Betreff
Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 in der Sachbearbeitung Vergabestelle (Amt 60)
Vorlage
10/127/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Haan hat im Jahr 2009 eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet und personell besetzt. Hierfür wurde mit Stellenplan 2009  eine Stelle im Produkt 011500 Bauverwaltung mit einem Stellenanteil von 0,7 Stellen (A11) eingerichtet. Die Stelle ist aktuelle mit einer Mitarbeiterin mit 25 Std./ Woche besetzt.

 

Nach mehrjähriger Erfahrung kann festgehalten werden, dass eine Ist-Stellenbesetzung mit 25 Std./ Woche (Stellen-Nr. 60/16) nicht ausreichend für eine zufriedenstellende Erledigung der Aufgaben ist. Die von den Fachämtern eingeforderte Beratung im Vergabewesen kann nicht ausreichend erfolgen, ist aber notwendig. Die Mitarbeiterin kann im Rahmen ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nur die formelle Abwicklung der Vergabeverfahren durchführen.

 

Die Vergabeverfahren werden immer komplexer und erfordern ein weitergehendes Fachwissen.

Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verweist überwiegend auf die Vorschriften für die EU-Vergaben, so dass die dort vorhandene und zukünftige Rechtsprechung auch in den nationalen Verfahren (95% der Verfahren) berücksichtigt werden muss.

Darüber hinaus ist fraglich, ob der gültige Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den Wertgrenzen weiterhin Bestand haben wird. Das Bauverwaltungsamt rechnet damit, dass die Zahl der öffentlichen Ausschreibungen erheblich steigen wird.

Auch die Novellierung des Tariftreuevergabegesetzes (TVgG NRW) führt insb. im Bereich der ILO-Kernarbeitsnormen zu weitergehenden Prüfungen, so dass eine Vereinfachung der Verfahren in der Vergabestelle nicht festgestellt werden kann.

Gleichzeitig werden die regelmäßigen/ jährlichen Vergabeverfahren anspruchsvoller, da hier die Möglichkeiten des Vergaberechtes mehr genutzt werde, z.B. Rahmenvereinbarungen in den Ämtern 10 oder 65 anstatt einer jährlichen Ausschreibung.

 

Es bleibt bei dem Hinweis, dass die Vergabeverfahren durch die Europäisierung und die nationalen Regelungen immer komplizierter und schwerer überschaubar geworden sind und ein Spezialwissen bedingen, dass nicht „nebenbei“ vorgehalten bzw. erarbeitet werden kann (siehe Stellenplan 2009). Hinzu kommt die laufende Einführung der eVergabe, welche die Prozesse im Vergabewesen dauerhaft verändern.

 

Eine amtsinterne Unterstützung der Vergabestelle wurde versuchsweise getestet, ist jedoch unter dem o.g. Gesichtspunkt („nebenbei“) nicht umsetzbar.

Mit dem zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 kann daher auch eine Vertretungsmöglichkeit im Vergabewesen geschaffen werden, welche heute nicht vorhanden ist.

 

Vorbehaltlich einer analytischen Stellenbewertung ist analog zu der vorhandenen Stelle von einer Bewertung mit E10/ A11 auszugehen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 in der Sachbearbeitung Vergabestelle (Amt 60) im Stellenplan 2018 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

30.300,00 € pro Haushaltsjahr