Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 45. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 1. Ergänzung
Vorlage
60/034/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Änderungen, welche aufgrund der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich werden, werden in die Gebührenkalkulationen aufgenommen und notwendige Satzungsänderungen vorlegt.

 

Für die Kalkulationen Straßenreinigung und Winterdienst erfolgt jeweils ein Abzug für das allg. Interesse nach § 3 Abs. 2 StrReinG NRW. In der Vergangenheit wurde dies pauschal gemacht. Um die Rechtssicherheit der Satzung zu erhöhen, wird auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes der Anteil konkret berechnet. Für die Straßenreinigung wurde ein Gemeindeanteil von 15,36% berechnet, für den Winterdienst in Höhe von 14,26%. Die neuen Werte wurden in den Ziff. 2.1 bzw. 3.1 berücksichtigt.

 

Darüber hinaus konnte ein Übertragungsfehler in der Straßenreinigung korrigiert werden. Die Änderung betrifft die Fahrzeugbetriebs- und Unterhaltungskosten in Ziff. 1.8.

 

Durch den erhöhten Anteil des öffentlichen Interesses kommt es in beiden Kalkulationen zu veränderten/ geringeren Gebührensätzen.

Die Normalgebühr für die Straßenreinigung sinkt von 2,18 Euro (in 2017) auf 1,62 Euro (vorher 1,70 Euro (SV 60/034/2017)).

Die Normalgebühr für den Winterdienst steigt von 0,71 Euro (in 2017) auf 0,92 Euro (vorher 0,99 Euro (SV 60/034/2017)).

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 45. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.