Sachverhalt:
Der Caritasverband im Kreis Mettmann erhielt zur Durchführung der Arbeiten im Betreuungsmanagement / städtische Wohnunterkünfte für Flüchtlinge gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2015 für den Zuschusszeitraum bis 31.12.2017, einen Zuschuss in Höhe von 311.761,00 € jährlich. Eine vertragliche Grundlage für die Tätigkeit im Rahmen des Betreuungsmanagements / städtische Wohnunterkünfte für Flüchtlinge, existiert nicht.
Wie schon in der Beschlussvorlage Nr. 50/0002/2017 mitgeteilt, ergibt sich nach dem Ende der Zuschussvereinbarung zwischen dem Caritasverband im Kreis Mettmann und der Gartenstadt Haan die sachliche und rechtliche Notwendigkeit, die vorgenannte Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorgaben auszuschreiben. Es ist eine konkrete Arbeitsleistung vor Ort zu erbringen, die auch von anderen Anbietern erbracht werden könnte, weswegen die Ausschreibung durchzuführen ist.
Mehrere ehrenamtliche Kräfte, die in den
Flüchtlingsunterkünften tätig sind, haben ein Gespräch mit der Bürgermeisterin
der Stadt Haan gesucht. In der Bürgermeisterinsprechstunde vom 29.01.2018 hat
sich, aufgrund der Anregungen der Ehrenamtler/innen, eine Fortschreibung der Leistungsbeschreibung
ergeben, welche Teil des Vergabeverfahrens ist.
Das Ausschreibungsergebnis wird von daher nicht im
März 2018 vorliegen. Es ist auch unter Berücksichtigung der einzuhaltenden
Kündigungsfristen für die von der Caritas eingesetzten Kräfte, ein Zeitraum von
weiteren drei Monate für das Betreuungsmanagement / städtische Wohnunterkünfte
für Flüchtlinge zu überbrücken.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen dem Caritasverband im Kreis Mettmann und der Verwaltung am 19.02.2018 erklärte sich der Verband bereit, die Leistungen unter Beibehaltung der bisherigen Zuschussregelungen bis zum 30.06.2018 zu erbringen. Es wird auf das anliegende Schreiben des Caritasverbands im Kreis Mettmann verwiesen.
Unter Bezugnahme auf das Vorstehende schlägt die Verwaltung daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der SIA empfiehlt dem Rat, die
heute von der Bürgermeisterin und mehreren im SIA anwesenden Ratsmitgliedern
getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen, den Zuschuss an den
Caritasverband für den Kreis Mettmann zur Wahrnehmung des Betreuungsmanagements
Flüchtlingshilfe / Wohnungslosenhilfe im bisherigen Umfang für die Monate April
bis Juni 2018 in Höhe von insgesamt 77.940,00 € zu gewähren
Finanz. Auswirkung:
Aufwand bei Produkt 050110 – Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege – bei der Aufwendungsart „Transferaufwendungen“: 77.940,00 €