Betreff
Sachstandsbericht zum baulichen Zustand der städtischen Wohnunterkunft Dellerstr. 90, 90 a und 90 b
Vorlage
50/004/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1.)  Ausgangslage

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 über die Unterbringung der Flüchtlinge und Obdachlose in den städtischen Wohnunterkünften diskutiert und die Verwaltung für die Sitzung am 23.11.2017 beauftragt, einen aktuellen Sachstandsbericht zur baulichen Situation des Standortes Deller Straße 90 bis 90b vorzulegen (siehe hierzu Anlage 3 - vorläufige Sitzungsniederschrift SIA v. 25.10.17).

 

2.)  Belegungssituation    

 

Derzeit befinden sich insgesamt 29 Personen (zwei Familien á 6 bzw. 5 Personen und 18 Einzelpersonen) in der städtischen Wohnunterkunft Deller Str. 90, 90 a und 90 b.

 

Im Hinblick auf die Belange wohnungsloser Einzelpersonen und Familien bleibt festzustellen, dass sich die grundsätzliche Situation der „klassischen Obdachlosen“ (Personenkreis der Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage u.a. ist hiervon nicht erfasst) im Vergleich zu den Vorjahren, auch betreffen Fallzahl, kaum verändert hat. Im Oktober 2016 wurden insgesamt 36 Personen untergebracht. Dem stehen 40 Personen in 10/2017 gegenüber.

 

3.)  Bausubstanz

 

Die Gebäude an der Deller Str. 90, 90 a und 90 b wurden 1957 erbaut. Es handelt sich um kleine Schlichtwohnungen mit niedrigstem Standard. Teile des Gesamtkomplexes an der Deller Str. sind insbesondere wegen des baulichen Zustandes (z.B. keine Heizungsanlage) und Bewohnerverhaltens immer wieder problembelastet. Die bauliche Situation ist überdies aktuell wegen einem Feuerschaden vor einigen Monaten zusätzlich weiter eingeschränkt. In der Beschlusssache 51/130/2016 vom 19.08.2016 (siehe Anlage 1) legte die Verwaltung die bauliche Situation, auch betreffend Gesamtsanierung und Aktivierung der Übergangswohnheime Dellerstraße, dar.

 

4.)  Bisherige Beschlusslage

 

In der Sitzung vom 07.09.2016 wurde die Verwaltung auf der Grundlage der Beschlusssache 51/130/2016 beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau an den Standorten Heidfeld und Deller Straße - Wohnunterkünfte für Wohnungslose bisher - zu entwickeln. Ferner ergab sich aus der Beschlusslage der Auftrag an die Verwaltung, Ersatzstandorte für die städtischen Wohnunterkünfte Heidfeld und Dellerstraße (gewidmet für die Unterbringung von Obdachlosen) zu ermitteln.

 

Die Verwaltung ist diesem Auftrag mit Beschlussvorlage II/023/2017 nachgekommen (siehe Anlage 2 nicht öffentlich). Es wurde weiterer Beratungsbedarf in den zuständigen politischen Gremien festgestellt. Diese Beratungsabfolge ist noch nicht erfolgt.

 

5.)  Fazit

 

Die Verwaltung ist auch zum heutigen Zeitpunkt der Auffassung, dass die Beschlusslage zur  Beschlusssache Nr. 51/130/2016 weiterhin zutreffend ist. Wie schon dargelegt, handelt es sich bei den vorgenannten Immobilien Deller Str. 90, 90 a und 90 b um Schlichtbauten, die mit einem finanziellen Aufwand von damals genannten ca. 900 000,00 € in einen wohnfähigen Zustand versetzt werden können. Es wird insbesondere hierzu auf Nr. 7 der Beschlussvorlage Nr. 51/130/2016 verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine