Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2017
Vorlage
20/082/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, soweit sie im Einzelfall nicht erheblich sind. Sind sie erheblich bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung hat die Stadt Haan nach § 21 Abs. 1 GemHVO verschiedene Budgets eingerichtet. In den Budgets ist die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Verschiebungen zwischen den einzelnen Produktsachkonten innerhalb der Budgets gelten daher nicht als überplanmäßig bereit gestellte Mittel und werden hier entsprechend nicht mit aufgeführt.

 

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind insgesamt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 262.162,81 € entstanden, die vollständig durch Minderaufwendungen in Höhe von 130.405,38 € und Mehrerträge in Höhe von 131.757,43 € gedeckt werden konnten. Insgesamt ist es durch die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Ergebnisrechnung gekommen.

 

Da die Aufwendungen allesamt zahlungswirksam waren, mussten auch in der Finanzrechnung entsprechend Mittel bei der lfd. Verwaltungstätigkeit bereitgestellt werden. Darüber hinaus fielen weitere Mehrauszahlungen (ohne entsprechenden Mehraufwand) in Höhe von 15.803,21 € an, die durch Minderauszahlungen kompensiert wurden.

 

Im investiven Bereich wurden vom Rat außerplanmäßig Mittel in Höhe von 220.000 € für die Erschließung des Wohngebietes Bachstr. (Vorlage 20/067/2017) sowie überplanmäßig Mittel in Höhe von 250.000 € für den Ausbau der Dieker Str. (Vorlage 66/051/2017) bereitgestellt. Die Deckung erfolgte jeweils durch Minderauszahlungen an anderer Stelle.

Darüber hinaus wurden investiv für verschiedene Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von insgesamt 409.212,64 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgte durch Einsparungen bei weiteren Investitionen in Höhe von 234.132,84 € bzw. üpl Mehreinzahlungen aus einer investiven Zuweisungen in Höhe von 36.000 € sowie konsumtiven Mehreinzahlungen im Bereich der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 139.079,80 €.

 

Insgesamt führte auch die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Auszahlungsmittel nicht zu einer Belastung der Finanzrechnung 2017.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

 

Finanz. Auswirkung:

keine

 

 

Vorlagenerstellerin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement