hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2017
Sachverhalt:
Die Ausweitung der örtlichen Zuständigkeit des Gestaltungsbeirats, im
gesamten Stadtgebiet beratend tätig werden zu können, war bereits bei der
Beratung über die Einführung des Beirats in Haan 2015/16 diskutiert worden.
Seinerzeit wurde der Vorschlag zurückgestellt, weil der Fachausschuss und die
Verwaltung zunächst Erfahrungen mit der Arbeitsweise und den Ergebnissen des
Gestaltungsbeirats sammeln wollten.
Die bisherigen Erfahrungen mit der sachlichen und konstruktiven
Arbeitsweise des Gestaltungsbeirats sind aus Sicht der Verwaltung und des
Ausschusses als sehr positiv zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem
Antrag zugestimmt werden.
Die Erweiterung des Beratungsumfangs wird voraussichtlich nicht so
umfangreich sein, dass mit einem höheren Aufwand, z.B. einer Verdichtung des Sitzungszyklus
zu rechnen wäre. Die im Haushalt veranschlagten Mittel sind daher zunächst
ausreichend.
Die Geschäftsordnung ist unter Punkt 2, erster Satz wie folgt zu ändern:
„Die örtlichen Zuständigkeit des Beirats erstreckt sich auf das gesamte
Stadtgebiet der Gartenstadt Haan.“
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Gartenstadt Haan wird
unter Pkt. 2 erster Satz wie folgt geändert:
„Die örtlichen Zuständigkeit des Beirats
erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Gartenstadt Haan.“