Betreff
Ausschreibungsverfahren zur Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für die städtischen Unterkünfte der Stadt Haan - Leistungszeitraum 2019
Vorlage
50/018/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im BVFOA wurde am 15.11.2017 mit der Beschlussvorlage II/027/2017 für das Jahr 2018 die Einführung der sogenannten „Schichtmodelle“ von 90 Std. / 80 Std. / 70 Std. für Sicherheitsdienstleistungen in den städtischen Unterkünften Düsselberger Str. 15 und Kaiserstr. 10 beschlossen.

Die Reduzierung des Leistungskontingents an Sicherheitsleistungen wurde schrittweise ab dem II. Quartal 2018 vorgenommen. Entsprechend der Ausschreibung wurde das Stundenkontingent mit dem neuen Auftragnehmer ab Mitte August 2018 auf zunächst 80 Stunden und seit dem 01.10.2018 auf 70 Stunden herabgesetzt.

Zwar liegt keine Gefährdungsanalyse mit Erfahrungswerten für die Stundenkontingente 80 Std. / 70 Std. vor. Aufgrund der Tatsache, dass auch bei der Reduzierung der Stundenkontingente auf 70 Stunden gewährleistet ist, dass an beiden städtischen Unterkünften mindestens ein und bis zu zwei Sicherheitskräfte je Objekt 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche eingesetzt werden, wird – auch nach den Erfahrungen aus den letzten Wochen - davon ausgegangen, dass ein Leistungsumfang mit täglich 70 Stunden für den Regelbetrieb als ausreichend bezeichnet werden kann.

Kontrollgänge können – auch in den Zeiten, in denen der Wachdienst nur einen Mitarbeiter umfasst – zumindest während der üblichen Arbeitszeiten der Hausmeister dennoch wahrgenommen werden. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie z. B. Auseinandersetzungen zwischen Bewohnern, Gebäudeevakuierungen im Brandfall sind Polizei bzw. Feuerwehr die ersten Ansprechstellen. Der Bereitschaftsdienst der Hausmeister gewährleistet darüber hinaus, dass diese – soweit es die Lage erfordert -außerhalb der üblichen Arbeitszeiten einsatzbereit sind.

 

Im Jahr 2018 wurden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum bisher durchschnittlich jede Woche über 440 asylsuchende Flüchtlinge neuregistriert.

Die Flüchtlingszuweisungen der Bezirksregierung nach Haan haben sich dementsprechend auch in 2018 sowohl nach dem „Königsteiner Schlüssel“ im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) als auch für den Personenkreis mit Wohnsitzzuweisung nach dem landesweiten „Integrationsschlüssel“ fortgesetzt. Es ist auch für 2019 von einer vergleichbaren Entwicklung auszugehen. In Folge der gesetzlichen Maßnahmen auf Bundesebene, könnte der Nachzug von Familienangehörigen zu bereits in Haan untergebrachten Flüchtlingen eine Zunahme der Unterbringungsfälle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bedeuten.

 

Die aktuelle Belegungssituation an den Standorten Düsselberger Straße 15 mit 137 Personen und an dem Standort Kaiserstraße 10 mit 77 Personen spiegelt diese Zuweisungssituation wieder.

Die Verwaltung hat sich bislang auf Grund der Lage dieser beiden Hauptunterkünfte – Innenstadtbereich Haan und Ortsteil Gruiten in zentraler Lage – sowie hohe Belegungsquote für den Einsatz von qualifizierten Sicherheitskräften gleichzeitig an beiden Standorten durchgängig 24 Stunden an 7 Wochentagen ausgesprochen. Eine 24 Stunden Präsenz von im Brandschutz qualifizierten Sicherheitskräften mit entsprechender Berufserfahrung auch in Flüchtlingsunterkünften ist Voraussetzung für Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie Schutzmaßnahmen der Bewohner/innen.

Die unter Ziffer 2 benannten Sicherheitsdienstleistungen eröffnen der Unterkunftsverwaltung einen Handlungsspielraum um auch an den anderen Standorten (z. B. Unterkunft Ellscheid 9 / 9b, Unterkunft Deller Straße 90-90b) auf Beschwerden, Verstöße gegen die Hausordnung, Durchführung von Belegungskontrollen im angemessenen Umfang zu reagieren. Der Leistungsumfang in 2019 dient zu zunächst einer Erprobungsphase. Die Verwaltung wird in den politischen Gremien entsprechend über Ergebnisse berichten.     

Der Haushaltsplanentwurf 2019 bei Produkt 100400-529190 – Städtische Unterkünfte sieht einen Ansatz / Finanzplanungszeitraum in Höhe von insgesamt 684.381 € vor. Auf Sicherheitsdienstleistungen entfallen 635.452 €.

 

Es wird darauf hingewiesen das gemäß Art 74 ff der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit dem CPV-Code 79710000-4, der Einsatz von Sicherheitsdiensten für die Bewachung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften als soziale Dienstleistung angesehen werden kann, so dass mangels Überschreitung des Schwellenwertes von derzeit 750.000,00 € auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der BVFOA beschließt für 2019 die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten der städtischen Wohnunterkünfte Düsselberger Str. 15 und Kaiserstr. 10 in Haan. Der Leistungsumfang umfasst täglich 70 Stunden Sicherheitsdienstleistungen an sieben Tagen der Woche.

 

2.    Der BVFOA beschließt für 2019 die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit Sondereinsätzen / Kontrollen (Einhaltung der Hausordnung etc.) an allen acht Standorten der städtischen Wohnunterkünfte. Der Leistungsumfang umfasst insgesamt 192 Stunden für Sicherheitsdienstleistungen, welches bei Bedarf durch den Auftraggeber flexibel abgerufen werden kann.

 

Das Ausschreibungsverfahren zu 1.) und 2.) ist entsprechend durchzuführen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Haushaltsplanentwurf 2019 Ansatz:                               635. 452 €