Betreff
Verlängerung der Zuschussgewährung zum Betreuungsmanagement 1. Quartal 2018
Vorlage
50/002/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Caritasverband im Kreis Mettmann erhält zur Durchführung der Arbeiten im Betreuungsmanagement /städt. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2015 für den Zeitraum bis 2017 einen Zuschuss in Höhe von 311.761 EUR/jährlich. Eine vertragliche Grundlage für die Tätigkeit im Rahmen des Betreuungsmanagement / städt. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge existiert nicht.

 

Es wurde in diversen Gesprächen zwischen der Stadt Haan und Vertretern der Caritas, sowie in politischen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Sozial- und Integrationsausschusses vom 25.10.2017, seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zukünftig die Aufgabenstellung des Betreuungsmanagement unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorgaben auszuschreiben ist. Es ist eine konkrete Arbeitsleistung vor Ort zu erbringen, die auch von anderen Anbietern erbracht werden könnte, weswegen die Ausschreibung vorzunehmen ist. Aufgrund der Unterschreitung des gesetzlichen Schwellenwertes, ist eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Haan wird voraussichtlich am 12.12.2017 den Haushalt 2018 verabschieden und ggf. dem Verwaltungsvorschlag entsprechen, den bisherigen Ansatz um 10% zu kürzen. Dieser Ansatz ist die Basis für die Ausschreibung. Diese kann von daher erst Ende des Jahres 2017 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass mit einem Ausschreibungsergebnis nicht vor März 2018 zu rechnen ist, so dass ein Zeitraum von drei Monaten zu überbrücken ist.

 

Mit Schreiben vom 02.11.2017 (Anlage 1) wurde die Caritas durch die Verwaltung angeschrieben und gefragt, ob diese bereit sei, im Rahmen des Überbrückungszeitraums von drei Monaten, die bisher erbrachten Leistungen unter Beibehaltung der bisherigen Zuschusskonditionen zu erbringen.

 

Alternativ müssten die Betreuungsleistungen übergangsweise durch das städtische Personal erbracht werden.

 

Unter Bezugnahme auf das Vorstehende schlägt die Verwaltung daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Zuschuss an den Caritasverband für den Kreis Mettmann zur Wahrnehmung des Betreuungsmanagements Flüchtlingshilfe/ Wohnungslosenhilfe im bisherigem Umfang wird für die Monate Januar bis März 2018 gewährt.

2.    Zur Aufgabenerfüllung wird dem Caritasverband im Kreis Mettmann für den Zeitraum von Januar bis März 2018 ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 77.940,00 € gewährt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

Aufwand bei Produkt 050110 – Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege – bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“: 77 940,00 €

 

 

 

Anlage:

Schreiben an Caritasverband im Kreis Mettmann vom 02.11.2017