hier: Antrag der Fraktion WLH vom 31.03.2017
Anlass
der Vorlage
Mit
ihrem Antrag vom 31.03.2017 beantragt die WLH-Fraktion den o. g. Tagesordnungspunkt.
Die Verwaltung sollte hierzu das im Stadtentwicklungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss vorgestellte Strategiekonzept auf den aktuellen Stand
bringen.
Ausgangslage
In
seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA erstmalig ein von der Verwaltung
erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des
Programms war das Straßenschadenskataster des Bauhofs. Es beschreibt das
kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von
technisch begründbaren Kriterien, und erlaubt so eine -weitestgehend- objektive
Beurteilung des Straßenzustands.
Der
offensichtliche Sanierungsbedarf an den kommunalen Straßen wurde durch das
Kataster bekräftigt und dokumentiert. Allein der nachgewiesene Investitionsstau
belief sich zu diesem Zeitpunkt auf ca. 7,5 Mio Euro.
Die als
dringend erkannten Maßnahmen wurden gewichtet und in einer Prioritätenliste
zusammengefasst. Bis Ende 2011 sollten die dringendsten 29 Maßnahmen fertig
gestellt werden. Auf eine weitere Jahreseinteilung der Projekte wurde 2005 noch
verzichtet. Tatsächlich wurden davon aber bis heute lediglich 7,5 (!) (die Dieker Straße und die Eisenbahnstraße
wurden in jeweils zwei Bauabschnitte aufgeteilt) Sanierungsmaßnahmen
realisiert. Somit ist das gesamte Sanierungsprogramm in Verzug geraten und wird
auch chronologisch längst nicht mehr planmäßig umgesetzt.
Einen
Überblick über die ursprünglich geplanten und tatsächlich umgesetzten Projekte
zeigt die nachfolgende Tabelle:
Als Folge
der zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten. Allein
für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Schillerstraße musste
der Betriebshof in den letzten Jahren einen erheblichen finanziellen Aufwand
betreiben. Die Lebensdauer der Straße wird dadurch jedoch keineswegs
verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren sind unausweichlich,
wenn die Straße nicht neu ausgebaut wird.
Das
Straßennetz in Haan
Der
Zustand des kommunalen Straßennetzes in der Stadt Haan verschlechtert sich
stetig und zusehends. Ein hoher Prozentsatz der Straßen ist bereits heute
baulich nicht mehr zufriedenstellend. Steigende Verkehrsbelastungen infolge des
wachsenden Schwerlastverkehrs mit immer höheren Tonnagen zehren an der
Bausubstanz. Die unvermeidlichen Straßenaufbrüche zur Verlegung der Ver- und
Entsorgungsleitungen tragen ebenfalls in hohem Maße zur Zerstörung des
Baukörpers bei.
Die
Stadt Haan verfügt über ein kommunales Straßennetz von insgesamt ca. 80 km
Länge. Als überörtliche Straßen kommen noch ca. 12 km Kreisstraßen und ca. 14,5
km Landes- und Bundesstraßen auf dem Haaner Stadtgebiet hinzu.
In den
Vorkriegsjahren war das Netz noch wenig ausgebaut. Es beschränkte sich auf
wenige Hauptverkehrswege. Erst in den 1950er und 1960er Jahren erfolgte mit dem
allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung die wesentliche Erweiterung. Bis zum
Jahr 1970 waren ca. 56 % der heutigen Straßenkilometer gebaut, bis 1980 bereits
ca. 83 %. Danach schwächte sich der kommunale Straßenbau in Haan erstmals ab.
Mit den Baugebieten „Brucherkotten“ und „Gewerbegebiet Haan-Ost“ erfolgte in
den Achtzigern noch einmal eine kurze Wiederbelebung des Straßenbaus, bevor er
im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts fast gänzlich zum erliegen
kam. Einzig die Böttinger Straße und das Baugebiet „Wiedenhof“ konnten in
diesem Zeitraum von der Verwaltung realisiert werden. Alle weiteren
Erschließungsmaßnahmen erfolgten ausschließlich von Dritten (Zur Pumpstation,
Hasenhaus, Am Steinenhaus usw.). Erst in den letzten Jahren wurden wieder
einzelne Projekte, wie z. B. der Technologiepark Haan, die Kreisverkehre am
Ginsterweg und an der Landstraße, oder auch die Polnische Mütze von der Stadt
Haan voran getrieben. Einen Überblick über die bis zum Jahr 2006 hergestellten
Straßenlängen gibt das folgende Diagramm wider.
Bisherige
Unterhaltung der kommunalen Straßen und Erweiterung des Haaner Netzes
Die Unterhaltung von Straßen lässt
sich in die Bereiche „Bauliche Unterhaltung“, „Instandsetzung“,
„Straßenerneuerung“ und „Netzerweiterung“ aufteilen.
1.)
Bauliche Unterhaltung
Im
Rahmen der baulichen Unterhaltung werden punktuelle, kleinflächige Reparaturen
an Pflaster, Asphalt oder sonstigen Deckschichten ausgeführt. Außerdem werden
Bordsteine, Rinnen oder Abläufe, sowie Pflaster- und Plattenbeläge reguliert.
Innerhalb
der letzten sechs Jahre wurden hierfür folgende Mittel verausgabt:
Jahr |
Unterhaltungsmittel |
2011 |
173.000,-
€ |
2012 |
150.000,-
€ |
2013 |
170.000,-
€ |
2014 |
160.000,-
€ |
2015 |
170.000,-
€ |
2016 |
170.000,-
€ |
Im
Mittel: |
ca.166.000,-€/a |
Für 2017
sind Unterhaltungsmittel in Höhe von 180.000,- € veranschlagt. Damit wird
lediglich die Verkehrssicherheit der Straßen aufrecht erhalten. Eine seriöse
Straßenunterhaltung oder gar eine Verbesserung des Bestands ist damit nicht
verbunden.
2.)
Instandsetzung
Unter die klassische Instandsetzung
fallen großflächige Maßnahmen wie
- Aufbringen
von Dünnschichtbelägen oder
·
Einbau
von Deckschichten einschließlich Bordstein- und Rinnenregulierung.
Für
Dünnschichtbeläge und Asphaltfeinbetondecken wurden bei der Stadt Haan seit dem
Jahr 2011 ausgegeben:
Jahr |
Instandsetzungsmittel |
2011 |
155.000,-
€ |
2012 |
145.000,-
€ |
2013 |
80.000,-
€ |
2014 |
130.000,-
€ |
2015 |
75.000,-
€ |
2016 |
115.000,-
€ |
Im
Mittel: |
ca.117.000,-
€/a |
Auch hier
sind die eingesetzten Mittel keinesfalls auskömmlich. Sowohl die Unterhaltungs-,
als auch die Instandsetzungsmittel sind konsumtive Gelder. Eine Beteiligung der
Anwohnerinnen und Anwohner an den Kosten ist, anders als bei den Investitionsmaßnahmen,
hier ausgeschlossen.
Straßenerneuerung
Die Erneuerung von Straßen umfasst
mindestens
- den
Einbau einer Deck- und Binderschicht, eventuell auch Tragschichten
- die
Neupflasterung mit Tragschichteinbau.
Projekte
dieser Art wurden in Haan vor 2004, bis auf wenige Ausnahmen (Böttinger Straße,
Sedanstraße), so gut wie nicht in Angriff genommen. Erst seit 2004 wurden
wieder Mittel in die Straßenerneuerung investiert. Die annähernd 20 Jahre
dauernde Diskussion um die Sanierung der Hochdahler Straße ist hierfür ein beredtes
Beispiel. Einen kurzen Schub erfuhr die Straßenerneuerung erst infolge des bereits
erwähnten Sanierungsprogramms zum Abbau des Sanierungsstaus (vgl. Tabelle 1).
Hier sind
die eingesetzten Mittel als investiv zu betrachten. Die Anwohnerinnen und
Anwohner werden an den Ausbaukosten gemäß dem Kommunalabgabengesetz beteiligt,
so dass bei diesen Maßnahmen der städtische Haushalt nicht in voller Höhe
belastet wird.
Netzerweiterung
Eine wesentliche Erweiterung des
kommunalen Straßennetzes durch die Stadt Haan ist seit der Erschließung des
Baugebietes „Wiedenhof“ nicht mehr erfolgt. Einzig die Niederbergische Allee
konnte bis heute fertig gestellt werden. Das Haaner Straßennetz verlängerte
sich lediglich durch privat finanzierte Erschließungsgebiete wie z. B.
„Hasenhaus“, „Tenger“, „Ludwigstraße“, „Pumpstation“ oder „Am Steinenhaus“.
Wirtschaftliches
Erhaltungsmanagement
Die Stadt
Haan als kommunaler Straßenbaulastträger muss sich der Verpflichtung zum
pfleglichen und wirtschaftlichen Umgang mit dem Anlagevermögen „Straße“
stellen. Um den Verkehrsteilnehmern jederzeit einen optimalen, verkehrssicheren
Straßenzustand gewährleisten zu können, dabei aber die Gesamtwirtschaftlichkeit
nicht außer Acht zu lassen, ist ein sinnvolles Erhaltungsmanagement
erforderlich.
Ziel
eines kommunalen Straßenbaulastträgers muss sein:
- Verkehrssicherer
Straßenzustand für alle Verkehrsteilnehmer
- Wirtschaftliche
Werterhaltung des Anlagevermögens „Straße“
- Minimale
Belästigung infolge Lärm, Erscheinungsbild und Spritzwasser
Dabei
spielen die Besonderheiten des kommunalen Straßennetzes mit seinen vielfältigen
Aufgaben eine gravierende Rolle. Außerortsstraßen dienen zunächst dem
fließenden Verkehr. Innerortsstraßen müssen dagegen weitaus umfangreichere
Funktionen übernehmen. Neben der Verbindungsfunktion ist die
Erschließungsfunktion ein wesentlicher Faktor. Die Straße bildet die Trasse für
sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen.
Hinzu
kommt, dass Straßen heute Aufenthalts- und Kommunikationsräume (Fußgängerzonen,
Verkehrsberuhigte Bereiche usw.) darstellen. Auf Grund ihrer Nutzungsstruktur
werden an Innerortsstraßen erheblich höhere Qualitätsansprüche gestellt, als an
Außerortsstraßen.
Der
Erhaltungsaufwand ist nicht zuletzt wegen vieler Kleinflächen, Einbauten,
Problemen mit Anliegern und privaten Zufahrten erheblich höher als auf der
freien Strecke.
Die
konsequente Überwachung und Qualitätskontrolle sowohl der Versorgungsträgermaßnahmen,
als auch der eigenen Erhaltungs- und Neubauprojekte, ist dabei zwingende
Voraussetzung. Daneben gehört zu einem erfolgreichen Erhaltungsmanagement nicht
nur die einmalige Erfassung und Bewertung des Straßenzustandes, sondern auch
die kontinuierliche Pflege der Bestandsdaten, sowie ein Controlling der im
Stadtgebiet mit der Unterhaltung/Sanierung der Ver- und Entsorgungsleitungen
beauftragten Tiefbaufirmen.
Straßen
unterliegen aber auch ohne zustandsstörende Aufgrabungen einem Werteverzehr und
können ohne Grundsanierung nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Selbst
innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer können Instandhaltungsmaßnahmen
erforderlich werden.
Die
Nutzungsdauer einer Straße wird in Fachkreisen zwischen 45 und 60 Jahren
angesetzt. Ohne rechtzeitige Investition in eine Sanierung ist nach Ablauf
dieser Zeitspanne eine kostspielige Grunderneuerung notwendig. Werden jedoch
frühzeitig Maßnahmen zur Straßenerhaltung ergriffen, kann der Lebenszyklus
einer Straße entscheidend verlängert werden.
Gemäß der
Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) verlängert sich die
Nutzungsdauer einer Straße von 45 auf 90 Jahre, sofern nach etwa 30 Jahren die
Deckschicht (konsumtive Ausgabe) und nach weiteren 30 Jahren die Deck- und
Binderschicht (investive Maßnahme) erneuert werden. Gesamtwirtschaftlich
betrachtet können auf diese Weise, wie das nachfolgende Diagramm zeigt, erhebliche
Kosten eingespart werden. Grundsätzlich gilt für alle Straßenerhaltungsmaßnahmen
der Leitspruch: „Je früher, desto besser“. Der systematischen Instandsetzung
mit problemangemessenen Budgets ist demnach immer der Vorzug gegenüber der
„reaktiven“ Schadensbehebung zu geben. Die folgenden Diagramme aus dem
Merkblatt der FGSV machen die Unterschiede bei den verschiedenen Strategien
deutlich erkennbar:
Konsequenz
des bisherigen Verhaltens
Bei der Stadt Haan wurde in der
Vergangenheit kein stringentes Straßenerhaltungsmanagement betrieben. Der Wert
des kommunalen Anlagevermögens beläuft sich gem. Wertermittlung der Kämmerei
auf ca. 33,7 Mio. € (ohne Brücken). Im NKF wird die Lebensdauer der Haaner
Straßen mit 50 Jahren angesetzt, so dass die Höhe der Abschreibungen 2,0 % p.a.
beträgt. Aktuell hat die Stadt Haan in 2016 rd. 1,1 Mio. € abgeschrieben.
Um
den damaligen Sanierungsstau in Höhe von ca. 7,5 Mio. € abzubauen, hatte die
Verwaltung dem Fachausschuss im Juni 2005 das erste grobe Sanierungsprogramm
vorgestellt. Das Programm enthielt einen Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan der
66 Einzelprojekte umfasste. Bisher konnte dieses Programm jedoch aus finanzwirtschaftlichen
Gründen nicht „eins zu eins“ umgesetzt werden. Es wurden lediglich die ersten
Einzelbaumaßnahmen realisiert (7,5 aus 16).
Wie
notwendig die Straßenerneuerungen in der Stadt Haan tatsächlich sind, macht der
Vergleich mit den Daten deutlich, die die FGSV veröffentlichte. Demnach sind
für die Unterhaltung von 100 km Straßen ca. 6,8 Mitarbeiter erforderlich. Der
finanzielle Bedarf, einschließlich Personalkosten, liegt heute bei ca. 1,30 €/
m2 Straßenfläche.
Auf die
Haaner Verhältnisse übertragen bedeutet das inkl. Personalkosten:
Netzlänge |
Fläche |
Mitarbeiter |
Unterhaltungsmittel |
|||
|
|
Erforderlich
nach FGSV |
Bestand |
Erforderlich nach FGSV |
Mittelwert
der Bauausgaben seit 2011 einschl. Straßen-erneuerung |
Mittelwert
der Bauausgaben seit 2011 ohne Straßen-erneuerung |
|
|
|||||
[km] |
[Mio qm] |
[Stellen] |
[Stellen] |
[Mio
€] |
[Mio
€] |
[Mio
€] |
80 |
1 |
6,8 |
5,5 |
1,3 |
0,44 |
0,28 |
Damit
ist klar erkennbar, dass die für ein werterhaltendes Erhaltungsmanagement
erforderlichen Mittel bisher nicht zur Verfügung standen.
Die
tatsächlichen Abschreibungssätze wurden bei weitem nicht erreicht. Ein „echter“
Abbau des aufgelaufenen Sanierungsstaus ist damit in keinster Weise verbunden.
Für eine
nachhaltige, wirtschaftliche Verbesserung des Netzes wären demnach weitere
Mittel erforderlich. Keinesfalls würden die in den Bereichen „Bauliche Unterhaltung“
und „Instandsetzung“ bereitgestellten Mittel von durchschnittlich 0,28 Mio. €
(ohne. Personalkosten) ausreichen.
Sollte sich
das Verhalten der Stadt Haan im Hinblick auf die Straßenerneuerung nicht
kurzfristig ändern, wird der Werteverzehr am Infrastrukturvermögen „Straße“
weiter voranschreiten, und sich der Straßenzustand weiter spürbar
verschlechtern.
Bisherige und zukünftige
Ausrichtung
Im Rahmen
der Eröffnungsbilanz für das NKF wurden sämtliche Straßenabschnitte bewertet.
Das Ergebnis ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Bewertungsklasse |
Bezeichung |
Anteil* |
Nutzungsdauer |
Anzahl Straßenabschnitte |
1
- 1,4 |
neuwertiger
Zustand |
90% |
54 |
11 |
1,5
- 2,4 |
guter
Zustand |
80% |
48 |
149 |
2,5
- 3,4 |
mittlerer
Zustand |
55% |
33 |
251 |
3,5
- 4,4 |
ausreichender
Zustand |
30% |
18 |
58 |
4,5
- 5,4 |
schlechter
Zustand |
10% |
6 |
11 |
5,5
- 6 |
sehr
schlechter Zustand |
5% |
3 |
0 |
|
|
|
|
|
*
Anteil der Wiederherstellungskosten |
|
|
|
|
Gesamtnutzungsdauer
60 Jahre und lineare Verteilung |
|
|
Danach
hätten innerhalb der nächsten 18 Jahre 69 Straßenabschnitte das Ende ihrer
Nutzungsdauer erreicht und einer Erneuerung bedurft. Im Schnitt wären also ca.
vier Straßenabschnitte pro Jahr grundlegend zu sanieren. Dieses Ziel wurde in
der Vergangenheit weit verfehlt.
Mit
der Sanierung dieser Flächen darf nicht weiter gewartet werden. Insbesondere
die in den 1950er und 1960er Jahren hergestellten Straßen sind abgängig und müssen
jetzt erneuert werden. Andernfalls wird der ohnehin schon große Sanierungsstau
weiter erhöht und die Verkehrssicherheit kann nur noch unter erheblichem
Mittelaufwand gewährleistet werden.
Das Straßensanierungsprogramm der
Stadt Haan
Alle
sanierungsbedürftigen Straßenabschnitte im Stadtgebiet werden vom Betriebshof
erfasst und in einem Kataster verwaltet. Die Maßnahmen werden priorisiert,
kostenmäßig geschätzt, und zu einem Straßensanierungsprogramm (s. Anlage)
zusammengestellt. Die Kosten für die Einzelmaßnahmen können z. Zt. nur grob
angenommen werden, da keine Erkenntnisse über die zukünftige Gestaltung und den
notwendigen Ausbauaufwand (Stärke des Oberbaus) bekannt sind. Bei der
Beurteilung der Dringlichkeit werden neben dem technischen Zustand der Straßen
auch Faktoren wie deren Verkehrsbedeutung und Auswirkung auf das gesamte
Stadtbild berücksichtigt. Der Frage ob es sich um einen erstmaligen Ausbau oder
eine Sanierungsmaßnahme handelt, wurde in den letzten Jahren nur eine
untergeordnete Rolle beigemessen. Um eine gewisse
"Stadtteilsanierung" erreichen zu können, sollten räumlich
beieinander liegende Maßnahmen in einer zeitnahen Abwicklung abgearbeitet
werden. Diese Strategie wurde vom SUVA jedoch ab dem Jahr 2015 geändert, und
die Maßnahmen für eine erstmalige Erschließung wurden in der Rangfolge nach
oben geschoben. Bei diesen Projekten liegt der Eigenanteil der Stadt Haan an den
Baukosten gemäß dem Baugesetzbuch bei lediglich 10 %, so dass der städtische
Haushalt weitaus geringer belastet wird, als bei den klassischen
Sanierungsfällen die nach dem Kommunalabgabengesetz zu behandeln sind. Hier
zahlt die Stadt einen Mindestanteil von 50 % der Baukosten. Diese
Vorgehensweise ist zwar fiskalisch nachvollziehbar, entspricht aber nicht den
Bedingungen für ein sinnvolles Straßenerhaltungsmanagement, da die notwendigen
Straßenerneuerungsmaßnahmen noch weiter geschoben werden.
Das
Anlagevermögen „Straße“ hat seit der Eröffnungsbilanz im Jahre 2004 um ca. 5
Mio € abgenommen. Den kumulierten Abschreibungen von 9,7 Mio. € stehen nur 4,7
Mio. € „neu(gemacht)e“ Straßen gegenüber. Dieser Werteverzehr ist Folge der mangelnden
Investitionen in die Straßenkörper der Stadt Haan. Vor dem Hintergrund der
Fakten ist ein Verzicht auf die notwendigen Investitionen in annähernder Höhe
der Abschreibungen (2016 rd. 1,1 Mio. €) bei den Straßenerneuerungen auch
kurzfristig nicht mehr zu rechtfertigen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung im Ausschuss
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt