Betreff
Sperrung Wibbelrather Weg
Vorlage
66/066/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 10.04.2018 hatte der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen, den Wibbelrather Weg an der Stadtgrenze zu Wuppertal mittels dreier Absperrpfosten zu sperren. Der Stadt Wuppertal wurde danach noch einmal Gelegenheit gegeben in der SUVA-Sitzung am 04.10.2018 mögliche Alternativen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Wibbelrather Weg vorzustellen. Der Ausschuss blieb jedoch bei seinem ursprünglichen Beschluss, so dass die Verwaltung die beabsichtigte Sperrung am 30.11.2018 in ihrem Amtsblatt veröffentlichte. Gleichzeitig wurde die Stadt Wuppertal gebeten den Veröffentlichungstext ebenfalls in ihrem Amtsblatt zu drucken. Diese zusätzliche Veröffentlichung ist wegen der Betroffenheit von Wuppertaler Bürgerinnen und Bürgern erforderlich. Da die Stadt Wuppertal sich gegen die Veröffentlichung in ihrem Amtsblatt sperrte, hat sich die Verwaltung an die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Am 21.02.2019 veröffentlichte dann die Bezirksregierung Düsseldorf die beabsichtigte Sperrung des Wibbelrather Weges in ihrem Amtsblatt. Eine Aufnahme in das Amtsblatt der Stadt Wuppertal ist somit obsolet.

 

Auch ohne vorherige Bekanntmachung durch die Stadt Wuppertal erhielt die Verwaltung zahlreiche Einwendungen von Wuppertaler Bürgerinnen und Bürgern. 16 Schreiben erreichten die Verwaltung direkt, 306 Unterschriften gab es über eine Unterschriftenliste, die der Verwaltung am 18.02.2019 übergeben wurde. Auch die Bezirksvertretung Vohwinkel machte einen schriftlichen Einwand geltend. Die Gründe für die Einwände sind im Wesentlichen gleichlautend:

-       langer Umweg in Richtung Haan und Autobahn für die Anwohner der Straßen Wibbeltrather Weg, Kinderbusch, Scottweg, Amundsenweg und Filchnerweg,

-       dadurch erhöhte Umweltverschmutzung (Kraftstoffverbrauch, Lärm und Abgase),

-       potentieller Rettungsweg (Notarzt- oder Feuerwehreinsatz) verlängert sich,

-       aus der Sicht der wuppertaler Bevölkerung keine Unfallgefahren auf dem Wibbelrather Weg,

-       keine sachgerechte Abwägung möglicher Alternativen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1.)    Langer Umweg

       Infolge der Sperrung des Wibbelrather Weges ergäbe sich für die Anwohner der oben erwähnten Straßen in der Tat ein erheblicher Umweg. Sofern die Stadt Wuppertal weiterhin keine Möglichkeit sieht entlang des Wibbelrather Weges auf ihrem Stadtgebiet einen begleitenden Geh-Radweg zu realisieren, ließe sich der Umweg durch einen Ausbau des vorhandenen Fußweges in der Verlängerung der Straße Wibbeltrather Weg vermeiden. Mit dieser Maßnahme könnte die Stadt Wuppertal eine kurze Anbindung an den Westring und die L 357 schaffen.

 

2.)    Umweltverschmutzung

       Dieser Punkt korrespondiert unmittelbar mit dem Punkt 1. Die Anbindung an den Westring würde auch dieses Problem relativieren.


 

3.)    Rettungsweg

       Um den Rettungskräften ein Durchfahren der Sperrung zu ermöglichen, könnten die Poller mit einem Schließzylinder (kein Drei- oder Vierkantschloss) ausgestattet werden. Das unbefugte Herausnehmen der Poller könnte damit verhindert werden. Die Rettungskräfte müssten dann immer einen Schlüssel mit sich führen.

 

4.)    Keine Unfallgefahr auf dem Wibbelrather Weg

       Der Wibbelrather Weg verfügt über keine separaten Geh- oder Radwege. Die ohnehin enge Mischfläche müssen sich alle Verkehrsteilnehmer teilen. Die Straße dient als Zubringer zu den o. g. Straßen auf wuppertaler Stadtgebiet, und wird daher entgegen ihrem Ausbaucharakter überproportional genutzt, und immer wieder von einigen Fahrzeugführern zu schnell befahren. Darüber hinaus führt die Trasse des Panoramaradweges über den Wibbelrather Weg. Diese touristische Fahrradroute nutzen auch viele ortsunkundigen Radler, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind. Die Situation wird sich zusätzlich verschärfen, wenn die Stadt Wuppertal ihre Wohnbauabsichten in diesem Bereich mit bis zu 80 Häusern umsetzt.

 

5.)    Sachgerechte Abwägung möglicher Alternativen

Alternativen zur Sperrung, wie

-        die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Fahrradstraße,

-        die Anordnung von „Berliner Kissen“ oder Aufpflasterungen,

-        Einbauten in die Fahrbahn (Pflanzinseln, Baumscheiben, Stelen etc.),

-        Ausbau des Kreuzungsbereichs des Panoramaradweges mit dem Wibbeltrather Weges auf Wuppertaler Stadtgebiet oder

-        Markierungen wurden in den vergangenen Ausschusssitzungen wiederholt diskutiert. Da keine dieser Varianten überzeugen konnte, wurden sie verworfen.

 

Die Verfasser der Einwände behalten sich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vor. Insbesondere die Unterzeichner der Unterschriftenliste und die Bezirksvertretung Vohwinkel wünschen sich jedoch in erster Linie ein Überdenken des Beschlusses und eine im Einvernehmen mit der Stadt Wuppertal gestaltete Alternative. Die anonymisierten Eingaben sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass der gefasste Beschluss zur Sperrung des Wibbelrather Weges aufrecht erhalten wird.