hier: Aufwertung des Umfeldes des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten Kirchplatzes (A6 InHK),
Aufwertung Park Ville d`Eu (B2 InHK)
Sachverhalt:
Die Stadt Haan
beabsichtigt, die Innenstadt unter Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln
aufzuwerten. Das 2015 vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept
Innenstadt (InHK) Haan beschreibt hierzu die langfristige Handlungsstrategie.
Der Gesamtkostenrahmen beträgt rd. 10 Mio. Euro. Die Verwaltung wurde
beauftragt, auf dieser Basis Städtebaufördermittel im Programm „Aktive Stadt-
und Ortteilzentren“ zu beantragen.
Nach erstmaliger Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2017
gilt der Grundsatz der zügigen Maßnahmenumsetzung. Für die Einzelmaßnahmen des
Integrierten Handlungskonzepts werden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung in
den jeweiligen Programmjahren gestellt. Der Stadt Haan wurden 2017 und 2018 u.
a. Städtebauförderungsmittel für die InHK-Maßnahmen Gestaltungswettbewerb für
den öffentlichen Raum und die zentralen Grünflächen, Gestaltungsfibel
Ortstypische Bebauung Haan, Citymanagement, Fassadenprogramm und
Verfügungsfonds bewilligt.
Mit dieser finanziellen Unterstützung wurde vor gut einem
Jahr der freiraumplanerische und städtebauliche Wettbewerb Innenstadt
durchgeführt. Darüber hinaus wurde im September letzten Jahres der Auftrag für
die Objektplanung der Freianlagen- und Verkehrsanlagen in der Innenstadt nach
EU-weiter Ausschreibung an das Büro KRAFT.RAUM, den 1. Preisträger des
Planungswettbewerbs erteilt.
Für das
Städtebauförderprogramm 2019 waren Anträge bis zum 28.02.2019 an die
Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. Im Hinblick auf die Bearbeitungszeit
zur Vorlage grundsätzlich bewilligungsreifer Antragsunterlagen hat die Stadt
Haan mit der Objektplanung für die Maßnahmen
Ø Aufwertung des Umfeldes des
Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten Kirchplatzes (A6 InHK) und
Ø
Aufwertung Park Ville d`Eu (B2 InHK)
begonnen.
Zur Begleitung der Objektplanung wurden neben
fachämterübergreifenden Arbeitsgruppen und Abstimmungsterminen mit dem
Auftragnehmer u. a. eine Arbeitsgruppe Politik mit Vertretern der Fraktionen
gebildet. Zu den Einzelmaßnahmen fanden zahlreiche Abstimmungstermine u. a. mit
dem Fördergeber, Behörden / Versorgungsträgern Interessenvertretern,
Eigentümern und Vereinen statt. Da sich beide Einzelmaßnahmen im Bereich von
Denkmälern befinden, war für die Förderantragstellung insbesondere eine Abstimmung
mit der Unteren Denkmalbehörde und den zuständigen Ämtern für Denkmalpflege des
LVR nachzuweisen.
Auf dieser Grundlage wurden für die o. g. Einzelmaßnahmen u.
a. jeweils ein Entwurf sowie eine Kostenschätzung mit den Ausgaben nach den
Kostengruppen der DIN 276 erarbeitet.
Im Hinblick auf die Projektziele der Stadt Haan in Bezug auf
die Einhaltung der aus dem InHK abgeleiteten Kosten der Einzelmaßnahmen wird es
zu Kostenveränderungen kommen. Die Gründe hierfür sind u. a. die stark
gestiegenen Baupreise infolge der hohen Nachfrage nach Bauleistungen, aber auch
sich erst im Rahmen der Objektplanung ergebene Erfordernisse an die Ausführung
der Freianlagen- und Verkehrsanlagen. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber wird
zunächst versucht, die Mehrkosten innerhalb des Kostenrahmens für die
Gesamtmaßnahme zu kompensieren.
Die Verwaltung hat Ende Februar fristgerecht den Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung im Programmjahr 2019 bei der Bezirksregierung
eingereicht.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr wird die Verwaltung zusammen mit dem Büro KRAFT.RAUM den aktuellen
Stand der Objektplanung erläutern und die weitere Vorgehensweise darstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.