Betreff
Ausschreibungsverfahren zur Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für die städtischen Unterkünfte Düsselberger Straße 15 und Kaiserstraße 10-14
hier: Erprobung von Schichtmodellen in 2018
Vorlage
II/027/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den bisherigen politischen Beratungen wurde für das Haushaltsjahr 2017 eine Reduzierung des Leistungskontingents an Sicherheitsleistungen von 120 auf 100 Stunden für die städtischen Wohnunterkünfte Düsselbergerstr. 15 und Kaiserstr. 10 – 14 mit einer entsprechenden Haushaltseinplanung beschlossen.

 

Es war hierbei politische Zielsetzung, dass dieser Leistungsumfang hinsichtlich der Erforderlichkeit des zeitlichen Umfangs bzw. Standorte einer ständigen Überprüfung bzw. Bewertung unterliegt. Das Ergebnis dieser Reflektion sollte auch Grundlage der  jährlichen Haushaltsplanberatungen sein bzw. in den Entscheidungsprozess für die Festlegung des Haushaltsbudgets mit einfließen.

 

Die Flüchtlingszuweisungen der Bezirksregierung nach Haan haben sich in 2017 sowohl nach dem Königsteiner Schlüssel als auch für den Personenkreis mit Wohnsitzauflage fortgesetzt. Die aktuelle Belegungssituation an den Standorten Düsselbergerstraße 15 mit 126 Personen und an dem Standort Kaiserstraße 10 mit 101 Personen spiegelt diese Zuweisungssituation wieder. Es ist auch für 2018 von einer vergleichbaren Entwicklung auszugehen, wobei durch den beabsichtigten Familienzuzug zu mindestens in einem bestimmten Umfang verstärkt ein weiterer Anstieg der unterzubringenden Flüchtlinge zu erwarten ist. Der Schwerpunkt dieser Unterbringungen ist auch zukünftig an den vorab genannten beiden Standorten vorgesehen. Eine weitere Herausforderung hinsichtlich der Steuerung der Unterbringungssituation vor Ort an diesen Standorten ist die Vielzahl von Nationen mit unterschiedlichen Familienstrukturen.

 

Die Verwaltung hat sich bislang auf Grund der Lage dieser beiden Hauptunterkünfte – Innenstadtbereich Haan und Ortsteil Gruiten in zentraler Lage – sowie hohe Belegungsquote für den Einsatz von Sicherheitskräften gleichzeitig an beiden Standorten durchgängig 24 Stunden an 7 Wochentagen ausgesprochen. Eine 24 Stunden Präsenz von im Brandschutz qualifizierten Sicherheitskräften mit entsprechender Berufserfahrung auch in Flüchtlingsunterkünften ist Voraussetzung für Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie Schutzmaßnahmen der Bewohner/innen.

 

Die beigefügte Leistungsbeschreibung, die Grundlage/Vertragsgegenstand der Leistungserbringung an Sicherheitsleistungen in 2017 in Haan gewesen ist und den aktuellen Anforderungen entspricht, vermittelt im Detail einen Überblick über die Vielfältigkeit der Aufgabenstruktur als auch zu den erforderlichen Schnittstellenfunktionen u.a. zur Polizei, Ausländeramt, Verwaltung, Ehrenamtlichen sowie Qualifikationsanforderungen für die eingesetzten Sicherheitskräfte.

 

 

Weiteres Verfahren:

In Umsetzung der politischen Vorgabe auf der Basis der in 2016 und 2017 gewonnenen Erfahrungswerte ist zu prüfen, ob eine weitere zeitliche Reduzierung der Leistungserbringung im Sicherheitsdienst möglich bzw. vertretbar ist. Voraussetzung für eine Entscheidung sind Erfahrungswerte. Diese können sich nur aus Erprobungsphasen mit einer täglichen Arbeitsleistung von 90, 80 und 70 Stunden an 7 Wochentagen an beiden Standorten ergeben. Hierbei ist eine 24 Stundenpräsenz von Sicherheitskräften an beiden Standorten gleichzeitig erforderlich.

 

Bei einer Schichtbesetzung mit 1 Sicherheitskraft muss auf die Durchführung der stündlichen Rundgänge nach den bestehenden Sicherheitsvorgaben verzichtet werden. Es ist  auch Auftragsgegenstand, in den jeweiligen Erprobungsphasen diese Minimalpersonalbesetzung  in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu noch festzulegenden Zeiten durchzuführen bzw. auszuwerten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt ferner, ergänzend zu der beigefügten Leistungsbeschreibung die Durchführung des Schließdienstes für die Sportanlage des TSV Gruiten in den   mit der Sicherheitsfirma abzuschließenden Vertrag aufzunehmen. Diese Arbeitsleistung wird am Wochenende und für die Abwesenheitszeiten der städtischen Kraft / Platzwartin wegen Urlaub und Krankheit ausgeführt. Alternativ verbleibt nur eine anderweitige Aufgabenübertragung für diese Zeiten mit entsprechenden finanziellen Mehraufwand für die Stadt Haan.

 

Der im Haushaltsplanentwurf 2018 bei Produkt 100400 – 529 190 – Flüchtlingsunterkünfte - eingeplante jährliche Ansatz / Finanzplanungszeitraum in Höhe von 734.380 EUR für Sicherheitsleistungen hat als Berechnungsgrundlage eine Leistungserbringung von 100 Stunden täglich an 7 Wochentagen. Bei einer Zustimmung zu der Durchführung von Erprobungsphasen für verschiedene Schichtmodelle geht die Verwaltung davon aus, dass der Ansatz um 10 % - dies entspricht einem Betrag von 73.438 EUR - reduziert werden kann. Der neue Ansatz ist mit einem Betrag von 660.942 EUR einzuplanen.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der BVFOA beschließt für 2018 die Durchführung von Schichtmodellen / Sicherheitsleistungen an den Standorten der städtischen Wohnunterkünfte für zugewiesene Flüchtlinge Düsselberger Str. 15 und Kaiserstr. 10 in Haan. Die Zeitmodelle umfassen täglich 90 Stunden Sicherheitsleistungen / 80 Stunden Sicherheitsleistungen / 70 Stunden Sicherheitsleistungen.

Die Ausschreibungsverfahren für diese Leistungskontingente sind entsprechend durchzuführen.

Die politischen Gremien sind im 2. Halbjahr 2018 über das Ergebnis zu informieren. Dies ist Basis für die weitere Haushaltsplanung 2019 ff.

 

2.    Der im Produkt 100400-529190 – „Flüchtlingsunterkünfte“ eingeplante, jährliche Ansatz / Finanzplanungszeitraum in Höhe von 734.380,00 € wird ab dem Jahr 2018 um 10 Prozent gekürzt.

Finanz. Auswirkung:

 

Haushaltsplanentwurf 2018 Ansatz:                               734.380,00 €

 

Neuveranschlagung:                                                          660.942,00 €