Betreff
Kostenersatz- und Entgeltsatzung bei Einsätzen der Feuerwehr
Vorlage
32-2/057/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 13. 12. 2016 hatte der Rat der Stadt Haan erstmalig auf der Grundlage des seit dem 01. 01. 2016 geltenden Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) eine Neufassung der Kostenersatzsatzung beschlossen. Bei Festlegung der Entgeltsätze ist er der von der Verwaltung favorisierten „Handwerkerlösung“ gefolgt, welche sich bisher – ohne aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidungen – bisher bewährt hat.

 

Eine Anpassung der Entgelte ist aufgrund der seit der letzten Festsetzung eingetretenen Entwicklung geboten. Hierbei zeigen sich z. T. deutlich Sprünge in den Entgeltsätzen. Diese beruhen insbesondere auf dem jährlich erheblich abweichenden Unterhaltungsaufwand der jeweiligen Einsatzmittel. Dies ließe sich nur vermeiden, wenn entgegen der Beschlusslage durchschnittliche Kosten über einen mehrjährigen Zeitraum zugrundegelegt würden.

 

Bei einigen Fahrzeugen wurde eine Korrekturberechnung vorgenommen. Es handelt sich um den Einsatzleitwagen, Kommandowagen, die Mannschaftstransportfahrzeuge und das Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS. Deren Verbrauchskosten stehen außer Verhältnis zu den Einsatzstunden, weil sie weit überwiegend für die Verwaltung (Leitung der Wache) bzw. Jugendfeuerwehr und nicht für Einsätze genutzt werden.

 

Nach den Erfahrungswerten dauert ein Einsatz durchschnittlich eine Stunde. Daher wurde die Anzahl der Einsätze mit den festgehaltenen Einsatzstunden gleichgesetzt und für jeden Einsatz ein Aufwand von 10 km zugrundegelegt. Nach Durchschnittsverbrauch je 100 km und durchschnittlichen Dieselpreisen je Liter im Jahr 2016 wurde dann der Diesel-Gesamtverbrauchspreis für die Einsatzfahrten berechnet.

 

In ähnlicher Weise ist die Verwaltung bei der Ermittlung der Einsatzstunden für die Freiwillige Feuerwehr (FFW) vorgegangen. Bei den Einsätzen tragen sich die Mitglieder der FFW in eine Anwesenheitsliste ein. Die Listen weisen jedoch nur sporadisch Beginn und Ende der Einsätze aus. Soweit diese vorlagen, entsprachen sie  dem Durchschnitt von einer Stunde je Einsatz. In den Anwesenheitslisten waren insgesamt 1.257 Angehörige der FFW eingetragen, weshalb 1257 Einsatzstunden als Divisor des Gesamtaufwandes dienen.

 

Auffällig ist auch der gegenüber der geltenden Satzung deutlich niedrigere Stundensatz für die Beamten im gehobenen Dienst. Dies hängt damit zusammen, dass sich zwei Beamte neu im Ruhestand befinden und durch jüngere Kräfte ersetzt werden.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Haan bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

neutral