Betreff
40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Nördlich Backesheide" Bebauungsplan Nr. 193 "Nördlich Backesheide" im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Vorlage
61/269/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Bisheriges Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan hat am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Nördlich Backesheide“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ gefasst. In derselben Sitzung wurde zudem beschlossen, die Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Entsprechend wurde am 16.04.2018 eine Diskussionsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 08.03.2018 zudem gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig über die Planungsabsichten unterrichtet worden und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Auch die landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG erfolgte mit Schreiben vom 08.03.2018.

 

 

2.    Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB

a)    Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 16.04.2018 in Form einer Diskussionsveranstaltung im Schulzentrum Walder Straße durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 20.04.2018 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen auch auf der homepage der Stadt Haan eingesehen werden. Grundlage für die Beteiligung war der zum Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorentwurf zur 40. Änderung des FNP mit Stand vom 27.10.2017 sowie ein Begründungsentwurf mit Stand vom 8.03.2018 sowie ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ergänzter städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 und seiner Begründung jeweils auch mit Stand vom 08.03.2018. Des Weiteren lag zu diesem Zeitpunkt bereits das Verkehrsgutachten des Büros Runge IVP mit Stand Januar 2018 vor. An der Veranstaltung haben ca. 30 Personen teilgenommen. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Antworten der Verwaltung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung ist zudem noch eine schriftliche Stellungnahme vorgebracht worden. Diese ist mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.

 

 

b)   Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2018 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich bis zum 20.04.2018 zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG mit Schreiben vom 08.03.2018 beteiligt. Die der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der landesplanerischen Abstimmung zugrunde gelegten Planunterlagen entsprachen denen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 3a und b zu entnehmen.

 

 

3.    Erarbeitung der Bauleitplanentwürfe

Durch das Planungsbüro ISR wurden in Abstimmung mit der Verwaltung die Bauleitplanentwürfe mit ihren Begründungen und den als separaten Teil erstellten Umweltberichten erarbeitet. Die Ziele und Zwecke der Bauleitplanungen sind im Detail diesen Planunterlagen zu entnehmen (s. Anlage 4-9). Im Rahmen der Planerarbeitung wurden eine Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsanalyse, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, ein schalltechnisches Prognosegutachten, ein Versickerungsgutachten, eine Entwässerungsvorplanung, eine Verkehrsuntersuchung sowie eine Vorentwurfsplanung zur Anbindung des Gewerbegebietes an die L 357 erstellt, deren Ergebnisse in die Begründungen eingeflossen sind und z.T. (FNP) bzw. in Gänze (BP) Anlage der Begründungen sind.

 

Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen wurden die Anlagen der Begründungen (bis auf die Umweltberichte), der gedruckten Sitzungsvorlage nicht als Kopie beigefügt. Sämtliche Unterlagen sind jedoch im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

 

4.    Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf zur 40. Änderung des FNP im Bereich "Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung sowie dem als separaten Teil erarbeiteten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019 und dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ einschließlich seiner Begründung sowie dem separat erarbeiteten Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 27.02.2019 zuzustimmen und deren öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss werden die beiden vorgenannten Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen sollen folgende Schreiben mit ausgelegt werden (s. hierzu auch Anlage 10):

·                    Kreis Mettmann vom 13.04.2018 zum FNP, vom 13.04.2018 zum BP und vom 05.07.2018,

·                    von der Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelräumdienst) vom 05.11.2018

·                    Bezirksregierung Düsseldorf (als TÖB) vom 19.04.2018

·                    Geologischer Dienst vom 20.03.2018

·                    Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel vom 19.04.2018

·                    Landesbetriebe Straßenbau, Autobahnniederlassung Krefeld vom 20.04.2018

·                    Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Bergisches Land vom 13.03.2018

·                    Amt für Bodendenkmalpflege vom 09.04.2018 und vom 06.09.2018

·                    Bergisch-Rheinischer Wasserverband vom 22.03.2018

·                    Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie vom 22.03.2018

·                    Landwirtschaftskammer NRW vom 11.04.2018

·                    Stadt Wuppertal vom 18.04.2018

·                    Stadt Solingen vom 02.05.2018

·                    AGNU Haan e.V. vom 17.04.2018

·                    sowie ein Anschreiben aus der Öffentlichkeit vom 10.03.2018

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Des Weiteren wird gemäß § 34 (5) LPlG der Bezirksregierung Düsseldorf vor der öffentlichen Auslegung ein Exemplar des Offenlageentwurfes zur abschließenden landesplanerischen Stellungnahme übersandt.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag:

„1.   Dem Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

       Der räumliche Geltungsbereich zur 40. Änderung des FNP wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu Wuppertal und hier angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

       Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 193 wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Die beschlossenen Bauleitplanentwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen, den separat erarbeiteten Umweltberichten und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanz. Auswirkung:

Die mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind durch den Projektträger zu übernehmen. Die in den Planbegründungen dargestellten Planungsinhalte, wie die Sicherung der Erschließungsanlagen, die Kompensationsverpflichtungen etc. sind vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem Projektträger zu konkretisieren und zu vereinbaren. Zur Sicherung der Erschließung ist zudem zwischen der Stadt Haan und Straßen NRW eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Die hierin getroffenen Inhalte und Kostenübernahmen werden im Rahmen des städtebaulichen Vertrages in Gänze auf den Projektträger übertragen.