Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
In seiner Sitzung am 22.10.1996 hatte der Rat der Stadt Haan
beschlossen, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und
privaten Kleinkläranlagen zukünftig durch eine separate Gebührenberechnung,
unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, ermittelt werden. Dies war erstmals
zum 01.01.1997 erfolgt.
Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die
regelmäßige neue Kalkulation, ab sofort alle 2 Jahre.
Allgemeine Hinweise
Die Besitzer von
Kleinkläranlagen und Abwassergruben sind von der „gesplitteten Abwassergebühr“,
die für Kanalbenutzer zum 01.01.2009 neu eingeführt wurde und die nach
Frischwasserverbrauch und versiegelter Grundstücksfläche berechnet wird, nicht
betroffen, da sie kein Regenwasser in die Entwässerungsanlagen einleiten
(dürfen). Das Regenwasser versickert auf den Grundstücken.
Mit vorangegangener
Sitzungsvorlage (60/032/2017) sind diverse Änderungen für alle Satzungen
dargestellt worden. Auf eine wiederholende Aufzählung in den einzelnen
Satzungen wurden verzichtet.
Veränderungen
Nachdem das Ordnungsamt die Strukturen der Gebührenkalkulationen
vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt alle Kalkulationen ebenfalls an
diese Strukturen angepasst. Die Vorteile werden damit auf weitere wesentliche
Gebührensatzungen übertragen, übergreifend für alle Gebührenkalkulationen wird
die Orientierung erleichtert und eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Aus diesem
Grund und da die Kalkulation und Abrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt
geprüft wird, verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichende Darstellung
(Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die
Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen (siehe
Gebührenbedarfsberechnungen des Ordnungsamtes, z.B. SV 32-2/051/2017).
Betriebskostenabrechnungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung lag noch keine Abrechnung der
Betriebskosten des Jahres 2016 vor. Zukünftig wird im Rahmen der Kalkulationen
auch über die Betriebskostenabrechnungen informiert und die Entwicklung der
Über- bzw. Unterdeckungen aufgezeigt.
Gebührenkalkulation 2018 und 2019 (Anlage 2)
Die mit vorangegangener
Sitzungsvorlage 60/032/2017 dargestellten Änderungen wurden
berücksichtigt.
Die Zahl der abflusslosen Gruben bleibt stabil bei 47, die der
Kleinkläranlagen bei 59 für den gesamten Kalkulationszeitraum.
Satzung
Die Gebühren für Besitzer von Kleinkläranlagen bleiben bei 1,55 Euro und
verändern sich damit nicht.
Die Gebühren für Besitzer von abflusslosen Gruben steigen um 0,43 Euro
auf 10,42 Euro und sind damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre.
Weitere Satzungsänderungen sind nach der umfangreichen Anpassung an die
Mustersatzung des StGB im letzten Jahr nicht notwendig.
Die neue Satzung tritt nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2017 am 01.01.2018 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 1. Änderung der Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der Fassung der Anlage 1
beschlossen.