Anlass:
Die WLH-Fraktion hatte mit Schreiben vom 21.12.2018 einen Tagesordnungspunkt „Fußgängerüberweg Flurstraße / Am Kauerbusch“ als Einbringung für die SUVA-Sitzung am 04.02.2019 beantragt. Ohne weitere Diskussion im Ausschuss wurde der TOP vom Vorsitzenden in die nächste Sitzung am 26.03.2019 geschoben, und die Verwaltung beauftragt eine Vorlage zu erstellen.
Die WLH-Fraktion nimmt das in den letzten Jahren gestiegene Verkehrsaufkommen zum Anlass, die bereits in der SUVA-Sitzung im Januar 2015 geführte Diskussion um eine Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger über die Flurstraße erneut anzustoßen. Konkret sollte die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Kreis alle notwendigen Schritte einzuleiten, um mindestens einen Fußgängerüberweg im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Kauerbusch einzurichten.
Sachverhalt:
Nachdem die Verwaltung den Kreis um eine neue Prüfung von Querungsmöglichkeiten auf der K 16 im Bereich der Kreuzung Am Kauerbusch gebeten hatte, nahm der Kreis als Straßenbaulastträger wie folgt Stellung:
„Gemäß offizieller Verkehrszählung im Kreis Mettmann von 2015 beträgt
die DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) auf der K 16 in diesem
Bereich 13.207 Kfz. Laut Verkehrsführungskonzept Südstadt Haan,
Verkehrsuntersuchung im Rahmen des VEP Haan, Teil II vom Ingenieurbüro Runge
aus Düsseldorf von Februar 2017 beträgt die Verkehrsprognose für das Jahr 2030
in diesem Bereich 14.000 Kfz/d. Daraus resultiert ein leichter Anstieg der DTV
um 6% innerhalb von 15 Jahren. Einen voraussichtlichen Anstieg auf 15.000 Kfz/d
kann von der Verwaltung aktuell nicht nachvollzogen werden.
Die Einrichtung einer Fußgängerquerung wurde von der Kreisverwaltung
bereits 2014 bzw. 2015 mit dem Ergebnis geprüft, dass „kein Anlass vorliegt,
baulich tätig zu werden.“ So wurde bei einer Ortsbesichtigung 2014
festgestellt, dass 23 jugendliche Radfahrerinnen und Radfahrer in einem
Zeitraum von 7:00-8:00 Uhr morgens die Flurstraße aus der Straße Am Kauerbusch
in Richtung Sedanstraße überquerten. Aufgrund der guten Sichtverhältnisse in
beide Fahrtrichtungen wurden keine verkehrsunsicheren Situationen festgestellt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die signalisierten Querungen an der
Kreuzung Dieker Straße / Böttinger Straße bzw. Flurstraße / Hochdahler Straße
zu nutzen.
Bei der K 16 handelt es sich um eine klassifizierte Straße, die
überörtlichen Verkehr aufnehmen und weiterleiten soll. Eine zusätzliche
Fußgängerquerung würde diese Funktion stören und hätte innerstädtische Staus
sowie mehr Abgase und Lärm zur Folge.
Abschließend stelle ich fest, dass diese Kreuzung weder in 2014 noch
heute einen Unfallhäufungspunkt darstellt.
Aus den oben genannten Gründen sieht die Kreisverwaltung Mettmann auch
weiterhin keine Veranlassung baulich tätig zu werden. Ich bitte um Verständnis
für diese Entscheidung.“
Sofern der Kreis also weiterhin Querungshilfen an dieser Stelle ablehnt, sieht die Verwaltung auch keine Möglichkeit diese durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.