Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 "Bahnhofstraße, östlich Heidstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Vorlage
61/217/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1.         Bisheriges Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan hat am 29.11.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie den Beschluss über die Planungsziele und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst.  Der Rat der Stadt Haan hat am 17.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ mit seiner Begründung jeweils in der Fassung vom 03.07.2017 öffentlich auszulegen. In derselben Sitzung wurde zudem die Veränderungssperre Nr. 23 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung nach § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB wurde am 24.11.2017 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 04.12.2017 bis zum 12.01.2018. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 27.11.2017, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.01.2018 gegeben.

 

 

2.         Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

2.1      Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

 

2.2      Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebracht wurden, sind mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 1 zu entnehmen. Durch die Stellungnahmen haben sich keine Änderungen der Planung ergeben.

 

 

3.         Änderung der Planung

Die vorgebrachten Anregungen führten zu keiner Änderung der zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen des Planentwurfs. Im Planentwurf wurden jedoch die Rechtsgrundlagen und die Verfahrensvermerke aktualisiert. Aufgrund dessen erhält der zum Satzungsbeschluss vorgelegte Bebauungsplan ein neues Datum. Der zum Satzungsbeschluss vorliegende Bebauungsplan ist in Anlage 2 beigefügt. Die Begründung wurde bezüglich des fortgeschrittenen Verfahrensstands unter Punkt 2 „Planverfahren“ und hier unter dem Absatz „Bebauungsplanverfahren“ ergänzt und ist Anlage 3 zu entnehmen. Auch diese erhält aufgrund der vorgenommenen Ergänzungen ein neues Datum. Da die vorgenommenen Änderungen nur klarstellender und redaktioneller Art sind, resultiert hieraus kein Erfordernis zu einer erneuten Beteiligung.

 

 

4.         Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung zuzustimmen. Der Bebauungsplan Nr. 190 wird durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Mit der Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre Nr. 23 für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 190, mit der die Planungsziele gesichert wurden, außer Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 190 "Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ in der Fassung vom 25.01.2018 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.01.2018 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“