Betreff
10-Jahres Planung Investitionen 2018 - 2028
Vorlage
20/073/2017
Aktenzeichen
20.1.A
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des HFA am 20.6.2017 wurde von der CDU-Fraktion ein Antrag eingebracht, nach dem die Verwaltung beauftragt werden sollte für die Haushaltsplanberatungen 2018 eine Auflistung sämtlicher Projekte vorzulegen, die entweder im Haushaltsplan für das laufende Kalenderjahr nicht enthalten sind oder für deren Finanzbedarf erkennbar die im lfd. Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht ausreichen.

 

Nach Konkretisierung durch die CDU-Fraktion sollte zu den Haushaltsplanberatungen eine Liste erstellt werden, die sowohl den Finanzierungsbedarf der konkret geplanten Maßnahmen, als auch den Finanzierungsbedarf der noch nicht näher durchgeplanten weiteren investiven Vorhaben enthält.

 

Die Verwaltung legt hiermit eine Liste vor, in der die

-       bereitgestellten Finanzmittel für die in Umsetzung befindlichen Investitionsvorhaben des Jahres 2017,

-       voraussichtlich zur Auszahlung kommenden Mittel für die fortzusetzenden und neuen Maßnahmen des Haushaltsplanentwurfs 2018 wie in den Jahren 2018 bis 2021 eingeplant

-       sowie die nach heutigen Kenntnissen voraussichtlich erforderlichen Mittel für die bislang diskutierten weiteren, aber noch nicht konkretisierten Investitionsvorhaben in den Jahren 2022 bis 2028

enthalten sind.

 

Diese Aufstellung wird von Amt 20 als Einstieg in das aktive Finanz- und Zinsmanagement genutzt. Hierauf aufbauend wird zukünftig fortlaufend eine Information zur Schuldenentwicklung, zur Steuerung von Liquiditätsrisiken und zur Optimierung des Zinsaufwands unter Berücksichtigung des Kreditportfolios und der geplanten zukünftigen Investitionen erstellt.

 

Die in 2017 bereitgestellten Finanzmittel erklären sich aus den Ansätzen der im Jahr 2017 geplanten Maßnahmen und den aus 2016 übertragenen Ermächtigungen soweit die Maßnahmen in 2016 nicht durchgeführt wurden, aber noch umgesetzt werden müssen. Es wurde der Gesamtbetrag zu Grunde gelegt, auch wenn erfahrungsgemäß die Mittel nicht zu 100% im jeweiligen Jahr ausgeschöpft und ins Folgejahr übertragen werden. Für die Jahre 2017 bis 2021 ergeben sich hieraus Auszahlungen in Höhe von 82,8 Mio. €.

Für weitere noch nicht konkretisierte Maßnahmen ab dem Jahr 2022 wurden neben bestimmten Einzelmaßnahmen auch Pauschalen für die Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehr, der Verwaltung und der Schulen angesetzt. Für die Jahre 2022 bis 2028 ergibt sich aus heutiger Sicht ein weiterer Auszahlungsbedarf von 60,7 Mio. €.

 

Die Deckung des Auszahlungsbedarfs erfolgt durch investive Einzahlungen und im Übrigen durch Investitionskredite. Für die Jahre 2017 bis 2021 wird die benötigte Kreditsumme aus dem Haushaltsplan entnommen. Für die Jahre ab 2022 wird unterstellt, dass jährlich rund 3 Mio. € investiver Einzahlungen generiert werden können, so dass sich der Kreditbedarf aus der Differenz zum Auszahlungsbedarf ergibt. Weitere Einzahlungen z.B. aus dem Verkauf von Grundstücken (Technopark, Gelände Bürgerhaus, VHS, technisches Rathaus) oder maßnahmenbezogenen Landeszuweisungen wurden nicht berücksichtigt.

 

Zur Ermittlung des jährlichen Schuldendienstes (Zins und Tilgung) wird die Aufnahme von Ratenkrediten mit 30-jähriger Laufzeit und entsprechender Zinsbindung unterstellt. Hierbei wird bis 2020 von einem Zinssatz von 2% ausgegangen, danach jeweils um 0,5% alle 3 Jahre steigend. Aktuell liegen die Angebote für eine 30-jährige Zinsbindung bei unter 2%. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zins- und Tilgungsleistungen der bestehenden Kredite.

 

Bei dieser Methode wird somit eine langfristige Zinsabsicherung durch entsprechend hohe Zinsaufschläge unterstellt. Die tatsächlich erzielten Kreditkonditionen werden hiervon abweichen.

 

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Annahmen wird der jährliche Schuldendienst bis 2025 kontinuierlich auf rd. 7,5 Mio. € ansteigen. In 2025 ist zudem eine Sondertilgung von 3 Mio. € zur Ablösung der Kredite, die in Zusammenhang mit dem Technopark aufgenommen wurden, vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

Noch nicht zu konkretisieren.