Betreff
Fußgängerüberweg Ohligser Straße (L 288) / Erikaweg
Vorlage
66/065/2019
Art
Antrag

Anlass:

Die Fraktion WLH hatte mit Schreiben vom 21.12.2018 einen Tagesordnungspunkt „Fußgängerüberweg Ohligser Straße / Erikaweg“ als Einbringung für die SUVA-Sitzung am 05.02.2019 beantragt. Darüber hinaus hatte die CDU Ratsfraktion einen weitergehenden Antrag als Tischvorlage zur Sitzung eingebracht. Ohne weitere Aussprache im Ausschuss wurde der TOP vom stellvertr. Vorsitzenden in die nächste Sitzung am 26.03.2019 geschoben und die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erstellen.

 

Da sich der Ausbau der Ohligser Straße durch Straßen.NRW auf unbestimmte Zeit verzögert, beantragt die Fraktion WLH mindestens einen Fußgängerüberweg im Bereich der Einmündung Erikaweg. Die Ohligser Straße sei in einem schlechten Zustand, und würde von vielen Verkehrsteilnehmern als Rennstrecke genutzt. Um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen, sollten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.

Der CDU-Antrag beinhaltet eine Gesamtbetrachtung der Ohligser Straße. Die Verwaltung soll ein Maßnahmenbündel erarbeiten, welches neben dem Rad- und Fußgängerverkehr auch die derzeit problematische Parksituation betrachtet. Nicht Gegenstand der Überlegungen ist die Fahrbahn der Ohligser Straße. Diese verbleibt in der alleinigen Zuständigkeit des Landesbetriebes. Die dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorzulegenden Planungen sind mit Kosten und etwaigen Beteiligungen des Straßenbaulastträgers zu hinterlegen.

 

 

Sachverhalt:

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, hatte die Verwaltung das Verkehrsplanungsbüro Runge, Düsseldorf, mit einer Untersuchung von Querungshilfen für die L 288 beauftragt. Dies war eines der Ergebnisse des Jahresgesprächs 2018 mit dem Landesbetrieb. Der Untersuchungsbereich umfasst den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Am Schlagbaum und den Knotenpunkt Hülsberger Busch. In dem dazwischenliegenden rund 1 Kilometer langen Abschnitt sind keine Querungshilfen vorhanden. Der Querungsbedarf ist zu ermitteln, die bauliche Machbarkeit zu prüfen, und verkehrstechnische Vorentwürfe sind anzufertigen. Die Empfehlungen werden anschließend mit dem Landesbetrieb abgestimmt und dem Ausschuss vorgestellt. Das überdies die Gehwege auf ihrer gesamten Länge bis zur Stadtgrenze nicht nur saniert, sondern teilweise auch erstmalig hergestellt werden müssen, hat die Verwaltung in der aktuellen Prioritätenliste für das Straßenbauprogramm dokumentiert. Der Ausbau der Gehwege ist von Platz 24 auf Rang 6 vorgezogen worden. Eine Umsetzung könnte demnach im Jahr 2024 erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.