hier: Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben Nahverkehrspläne die Belange
der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu
berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.
Der wirksame Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann enthält einen
Planungsansatz zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Haan (Tab. 119).
Die Bestandsaufnahme der ÖPNV-Infrastruktur und deren Priorisierung nach
ihrer verkehrlichen Bedeutung sind Grundvoraussetzungen zur Beantragung
geeigneter Fördermittel und sukzessiven baulichen Realisierung.
Im vergangenen Jahr wurden zunächst 6 Haltestellen im Zusammenhang mit
aktuellen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen barrierefrei hergestellt (Haltestellen
Haan, Waldfriedhof Steig 1 und 2 und Gräfrather Straße Steig 1 bis 4).
Des Weiteren wurden Fördermittel für den barrierefreien Umbau folgender
Haltestellen beantragt:
- Nordstraße, Steig 1, 2, 3
- Rheinische Straße Steig 1 und 2
- Am Schlagbaum Steig 1, 2, 3
- Haan Bahnhof Steig 1 und 2
Die Haltestellen wurden im Entwurf des Förderkataloges 2018
berücksichtigt.
Darüber hinaus hat die Verwaltung ein Haltestellenkataster erstellt.
Darin werden die Bestandssituation und die sich nach Zuordnung zu den
Haltestellenkategorien ergebenden jeweiligen Ausstattungsstandards für die
Haltestellen gegenübergestellt. Das Ergebnis wird bei der Festlegung von
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit mit herangezogen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.