Betreff
Haushalt 2018 -Nachtrag
- Sachstand des Angebotes an Kitaplätzen 2018/2019
Vorlage
51/012/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Es wurde im Rahmen der Beschlussfassung zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 / Drucksachennr. 51/008/2018 durch den Rat in seiner Sitzung am 27.02.2018 ergänzend Bearbeitungsaufträge an die Verwaltung mit dem Ziel einer Erweiterung des Angebots an Kita-Plätzen erteilt (s. Anlage 1 - beglaubigter Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 27.02.2018).

 

Es ergibt sich im Einzelnen folgender Sachstand zu den Prüfaufträgen:

 

1.     Notgruppe

 

Die Kita-Träger wurden zwischenzeitlich durch die Stadt Haan / Jugendamt mit der Bitte um Rückantwort angeschrieben, ob die Realisierung einer Notgruppe in der jeweiligen Einrichtung möglich ist. Es liegt bislang nur die Rückinformation der Ev. Kirchengemeinde Haan (siehe Anlage 2 / Mail vom 28.03.2018 vor). Fest steht, dass eine Notgruppe bei einem nicht-städtischem Träger nicht – wie vom Rat erbeten – mit städtischem Personal betrieben werden kann.

 

2.    Ev. Kirchengemeinde Haan / Überbelegungen und Erweiterung der Gruppen durch Umstrukturierung

 

Die Ev. Kirchengemeinde beantwortete die Anfrage der Stadt Haan mit Schreiben vom 28.03.2018 (siehe Anlage 3) mit entsprechenden Erläuterungen negativ.

 

3.    Standort Bollenberg / Erweiterung des Angebots an Kita-Plätzen in der städtischen Einrichtung

 

Die vom Rat beschlossene Überbelegung mit sechs Plätzen wurde in die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 aufgenommen und dem LVR fristgerecht gemeldet. Dieses Platzkontingent ist zwischenzeitlich belegt worden.

Für den Standort Bollenberg / städtische Kita hatte der Rat am 27.02.2018 eine Prüfung der Verwaltung beschlossen, ob eine zusätzliche Gruppe III (20 – 25 Kinder) eingerichtet werden kann. Nach dem Beratungsablauf im Rat bzw. vorgeschaltet im JHA ist es Ziel, diese Gruppe befristet für 2 Jahre bis zur Eröffnung der städtischen Kita am Erikaweg anzubieten.

Auf Grund der aktuellen Bedarfssituation sollte nach dem Ergebnis der bisherigen politischen Beratungen diese Gruppe - wenn möglich - mit Beginn des neuen Kita-Jahres 2018/2019 angeboten werden.

Mit Stand vom 23.03.2018 liegen der Verwaltung inzwischen 10 Widersprüche von betroffenen Eltern vor, deren Kinder ab 01.08.2018 als Dreijährige und älter keinen Kitaplatz erhalten haben. Diese Eltern beabsichtigen, den Klageweg gegen die Stadt Haan einzuleiten. Nach aktuellem Sachstand können diese Kinder durch das vorhandene Angebot nicht versorgt werden.

Es wurde – wie von der Verwaltung in den politischen Beratungen zugesagt – mit dem Büro Dr. Garbe § Lexis / Herrn Dr. Garbe sowie Vertretern der Verwaltung bzw. Schule eine Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten im Schulgebäude durchgeführt. Nach der mit Schreiben vom 24.03.2018 des Büro Dr. Garbe § Lexis (Anlage 4) vorliegenden Stellungnahme ist dieses Angebot einer zusätzlichen Gruppe im Schulgebäude nicht möglich.

Eine Anfrage der Stadt Haan / Jugendamt beim LVR hat ferner ergeben, dass im laufenden Schulbetrieb eine Betreuung von Kindergartenkindern (25 ü-3 Kinder) nur dann möglich ist, wenn die beiden Bereiche Schule und Kita räumlich getrennt sind. Die Kindergartenkinder müssen sich in ihrem Gebäudeteil frei bewegen können, ohne dass Kindergarten – und Schulkinder aufeinandertreffen.  Für die Kindergartenkinder muss auch ein separater Eingang in die Einrichtung möglich sein. Die Kindergartengruppe muss fachlich an die städt. Einrichtung angebunden sein.

Seitens des LVR wurde auch angesprochen, dass eine langfristige Platzversorgung für die Betreuung der Kinder aufzuzeigen ist. Dies betrifft hier konkret den Ablauf der Zweijahresfrist der „Notgruppe“ am Standort Bollenberg. Auch der LVR geht daher mit Dr. Garbe & Lexis konform, dass keine zusätzliche Gruppe im Schulgebäude realisierbar ist.

Ein weiterer Vorschlag zur Erweiterung des Betreuungsangebotes am Standort Bollenberg ist die Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe als zusätzliche Gruppe der städt. Kita. Hier könnten 15 Kinder ab 3 Jahren in einem Bauwagen als Stützpunkt mit einem Stundenangebot von 35 Wochenstunden betreut werden. Wenige Gehminuten entfernt befindet sich das Bachtal, das den Kindern vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten in der freien Natur bietet.

Neben den Voraussetzungen

  • einer Baugenehmigung
  • einer Betriebserlaubnis durch den LVR
  • einer TÜV Prüfung
  • Zustimmung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

 

muss die Wander- und Erlebnisgruppe in enger fachlicher Anbindung zur städtischen Kita angeboten werden.

Die Wander- und Erlebnisgruppe besteht aus 15 Kindern ab drei Jahren, die sich mit den Kindern der KiTa mischt und im einwöchigen Rhythmus neu zusammensetzt. So haben alle Kinder die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen.

Eine Realisierung zum Beginn des Kitajahres 2018/2019 zum 01.08.2018 setzt voraus, dass durch den Rat in seiner Sitzung am 24.04.2018 mit entsprechender Beschlussfassung die finanziellen Voraussetzungen sowie Erweiterung des Stellenplans 2018 als Nachtrag zum Haushalt 2018 beschlossen werden.

Die Verwaltung hat deshalb – vorbehaltlich weiterer Prüfungen - eine erste Recherche hinsichtlich der Aufwendungen für die Anschaffung des für die zusätzliche Gruppe erforderlichen Bauwagens durchgeführt. Es wird nach den vorliegenden Informationen derzeitig nur ein Kauf angeboten, der mit ca. 50.000 € netto inkl. Prüf- und Genehmigungsgebühren zu kalkulieren ist. Des Weiteren fallen Kosten für die provisorische Zuwegung inkl. der Vorbereitung der Aufstellfläche an, die auf ca. 10.000 € netto geschätzt werden. Es ist von geschätzten konsumtiven Betriebskosten in Höhe von 12.000 € netto p.a. auszugehen – dies steht aber auch unter dem Vorbehalt von Angebotspreisen, die erst in einer späteren Planungsphase vorliegen werden.

Nach den bestehenden Vorgaben muss die personelle Ausstattung einer Wander- und Erlebnisgruppe mit 2 Fachkräften / Erzieher/innen und einer Ergänzungskraft in Vollzeit erfolgen. Dies erfordert die Einrichtung von 3 zusätzlichen Vollzeitstellen. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich für die beiden Vollzeitstellen Erzieherin/Erzieher (EG S 8a) auf 106.000 € und für die Stelle Ergänzungskraft (EG S 4) auf 48.000 € (insgesamt 154.000 € für drei Vollzeitstellen).

 

Die Verwaltung wird bei der Stellenbesetzung anstreben, diese neuen 3 Stellen unbefristet zu besetzen, da diese Kräfte dann zur neuen städtischen Kita Erikaweg übergeleitet werden können. Die Arbeitsverträge sind entsprechend abzufassen. Dies hat keinen Einfluss auf die zusätzlichen Stelleneinrichtungen / Nachtrag Stellenplan 2018. Es wird ansonsten kaum eine Möglichkeit gesehen, auf Grund des Fachkräftemangels, diese Stellen befristet zu besetzen.

Eine Deckung der Mehrpersonalkosten ab 01.08.2018 aus dem Personalkostenetat 2018 wird derzeitig nicht gesehen.

 

Fördermittel:

Es kann pro Platz eine Förderung aus dem ü-3 -Programm erfolgen in Höhe von 14.850 €.

Landesmittel:

Nach § 21 Abs. 1. Satz 2 Nr. 4 KiBiz sind Mittel in Höhe von rd. 26.561 € zu erwarten.

 

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, einen „Waldkindergarten“ am Standort Bollenberg einzurichten. Im Waldkindergarten finden die meisten Aktivitäten außerhalb fester Gebäude statt, und er wird häufig als „Kindergarten ohne Dach und Wände“ bezeichnet. Die Aktivitäten im Freien finden bei jedem Wetter statt. Vorgeschrieben ist eine beheizbare Unterkunft in zumutbarer Nähe des Waldgebietes, in welcher Kinder und ErzieherInnen bei sehr schlechten Witterungsbedingungen Schutz und Aufenthaltsmöglichkeiten finden sollen. Hierzu dienen in der Regel ein beheizter Bauwagen oder eine Waldhütte. Auf Grund der Besonderheiten der Betreuung im Wald hat sich die Gruppenform III nach KiBiz, für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, bewährt. Hierfür gelten die gleichen personellen Voraussetzungen wie bei der Wander- und Erlebnisgruppe. Die Fachkräfte sollten möglichst durch eine Fortbildung zum Thema Waldpädagogik qualifiziert sein. Die Investitionskosten bei der Nutzung als Waldkindergarten erhöhen sich gegenüber der Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe hinsichtlich der Ausstattung insbesondere bei der WC-Anlage, jedoch verstärkt bei den konsumtiven Betriebskosten durch höhere Verbrauchsmengen an Wasser und Abwasser sowie engeren Leerungsintervallen.

 

Ferner steht dieses Angebot auch unter den Vorbehalten einer

-       Baugenehmigung

-       Betriebserlaubnis des LVR

-       TÜV-Prüfung

-       Zustimmung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

 

Es kann mit diesem Angebot ein zusätzliches Kontingent von 25 Plätzen ü 3- Plätzen geschaffen werden.

Gegen diese Alternative spricht, dass am Standort Bollenberg das erforderliche Waldgebiet nicht in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Ferner findet kein einwöchiger Austausch mit den Kindern aus der KiTa statt.

Die Verwaltung sieht daher aus pädagogischer Sicht Vorteile bei der Errichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe auch wegen der vorab beschriebenen Anbindung an die städtische Kita.

 

Förderung der autarken Waldgruppe

Es kann pro Platz eine Förderung aus dem ü-3 -Programm erfolgen in Höhe von 14.850 €.

Landesmittel

Nach § 21 Abs. 1. Satz 2 Nr. 4 KiBiz sind Mittel in Höhe von 48.714,88 €.

Es handelt sich bei dem Angebot einer zusätzlichen Gruppe am Standort Bollenberg um eine pflichtige Aufgabe. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und deren Aufnahme in den Haushalt 2018 / Nachtrag Stellenplan 2018 werden mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe / 15 ü-3 Kinder am Standort Bollenberg wird zugestimmt.

2.    Es wird der Einrichtung von 3 Vollzeitstellen (2 Erzieher/innen und 1 Ergänzungskraft) -  ab 01.08.2018, befristet für 24 Monate, Entgeltgruppe S 8a (Erzieher/innen) und Entgeltgruppe S 4 (Ergänzungskraft) zugestimmt. Eine Deckung der Personalmehrkosten 2018 aus dem Personalkostenetat 2018 besteht nicht.

3.    Die erforderlichen Finanzmittel - Kauf Bauwagen inkl. Prüf- und Genehmigungsgebühren / investiv und Flächenherstellungs-  sowie Betriebskosten - werden bereitgestellt.

Finanz. Auswirkung:

 

Jahrespersonalkosten / 3 Vollzeitstellen – 154.000,- € / anteilig 2018 ab 01.08.2018 61.600,- €.

Kauf Bauwagen inkl. Prüf- u. Genehmigungsgebühren – geschätzt 50.000,- € netto

Herstellung der provisorischen Zufahrts- und Aufstellfläche – geschätzt 10.000,- € netto

Betriebskosten – geschätzt 12.000,- € p.a., somit bei 2 Jahren 24.000 € netto