Bauaufsicht wurde
die planungsrechtliche Realisierbarkeit des Projektes noch einmal bestätigt.
Die 2015 geplante Überschreitung der Baugrenze mit dem zweigeschossigen
Baukörper nach Nordwesten wird angesichts des bei weitem nicht ausgenutzten
Baufeldes auf dem Gesamtgrundstück noch als unkritisch gesehen und soll im
Rahmen des Bauantrages als Abweichung beantragt werden.
Überprüfung Umsetzung Integration der
Stadteilbücherei in „Variante 2b“:
Die Integration der Stadtteilbücherei unter zu Grunde legen dieser
Variante „2b“ stellt sich allerdings problematisch dar: Es böte sich zwar eine
Ausweitung der geplanten Teilunterkellerung des Anbaus an, dessen externe
Erschließung inkl. erf. Stellplätze und Belichtung müssten jedoch an der Nordwestseite
durch Abgrabungen hergestellt werden, und / oder ein Verschieben des Baukörpers
nach Norden. Dies wird zwar nicht bautechnisch, aber außerhalb der B-Plan
Baugrenzen bezüglich der Planungssicherheit als problematisch gesehen.
Neue Aspekte
Zwei Jahre nach Erarbeiten der Variantenskizzen wurde angesichts
des großen Investitionsvolumens und der langfristigen Ausrichtung des
Bauvorhabens noch einmal überprüft, ob auch nach heutigen Erkenntnissen aus den
Bereichen zeitgemäßer Schulunterricht und Ganztag die beschlossenen
Planungsansätze nachhaltig sind oder sich Rahmenbedingungen verändert haben.
Für folgende Bereiche sieht die Verwaltung Handlungsbedarf:
Schulverpflegung / Mittagessen
Aus der Erfahrung mit dem Neubau der Mensa Bollenberg und dem
Betrieb in anderen Schulstandorten nimmt die Organisation und räumliche
Ausstattung der Schulverpflegung aus Sicht der Verwaltung einen immer höheren
Stellenwert ein.
Immer mehr Schülerinnen und Schüler nutzen die Ganztagsangebote.
In Gruiten sind dies mittlerweile 113 Kinder in der Betreuung plus Lehrkräfte,
für die derzeit in zwei Mehrzweckräumen mit „Küchenzeile“ Essen ausgegeben
werden. Der Hauptspeiseraum liegt dabei im Dachgeschoss und wird auch bei der geplanten
Erweiterung nicht barrierefrei (Aufzuganbindung) zu erreichen sein. Die
Essensanlieferung erfolgt derzeit über den ehemaligen Hausmeistereingang und
eine „Stiege“ in das 2.OG. Der zweite Speiseraum „blockiert“ zeitweise einen
Mehrzweckraum.
Die dezentralen Küchenzeilen sind unter den anzulegenden
Hygienegesichtspunkten für die (professionelle) Essensausgabe an Dritte als
kritisch zu betrachten. Anforderungen aus dem Arbeitsschutz für Küchenpersonal
sind in der vorhandenen Situation nicht darstellbar.
Wie auch an anderen Schulstandorten wird hier offenkundig, was die
Entwicklung von ursprünglich weniger als der Hälfte der nun auszugebenden
geplanten Essen bedeutet:
So stellt sich die dezentrale Speisenausgabe aus heutiger Sicht
der Verwaltung unter den Gesichtspunkten Personalkosten, Effizienz,
Arbeitsschutz, Hygiene, variable
Catererauswahl, Anlieferung, Zubereitungsauswahl, etc. als problematisch und
nicht zukunftssicher dar.
Unter Hygiene- und Arbeitsschutzgesichtspunkten sollte spätestens
bei Umbaumaßnahmen der hier geplanten Größenordnung der Bereich „Küche – Mensa“
mit berücksichtigt werden, um nicht durch externe Aufsichtsbehörden
(Zuständigkeit: Amt für Verbraucherschutz, weil „Nahrungsmittelunternehmer“)
zufällig und ungeplant in einen Handlungszwang zu geraten.
Eine Mensa zu planen und umzusetzen ist im Altbau und innerhalb des
beschlossenen Raumprogramms nicht möglich. Alternative Verpflegungsformen -
ganz ohne Küche - standen bisher (Kosten, Akzeptanz) allerdings nicht zur
Debatte.
Barrierefreie Erschließung des DG, UG und des EG Altbau
Bei den bisherigen Planungen für die Grundschule Gruiten wurde es
von allen Beteiligten als unkritisch gesehen, dass Teile des Schulgebäudes auch nach einem Anbau mit
Aufzug nicht barrierefrei erschlossen sind; die GGS Gruiten ist derzeit
keine „Schule des gemeinsamen Lernens“.
Eine Anbindung des DG mit derzeitigem Essensraum und Mehrzweckraum
Musik über den Aufzug des Anbaus in Variante 2b ist bautechnisch nicht
wirtschaftlich realisierbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Versatz von 5
Stufen mitten im EG des Altbaus und einer Anbindung des Werkraumes im UG. Hier
zeigen sich jeweils die unterschiedlichen Geschosshöhen des Schul- und
ehemaligen Wohn- Teils im Altbau, der nun OGS Räume beinhaltet.
In wie weit sich dieses Konzept – im Rahmen der Inklusion und als
einzige Grundschule im Ortsteil Gruiten - rechtlich durchhalten lässt, birgt
zumindest das Risiko, ggf. relativ kurzfristig nach Fertigstellung des Anbaus
weitere Erschließungsmaßnahmen oder Umplanungen vornehmen zu müssen.
Wenn mit einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit der Schule für
die kommenden Jahrzehnte gerechnet werden muss, ist bei Umsetzung der aktuelle Variante
2b für diesen Zeitpunkt mit weiteren Kosten zu rechnen.
Sanierungsarbeiten im verbleibenden
Altbau
Nach erfolgreichem Anbau eines Erweiterungsbaus und Erneuerung der
Fenster steht perspektivisch noch die restliche Sanierung des verbleibenden
Altbaus aus. Dies wird umso offenkundiger werden, wenn neu und alt ineinander
greifen.
Zudem sind im Keller in den vergangenen zwei Jahren im Bereich des
Haupttreppenhauses wieder Feuchteschäden an den Außenwänden, aber auch der
Mittellängswand aufgetreten. Wegen
ständiger Probleme wurde eine Kamerabefahrung der Grundleitungen der Schulhofentwässerung
und der Grundleitungen des Gebäudebestandes durchgeführt; auch hier besteht
Sanierungsbedarf.
Die verbleibenden Arbeiten am Altbau umfassen demnach:
- Feuchtesanierung der Kellerwände und Wärmedämmung
- Grundleitungssanierung
- Wärmedämmung der Fassade
- Heizungsanlagenerneuerung
- Trinkwasseranlagenerneuerung / konsolidierung
- Konsolidierung der Elektroinstallation / Leitungstrassen,
Erneuerung von Zuleitungen
- ggf. IT upgrade
- Austausch der Innentüren
- Austausch der Entwässerungsleitungen der befestigten
Schulhofflächen
- Instandsetzung der vorhandenen Schulhofflächen
Hierfür sind - zumindest perspektivisch - weitere Mittel vorzusehen.
Entwurf Spielflächenleitplan
Der Entwurf des Spielflächenleitplanes Haan 2025 schlägt eine
Verbindung des Spielplatzes / der Grünfläche Kalkstraße mit dem Schulhof der
GGS vor. Dies wird durch den Riegel der Variante 2b unterbunden (der Anbau reicht
bis an den Gehweg der Prälat-Marschall-Straße).
Lösungsansätze
in „Variante 2b“:
Räume für eine Mensa
Eine Mensa ist im Rahmen der Variante 2b ebenso wie Räume für eine
Stadtteilbücherei / Mediathek durch eine Ausweitung der geplanten Teilunterkellerung
des Anbaus grundsätzlich denkbar. (Bei der Erweiterung der Teilunterkellerung
um eine Mensa, würde es keinen Sinn mehr ergeben, den verbleibenden Rest nicht
voll zu unterkellern. Bibliothek / Mediathek wären hier somit grundsätzlich
„schlank“ (ausgebauter Keller) und verzahnt (gemeinsame WC`s etc.) mit der
Schule möglich). Eine Belichtung erfolgt dann an der dann dreigeschossigen
Nordseite Abgrabungen an der Nordwesteseite.
Mit dem Planungsamt wurde über diese Möglichkeiten beraten, im Bereich
des Baufeldes der Variante 2b Richtung nordöstlicher Grenze eine solche
Dreigeschossigkeit zu realisieren. Da das Gelände dort im weiteren Verlauf (zum
Spielplatz) stark abfällt erscheint dies grundsätzlich möglich, sollte nach
Auffassung der Verwaltung jedoch unbedingt durch eine entsprechende Anpassung
des B-Plans planungsrechtlich abgesichert werden (vgl. Verzögerung beim
Gymnasium). Gerade der dreigeschossige Teil des Anbaus, der deutlich größer ist
als der verbleibende Altbau und die erforderlichen Abgrabungen, würde nämlich
an dieser Stelle außerhalb der Baugrenzen des derzeitigen B-Planes stehen.
Es ergäbe sich daraus somit eine „Variante 2c“:
Nachteil dieser Lösung ist der Zeitverlust von mindestens 1,5
Jahren, bis eine B-Plan Anpassung rechtskräftig wäre. In dieser Zeit könnten
die Planung - nach positiven sondierenden Gesprächen mit den angrenzenden
Nachbarn – ggf. trotzdem abgeschlossen und die Ausschreibung zu begonnen werden
um Zeit zu sparen. Dies birgt jedoch entsprechende,
nicht zu steuernde Risiken bezüglich der Planungssicherheit und letztendlich
der finalen Umsetzbarkeit (Vgl. Gymnasium). Auch Kosten in Höhe von ca. 35.000
€ für Gutachterleistungen im Rahmen des B-Plan Verfahrens wären zu betrachten.
Weiterer Nachteil ist, dass die Erschließung des im DG verbleibenden
Mehrzweckraumes, sowie des Werkraumes im UG über den Aufzug und eine
durchgängige Barrierefreiheit des EG wirtschaftlich vertretbar nicht
erreicht werden können.
Würden die nicht barrierefrei erschlossenen Flächen des Altbaus eines
Tages aus der Nutzung heraus fallen, ist die Flächenwirtschaftlichkeit des
Altbaus endgültig obsolet.
Ein um 90 ° gedrehter Baukörper und geringste Investitionen in den Altbau
könnten diesen perspektivischen Wirtschaftlichkeitsaspekt entschärfen und
führen zu der nachfolgenden Variante 3.
Lösungsansatz
Variante 3
Alternativ zu Variante 2c lassen sich durch ein Drehen des
Baukörpers um 90° an dieser Stelle neue Perspektiven schaffen: Neben der Verbindung
von Spielplatz und Schulhof erhielte man die Option, statt einer späteren
Sanierung des Altbaus den jetzigen Anbau zu einer vollen Schule unter Aufgabe
des Altbaus zu erweitern.
Bei einer solchen Lösung würde man insgesamt ca.
vierhunderttausend € mehr investieren, aber danach eine deutlich geringere
Fläche sowohl im Hochbau (ca. 15 %) wie auch den Außenanlagen bewirtschaften.
Der rückwärtige Bereich des Grundstückes könnte nach Abbruch des Altbaus als
Brachfläche im Potfolio der Stadt
gehalten, oder von der Schule für besondere Konzepte genutzt werden.
Die gesamte Maßnahme ließe sich ohne den Einsatz von
Ausweichcontainern realisieren.
Auch hierfür sind allerdings zuerst eine B-Plan Änderung
erforderlich, bzw. greifen die gleichen Überlegungen wie bei Variante 2c.
Die durchgängige Barrierefreiheit ist allerdings erst nach
Fertigstellung eines als Ergebnis dieser Variante stehenden kompletten Neubaus
gewährleistet.
Lösungsansatz
Variante 4
Unter den Aspekten Zeit, Mensa, Barrierefreiheit und Ausnutzung der
vorhandenen Baugrenzen kommt auch ein Anbau im Bereich des jetzigen Anbaus auf
dem westlichen Grundstücksteil in Betracht.
Der neue Anbau selbst könnte vom Grundriss und der Kubatur ähnlich konzipiert
werden wie in der Variante 2c, da an dieser Stelle wegen der Geländesituation
zwingend ein Untergeschoss (Hanglage, Souterrain) erforderlich ist. Es ließen
sich die Mensa und ggf. Bücherei / Mediathek (statt Kellerräume oder
Ausbaureserve) mit eigener Erschließung über den schon jetzt tiefer liegenden
Lehrerparkplatz darstellen.
Mit der Nachrüstung eines Aufzugs im Kern des vorhandenen Treppenhauses
könnten Dachgeschoss und UG des Altbaus mit erschlossen werden. Die 5 Stufen im
EG zum ehemaligen Wohnteil (geplant für Teile der OGS) bleiben allerdings als
Barriere in diesem Geschoss erhalten.
Mehrkosten gegenüber den bisher veranschlagten Kosten ergäben sich aus
den Ausweichcontainern für sechs Klassen und WC-Anlagen während der gesamten
Bauzeit und der Vollunterkellerung (Souterrain) mit Mensa, Lager und ggf.
Ausbau einer Bücherei / Mediathek.
Ein solcher Ansatz wurde bisher, wegen der während der Bauzeit vorzuhaltenden
Interimsmaßnahmen und weil im aktuellen Raumprogramm keine Nutzung für ein
Souterraingeschoss gegeben war, nicht betrachtet. Auch muss die derzeitige Heizzentrale
im KG des Altbaus für den Aufzug verlegt werden.
Wegen der notwendigen, massiven Eingriffe im Altbau durch den
Aufzugeinbau und die - zumindest in diesem Bereich schon notwendige - Trockenlegung
des Kellermauerwerkes stellt sich die Frage, ob nicht ohnehin anstehende
Rest-Sanierungsarbeiten des Altbaus (s.o.) sofort mit abgearbeitet werden.
Dafür spräche auch, die für diese Lösung für die Bauzeit ohnehin schon
aufgestellten Ausweichcontainer noch mit zu nutzen und die Personalressourcen
des GM effektiv einzusetzen. Dagegen spricht das unmittelbar deutlich höhere
Investitionsvolumen jetzt.
Für eine gestalterisch optimale Lösung wäre an dieser Stelle zu überlegen,
nach einer alternativen Lösung für die Stahlfluchttreppe auf der Hauptfassade
zu suchen. Dies müsste letztendlich nach einer Grundsatzentscheidung zu den
vorgestellten Varianten noch abschließend bautechnisch und finanziell
betrachtet werden.
Überschlägliche Kostenübersicht der
Varianten:
Unter Berücksichtigung aller Aspekte ergeben sich die nachfolgend
aufgelisteten Varianten:
Variante 2b (wie Beschlusslage) Kostenvergleich überschläglich
· 2
geschossig · Keine
Mensa · Keine
Bücherei möglich · Kein
barrierefreier Altbau · Keine
Sanierung Altbau (außer Fenster) · Keine
Zeitverzögerung |
Kostenansatz
Anbau bisher: 3,50 Mio € Baukostensteigerung
2 Jahre: 4,3 % 0,15 Mio € Vorh.Kostenans.Fenster
Altbau für 2018: 0,20 Mio € Kosten Variante „2b“ jetzt 3,85 Mio € Davon
Anteil Bücherei: 0,27
Mio € |
später |
Altbau
Sanierung (mit Grundleitungen) 1,22
Mio € (Ohne
DG weil 2010 saniert) Interimscontainer,
1Jahr 0,10
Mio € Schulhofsanierung
(mit Grundleitungen) 0,27 Mio € Außenanlagen
Neugestaltung 0,34
Mio € Kosten zukünftig 1,93
Mio € Gesamtkosten Stand
2017 (kein Barwert!) 5,78 Mio € BGF zukünftig ca. 3.150 qm |
Restrisiko
/ Kosten |
Nachträglicher
Ausbau Barrierefreiheit Nachträglicher
Anbau Mensa |
Variante 2c Kostenvergleich
überschläglich
· 3
geschossig · Grundriss
/ BGF optimiert · mit
Mensa · mit
Bücherei od. Lager / Keller · kein
barrierefreier Altbau · keine
Sanierung Altbau (außer Fenster) · Zeitverzögerung
(B-Plan Änderung) |
Kosten
„2b“ jetzt 3,85
Mio € Mehrkosten Vollkeller 0,73 Mio
€ BGF Mensa ca. 225 qm BGF Bücherei / Keller ca. 150 qm Geländenodulation /
Abgrabung 0,06 Mio
€ Kosten Gutachten B-Plan 0,04 Mio € Kosten
Variante „2c“ jetzt 4,64 Mio € |
Später: |
Altbau
Sanierung (mit Grundleitungen) 1,22
Mio € (Ohne
DG weil 2010 saniert) Interimscontainer,
1Jahr 0,10
Mio € Schulhofsanierung
(mit Grundleitungen) 0,27 Mio € Außenanlagen
Neugestaltung 0,34
Mio € Kosten zukünftig 1,93
Mio € Gesamtkosten Stand
2017 (kein Barwert!) 6,57 Mio € BGF
zukünftig ca. 3.500
qm |
Restrisiko
/ Kosten |
Nachträglicher
Ausbau volle Barrierefreiheit |
Variante 3 Kostenvergleich
überschläglich
· Grundsätzlich
wie 2c jedoch 90° gedreht mit Option für späteren Anbau statt Altbausanierung. · Zeitverzögerung
(B-Plan Änderung) |
Kosten
Variante „2c“ jetzt 4,64 Mio € Mehrflächen / Kosten für Erschließung jetzt und späterer Anbau 0,62 Mio € Keine Fenstererneuerung
Altbau - 0,20 Mio € Kosten
Variante „3“ jetzt 5,06 Mio € |
Später: · Abbruch
Altbau · Anbau
an 1. BA · Durchgängig
barrierefrei · Ggf.
Veräußerung Teilgrundstück |
Abbruch Altbau 0,08
Mio € Kosten 2. Bauabschnitt 1,60 Mio € Schulhofsanierung
(mit Grundleitungen) 0,30 Mio € Außenanlagen
Neugestaltung 0,34
Mio € Kosten
zukünftig 2,32
Mio € Gesamtkosten
Stand
2017 (kein Barwert!) 7,38 Mio € BGF
zukünftig ca. 3.000
qm |
Variante 4 Kostenvergleich
überschläglich
· 3
geschossig · Grundriss
/ BGF optimiert · mit
Mensa · mit
Bücherei od. Lager / Keller · Nahezu
barrierefreier Altbau · Keine
Sanierung Altbau (außer Fenster) · Keine
Zeitverzögerung (B-Plan Änderung) |
Kosten Variante „2c“ jetzt 4,64
Mio € Interimscontainer, 1,5
Jahre 0,18
Mio € Aufzug in Treppenhaus Altbau
0,14 Mio € Geringere Abgrabungen - 0,04 Mio € Kosten
Variante 4 jetzt 4,92
Mio € |
Später: |
Altbau
Sanierung (mit Grundleitungen) 1,22
Mio € (Ohne
DG weil 2010 saniert) Interimscontainer,
1Jahr 0,10
Mio € Schulhofsanierung
(mit Grundleitungen) 0,38 Mio € Außenanlagen
Neugestaltung 0,34
Mio € Kosten zukünftig 2,04
Mio € Gesamtkosten Stand
2017 (kein Barwert!) 6,96 Mio € BGF zukünftig ca. 3.500 qm |
Fazit:
Auch wenn die Variante 3 –
Ersatzneubau in ein oder zwei BA – sich auf lange Sicht bei rein
wirtschaftlicher Betrachtung wohl als die günstigere erweisen würde, tendiert
die Verwaltung wegen der schnelleren Umsetzbarkeit durch bestehende
Planungssicherheit, der deutlichen Verbesserung der Barrierefreiheit sofort und
der Lösung der Mensa Problematik zur Umsetzung der Variante 4 – Anbau hinter
dem Altbau -.
Der dem
Neubau vorgelagerte Altbau bliebe dann als das prägende, historische Entree der
Schule erhalten.
Für alle Maßnahmen, die in einem 2. Bauabschnitt („später“) angesetzt
sind, kann auf Grund der aktuellen Personal- und Projektauslastung als auch der
Haushaltslage derzeit keine zeitliche Perspektive genannt werden.
Die Schulleitung wurde am 24.05.2017 über diese neue Analyse / Vorlage
informiert.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Variante 4 mit Räumen für eine zentrale Mensa
und eine Mediathek für Schule und Öffentlichkeit ohne eine Sanierung des
Altbaus und der Außenanlagen weiter bis zur Ausschreibungsreife durchzuplanen.
Die
Haushaltsmittel werden um den Mehrbedarf im Bereich Baukosten in Höhe von 1,22
Mio € erhöht.