Betreff
Kleinräumige Gliederung der Stadt Haan
Vorlage
BM/019/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1. Bedeutung der Kleinräumigen Gliederung

 

Die Kleinräumige Gliederung als Lokalisierungs- und Zuordnungssystem ist heute ein unverzichtbares Organisationsmittel der Kommunalverwaltung für Statistik, Planung und Verwaltungsvollzug. Sie gründet sich auf Straße und Hausnummer, d.h. auf die Adresse, als Ortsangabe und eine bis zum (Bau-)Block und zur Blockseite differen­zierte räumliche Gliederung des Gemeindegebiets. Aus den Elementen der räum­lichen Gliederung lassen sich alle erforderlichen Gebietseinteilungen, vom Schul­sprengel bis zum Stimmbezirk, mosaikartig zusammensetzen. Alle Elemente der Kleinräumigen Gliederung sind durch einen hierarchischen Nummernschlüssel iden­tifiziert und miteinander verknüpft. Da alle Adressen eindeutig den Blockseiten zuge­ordnet und in “Zuordnungsverzeichnissen“ registriert sind, vereinfacht sich die Her­stellung von Gebietsbeschreibungen und Adressenverzeichnissen wie auch deren ständige Aktualisierung; Änderungen von Grenzen, Straßenbezeichnungen und Hausnummern müssen nur noch an einer Stelle des Systems verarbeitet werden, um das Gesamtsystem der Kleinräumigen Gliederung einheitlich auf dem neuesten Stand zu halten.

 

Die Kleinräumige Gliederung bildet einen wesentlichen Teil des Raumbezugssys­tems, welches auch den geometrischen Bezug auf der Grundlage von Koordinaten umfasst und die Anwendungsmöglichkeiten zur maschinellen Kartierung und zu geometrischen Berechnungen hin erweitert.[1]

 


 

Das System der Kleinräumigen Gliederung wird auch von der amtlichen Statistik der Länder und des Bundes für die räumliche Strukturierung von Informationen herange­zogen. So erhielten Kommunen ohne abgeschottete Statistikstelle die Daten aus dem Zensus 2011 von IT.NRW auf der Grundlage ihrer Kleinräumigen Gliederung.

 

Bei der Kleinräumigen Gliederung handelt es sich um ein hierarchisches Gliede­rungssystem, das in seinen Gliederungsebenen an die Größe der Gemeinde, die Struktur des Gemeindegebietes und die Planungsbedürfnisse anzupassen ist.

 

 

2. Kleinräumige Gliederung für die Stadt Haan

 

Die Stadtplanung verfügt seit vielen Jahren über eine Kleinräumige Gliederung für das Haaner Stadtgebiet, bei der für Fragestellungen der Stadtentwicklung in der Regel oberhalb der Blockebene eine Struktur mit neun Planungsräumen Verwen­dung findet.

 

Aus der Sicht der Statistik ist es bedeutsam, dass die Struktur der Kleinräumigen Gliederung nach Möglichkeit die Erfordernisse aller Verwaltungsbereiche, der Politik sowie der interessierten Öffentlichkeit berücksichtigt und hierdurch allgemein Akzeptanz findet.

 

Grundsätzlich lässt sich mit den Bausteinen “Blockseite“ und “Block“ ähnlich dem LEGO®-System jede beliebige Struktur abbilden. Aus Effizienzgründen ist es aber sinnvoll, eine Grundstruktur aufzubauen, die für die Mehrzahl der Anwendungsfälle als Standard herangezogen wird.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung wurde daher im Juni 2017 begonnen, auf der Grund­lage der vorhande­nen Kleinräumigen Gliederung ein gemeinsames hierarchisches Raumbe­zugs­system für die Stadt Haan zu entwickeln.

 

Als Ergebnis verschiedener Diskussionsrunden ist einvernehmlich folgende Struk­tur oberhalb der Blockebene festgelegt worden:

 

 

Die Ebene “Planungsräume“ (9 Teilräume) bildet weiterhin die bevorzugte Betrach­tungsebene für die Stadtplanung.

 

Die Ebene “Statistische Bezirke“ (6 Teilräume) musste eingezogen werden, da ein­zelne “Planungsräume“ nicht über genügend Einwohner verfügen, um Daten von anderen Stellen (z.B. Bundesagentur für Arbeit) abrufen zu können.

 

Die Ebene “Sozialräume“ (4 Teilräume) bildet den bevorzugten Betrachtungsraum für die Sozial-, Jugend- und Schularbeit und -planung. Es sei hier jedoch angemerkt, dass sich wegen ihrer Kleinteiligkeit weder die sozialen Hotspots noch die Quartiere auf dieser Ebene abbilden lassen. Sie können aber dennoch wegen des Baustein­prinzips außerhalb des hierarchischen Sys­tems betrachtet werden.

 

Die Ebene “Stadtteile“ folgt mit ihren zwei Teilräumen der gelebten Unterscheidung in Haan und Gruiten.

 

Kartografische Darstellungen der Stadtplanung für die vier Ebenen “Stadtteile“, “Sozialräume“, “Statistische Bezirke“ und “Planungsräume“ sind als Anlage beigefügt.

 

 

3. Nutzung der neuen Kleinräumigen Gliederung für die Statistik

 

Die neue Struktur der Kleinräumigen Gliede­rung wird in einem ersten Schritt in das Melderegister übertragen. Hierdurch erhält jede Anschrift (Straßenschlüssel, Haus­nummer, Hausnummernzusatz) und somit jede dort gemel­dete Person eine Block­seitennummer zugeordnet. Anschriften und die dort lebenden Personen sind damit im System der Kleinräumigen Gliederung verortet und können eindeutig den hierar­chischen Räumen oder auch anderen, außerhalb dieses hierar­chischen Systems definierten Räumen - etwa einem Quartier - zugeordnet werden.

 

Die statistische Berichterstattung soll zukünftig standardmäßig intern und extern auf den Ebenen  “Statistische Bezirke“, “Sozialräume“, “Stadtteile“ und “Stadt“ erfolgen. Hier sind aufgrund der Bevölkerungszahlen nur in Grenzbereichen Maßnahmen zur Sicherstellung der statistischen Geheimhaltung notwendig. Außerdem sind diese Strukturebenen für das Verschneiden von kleinräumigen Daten aus externen Quellen geeignet.

 

Für die Ebene “Planungsräume“ lassen sich bei Bedarf ohne zusätzlichen Aufwand Daten selektieren, ggf. mit Darstellungseinschränkungen zur Sicherstellung der sta­tistischen Geheimhaltung oder fehlenden Möglichkeiten der Datenverschneidung.

 

Abfragen für beliebige andere Räume können ebenfalls den vorgenannten Ein­schränkungen unterliegen.

 

Es ist vorgesehen, die standardisierte statistische Berichterstattung im Intranet und Internet der Stadt Haan in Form eines “SelfService“ anzubieten. Anwendungsbei­spiele hierzu wird die Zentrale Statistikstelle im Ausschuss vorstellen und erläutern.

 

 

Verfasser: Jürgen Lenz, Kreisverwaltung Mettmann - Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus - Zentrale Statistikstelle und Kreisentwicklung

 



[1] Quelle: Leitfaden "Kleinräumige Gliederung" des Verband Deutscher Städtestatistiker

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.