hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1.
Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr des Rates der Stadt Haan hat am 29.11.2016 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich
Heidstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie den Beschluss über
die Planungsziele und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung und
Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst. Der Rat der Stadt Haan hat am
17.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich
Heidstraße“ mit seiner Begründung jeweils in der Fassung vom 03.07.2017
öffentlich auszulegen. In derselben Sitzung wurde zudem die Veränderungssperre
Nr. 23 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich
Heidstraße“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung nach § 13 (2) i. V. m. § 3
(2) BauGB wurde am 24.11.2017 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte in der
Zeit vom 04.12.2017 bis zum 12.01.2018. Die Beteiligung der berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB
erfolgte mit Schreiben vom 27.11.2017, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme
bis zum 12.01.2018 gegeben.
2.
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
2.1 Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit
abgegeben worden.
2.2 Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Die Stellungnahmen, die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgebracht wurden, sind mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung durch die
Verwaltung der Anlage 1 zu entnehmen. Durch die Stellungnahmen haben
sich keine Änderungen der Planung ergeben.
3.
Änderung der Planung
Die vorgebrachten Anregungen führten zu keiner
Änderung der zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen des Planentwurfs. Im
Planentwurf wurden jedoch die Rechtsgrundlagen und die Verfahrensvermerke
aktualisiert. Aufgrund dessen erhält der zum Satzungsbeschluss vorgelegte
Bebauungsplan ein neues Datum. Der zum Satzungsbeschluss vorliegende
Bebauungsplan ist in Anlage 2 beigefügt. Die Begründung wurde bezüglich
des fortgeschrittenen Verfahrensstands unter Punkt 2 „Planverfahren“ und hier
unter dem Absatz „Bebauungsplanverfahren“ ergänzt und ist Anlage 3 zu
entnehmen. Auch diese erhält aufgrund der vorgenommenen Ergänzungen ein neues
Datum. Da die vorgenommenen Änderungen nur klarstellender und redaktioneller
Art sind, resultiert hieraus kein Erfordernis zu einer erneuten Beteiligung.
4.
Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in
dieser Sitzungsvorlage zu folgen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB zu
beschließen und seiner Begründung zuzustimmen. Der Bebauungsplan Nr. 190 wird
durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur
Rechtskraft gelangen. Mit der Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre Nr.
23 für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 190, mit der die Planungsziele
gesichert wurden, außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis
der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 190 "Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ in der Fassung
vom 25.01.2018 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 25.01.2018 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der
räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B
228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer
Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche
Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche
Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite
der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Darstellung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“