- Sachstand des Angebotes an Kitaplätzen 2018/2019
Sachverhalt:
Es wurde im Rahmen der Beschlussfassung zur
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 / Drucksachennr. 51/008/2018 durch
den Rat in seiner Sitzung am 27.02.2018 ergänzend Bearbeitungsaufträge an die
Verwaltung mit dem Ziel einer Erweiterung des Angebots an Kita-Plätzen erteilt
(s. Anlage 1 - beglaubigter Auszug aus der Niederschrift des Rates vom
27.02.2018).
Es
ergibt sich im Einzelnen folgender Sachstand zu den Prüfaufträgen:
1. Notgruppe
Die
Kita-Träger wurden zwischenzeitlich durch die Stadt Haan / Jugendamt mit der
Bitte um Rückantwort angeschrieben, ob die Realisierung einer Notgruppe in der
jeweiligen Einrichtung möglich ist. Es liegt bislang nur die Rückinformation
der Ev. Kirchengemeinde Haan (siehe Anlage 2 / Mail vom 28.03.2018 vor). Fest
steht, dass eine Notgruppe bei einem nicht-städtischem Träger nicht – wie vom
Rat erbeten – mit städtischem Personal betrieben werden kann.
2. Ev. Kirchengemeinde Haan / Überbelegungen und
Erweiterung der Gruppen durch Umstrukturierung
Die
Ev. Kirchengemeinde beantwortete die Anfrage der Stadt Haan mit Schreiben vom
28.03.2018 (siehe Anlage 3) mit entsprechenden Erläuterungen negativ.
3. Standort Bollenberg / Erweiterung des Angebots an
Kita-Plätzen in der städtischen Einrichtung
Die
vom Rat beschlossene Überbelegung mit sechs Plätzen wurde in die
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 aufgenommen und dem LVR fristgerecht
gemeldet. Dieses Platzkontingent ist zwischenzeitlich belegt worden.
Für
den Standort Bollenberg / städtische Kita hatte der Rat am 27.02.2018 eine
Prüfung der Verwaltung beschlossen, ob eine zusätzliche Gruppe III (20 – 25
Kinder) eingerichtet werden kann. Nach dem Beratungsablauf
im Rat bzw. vorgeschaltet im JHA ist es Ziel, diese Gruppe befristet für 2
Jahre bis zur Eröffnung der städtischen Kita am Erikaweg anzubieten.
Auf
Grund der aktuellen Bedarfssituation sollte nach dem Ergebnis der bisherigen
politischen Beratungen diese Gruppe - wenn möglich - mit Beginn des neuen
Kita-Jahres 2018/2019 angeboten werden.
Mit
Stand vom 23.03.2018 liegen der Verwaltung inzwischen 10 Widersprüche von
betroffenen Eltern vor, deren Kinder ab 01.08.2018 als Dreijährige und älter
keinen Kitaplatz erhalten haben. Diese Eltern beabsichtigen, den Klageweg gegen
die Stadt Haan einzuleiten. Nach aktuellem Sachstand können diese Kinder durch
das vorhandene Angebot nicht versorgt werden.
Es
wurde – wie von der Verwaltung in den politischen Beratungen zugesagt – mit dem
Büro Dr. Garbe § Lexis / Herrn Dr. Garbe sowie Vertretern der Verwaltung bzw.
Schule eine Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten im Schulgebäude
durchgeführt. Nach der mit Schreiben vom 24.03.2018 des Büro Dr. Garbe § Lexis
(Anlage 4) vorliegenden Stellungnahme ist dieses Angebot einer zusätzlichen
Gruppe im Schulgebäude nicht möglich.
Eine Anfrage
der Stadt Haan / Jugendamt beim LVR hat ferner ergeben, dass im laufenden
Schulbetrieb eine Betreuung von Kindergartenkindern (25 ü-3 Kinder) nur dann
möglich ist, wenn die beiden Bereiche Schule und Kita räumlich getrennt sind.
Die Kindergartenkinder müssen sich in ihrem Gebäudeteil frei bewegen können,
ohne dass Kindergarten – und Schulkinder aufeinandertreffen. Für die Kindergartenkinder muss auch ein
separater Eingang in die Einrichtung möglich sein. Die Kindergartengruppe muss
fachlich an die städt. Einrichtung angebunden sein.
Seitens
des LVR wurde auch angesprochen, dass eine langfristige Platzversorgung für die
Betreuung der Kinder aufzuzeigen ist. Dies betrifft hier konkret den Ablauf der
Zweijahresfrist der „Notgruppe“ am Standort Bollenberg. Auch der LVR geht daher
mit Dr. Garbe & Lexis konform, dass keine zusätzliche Gruppe im
Schulgebäude realisierbar ist.
Ein
weiterer Vorschlag zur Erweiterung des Betreuungsangebotes am Standort
Bollenberg ist die Einrichtung einer Wander-
und Erlebnisgruppe als zusätzliche Gruppe der städt. Kita. Hier könnten 15
Kinder ab 3 Jahren in einem Bauwagen als Stützpunkt mit einem Stundenangebot
von 35 Wochenstunden betreut werden. Wenige Gehminuten entfernt befindet sich
das Bachtal, das den Kindern vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten in der freien
Natur bietet.
Neben
den Voraussetzungen
- einer Baugenehmigung
- einer Betriebserlaubnis durch den LVR
- einer TÜV Prüfung
- Zustimmung des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW
muss
die Wander- und Erlebnisgruppe in enger fachlicher Anbindung zur städtischen
Kita angeboten werden.
Die
Wander- und Erlebnisgruppe besteht aus 15 Kindern ab drei Jahren, die sich mit
den Kindern der KiTa mischt und im einwöchigen Rhythmus neu zusammensetzt. So
haben alle Kinder die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen.
Eine
Realisierung zum Beginn des Kitajahres 2018/2019 zum 01.08.2018 setzt voraus,
dass durch den Rat in seiner Sitzung am 24.04.2018 mit entsprechender
Beschlussfassung die finanziellen Voraussetzungen sowie Erweiterung des
Stellenplans 2018 als Nachtrag zum Haushalt 2018 beschlossen werden.
Die
Verwaltung hat deshalb – vorbehaltlich weiterer Prüfungen - eine erste
Recherche hinsichtlich der Aufwendungen für die Anschaffung des für die
zusätzliche Gruppe erforderlichen Bauwagens durchgeführt. Es wird nach den
vorliegenden Informationen derzeitig nur ein Kauf angeboten, der mit ca. 50.000
€ netto inkl. Prüf- und Genehmigungsgebühren zu kalkulieren ist. Des Weiteren
fallen Kosten für die provisorische Zuwegung inkl. der Vorbereitung der
Aufstellfläche an, die auf ca. 10.000 € netto geschätzt werden. Es ist von
geschätzten konsumtiven Betriebskosten in Höhe von 12.000 € netto p.a.
auszugehen – dies steht aber auch unter dem Vorbehalt von Angebotspreisen, die
erst in einer späteren Planungsphase vorliegen werden.
Nach den bestehenden Vorgaben muss die
personelle Ausstattung einer Wander- und Erlebnisgruppe mit 2 Fachkräften /
Erzieher/innen und einer Ergänzungskraft in Vollzeit erfolgen. Dies erfordert
die Einrichtung von 3 zusätzlichen Vollzeitstellen. Die jährlichen
Personalkosten belaufen sich für die beiden Vollzeitstellen Erzieherin/Erzieher
(EG S 8a) auf 106.000 € und für die Stelle Ergänzungskraft (EG S 4) auf 48.000
€ (insgesamt 154.000 € für drei Vollzeitstellen).
Die
Verwaltung wird bei der Stellenbesetzung anstreben, diese neuen 3 Stellen
unbefristet zu besetzen, da diese Kräfte dann zur neuen städtischen Kita
Erikaweg übergeleitet werden können. Die Arbeitsverträge sind entsprechend
abzufassen. Dies hat keinen Einfluss auf die zusätzlichen Stelleneinrichtungen
/ Nachtrag Stellenplan 2018. Es wird ansonsten kaum eine Möglichkeit gesehen,
auf Grund des Fachkräftemangels, diese Stellen befristet zu besetzen.
Eine
Deckung der Mehrpersonalkosten ab 01.08.2018 aus dem Personalkostenetat 2018
wird derzeitig nicht gesehen.
Fördermittel:
Es
kann pro Platz eine Förderung aus dem ü-3 -Programm erfolgen in Höhe von 14.850
€.
Landesmittel:
Nach
§ 21 Abs. 1. Satz 2 Nr. 4 KiBiz sind Mittel in Höhe von rd. 26.561 € zu
erwarten.
Eine alternative
Möglichkeit besteht darin, einen „Waldkindergarten“ am Standort Bollenberg
einzurichten. Im Waldkindergarten finden die meisten Aktivitäten außerhalb
fester Gebäude statt, und er wird häufig als „Kindergarten ohne Dach und Wände“
bezeichnet. Die Aktivitäten im Freien finden bei jedem Wetter statt.
Vorgeschrieben ist eine beheizbare Unterkunft in zumutbarer Nähe des
Waldgebietes, in welcher Kinder und ErzieherInnen bei sehr schlechten
Witterungsbedingungen Schutz und Aufenthaltsmöglichkeiten finden sollen. Hierzu
dienen in der Regel ein beheizter Bauwagen oder eine Waldhütte. Auf Grund der
Besonderheiten der Betreuung im Wald hat sich die Gruppenform III nach KiBiz,
für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, bewährt. Hierfür
gelten die gleichen personellen Voraussetzungen wie bei der Wander- und
Erlebnisgruppe. Die Fachkräfte sollten möglichst durch eine Fortbildung zum
Thema Waldpädagogik qualifiziert sein. Die Investitionskosten bei der Nutzung
als Waldkindergarten erhöhen sich gegenüber der Einrichtung einer Wander- und
Erlebnisgruppe hinsichtlich der Ausstattung insbesondere bei der WC-Anlage,
jedoch verstärkt bei den konsumtiven Betriebskosten durch höhere
Verbrauchsmengen an Wasser und Abwasser sowie engeren Leerungsintervallen.
Ferner
steht dieses Angebot auch unter den Vorbehalten einer
-
Baugenehmigung
-
Betriebserlaubnis
des LVR
-
TÜV-Prüfung
-
Zustimmung des
Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Es
kann mit diesem Angebot ein zusätzliches Kontingent von 25 Plätzen ü 3- Plätzen geschaffen werden.
Gegen
diese Alternative spricht, dass am Standort Bollenberg das erforderliche
Waldgebiet nicht in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Ferner findet kein
einwöchiger Austausch mit den Kindern aus der KiTa statt.
Die
Verwaltung sieht daher aus pädagogischer Sicht Vorteile bei der Errichtung
einer Wander- und Erlebnisgruppe auch wegen der vorab beschriebenen Anbindung
an die städtische Kita.
Förderung der autarken Waldgruppe
Es
kann pro Platz eine Förderung aus dem ü-3 -Programm erfolgen in Höhe von 14.850
€.
Landesmittel
Nach
§ 21 Abs. 1. Satz 2 Nr. 4 KiBiz sind Mittel in Höhe von 48.714,88 €.
Es handelt sich bei dem Angebot einer
zusätzlichen Gruppe am Standort Bollenberg um eine pflichtige Aufgabe. Die
hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und deren Aufnahme in den Haushalt 2018
/ Nachtrag Stellenplan 2018 werden mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe /
15 ü-3 Kinder am Standort Bollenberg wird zugestimmt.
2.
Es wird der Einrichtung von 3 Vollzeitstellen (2
Erzieher/innen und 1 Ergänzungskraft) -
ab 01.08.2018, befristet für 24 Monate, Entgeltgruppe S 8a
(Erzieher/innen) und Entgeltgruppe S 4 (Ergänzungskraft) zugestimmt. Eine
Deckung der Personalmehrkosten 2018 aus dem Personalkostenetat 2018 besteht
nicht.
3.
Die erforderlichen Finanzmittel - Kauf Bauwagen
inkl. Prüf- und Genehmigungsgebühren / investiv und Flächenherstellungs- sowie Betriebskosten - werden bereitgestellt.
Finanz. Auswirkung:
Jahrespersonalkosten
/ 3 Vollzeitstellen – 154.000,- € / anteilig 2018 ab 01.08.2018 61.600,- €.
Kauf Bauwagen
inkl. Prüf- u. Genehmigungsgebühren – geschätzt 50.000,- € netto
Herstellung der
provisorischen Zufahrts- und Aufstellfläche – geschätzt 10.000,- € netto
Betriebskosten – geschätzt 12.000,- € p.a., somit bei 2 Jahren 24.000 € netto