hier: Teilnahme fraktionsloser Ratsmitglieder an den Fraktionsvorsitzendenbesprechungen der Stadt Haan
Sachverhalt:
Stv. Robert Abel beantragt als fraktionsloses Ratsmitglied die Teilnahme
an den Sitzungen der Fraktionsvorsitzendenbesprechungen.
Er beantragte bereits damals mit Schreiben vom 26.05.2015 seine
Teilnahme an der Fraktionsvorsitzendenbesprechung. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 16.06.2015 (Vorlage Rat/009/2015) eine Teilnahme abgelehnt.
In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 09.10.2017 hat die
Bürgermeisterin nun den weiterhin bestehenden Wunsch von Stv. Abel vorgetragen.
Ihm soll als Ratsmitglied ein Sonderrecht eingeräumt werden, weil er keiner
Fraktion angehört. Auf die nicht öffentliche Niederschrift der
Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 09.10.2017 (TOP 4) sowie § 17 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan wird verwiesen.
Für die Teilnahme fraktionsloser Ratsmitglieder an Fraktionsvorsitzendenbesprechungen ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt folgender Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan zu:
§ 17 Absatz 2
„Der Bürgermeister lädt die Fraktionsvorsitzenden zu den jeweiligen Besprechungen spätestens eine Woche vor der folgenden Ratssitzung unter gleichzeitiger Übersendung der Tagesordnung ein. Die Fraktionsvorsitzenden können sich durch ein Mitglied ihrer Fraktion vertreten lassen. Auf eigenen Wunsch können fraktionslose Ratsmitglieder an jeweils der im Ratsinformationssystem terminierten Fraktionsvorsitzendenbesprechung zwecks Informationsaus-tausch teilnehmen.“ (Fettdruck = Erweiterung)
Finanz. Auswirkung:
Keine