hier: Firmenanfrage vom 05.02.2019 zu einer neuen Bushaltestelle im Bereich "Landstraße"
Sachverhalt:
Mit Email vom 05.02.2019 hat sich eine Firma, die derzeit im östlichen
Randgebiet des Industieparks Haan Ost ein Gebäude ausbaut, in dem zu Jahresende
ca. 150 Personen arbeiten werden, mit einer Nachfrage / Bitte an die Rheinbahn
gewendet. Diese beinhaltet, ob im Bereich der Lage der Firma, Landstraße 53, mit
Verweis auf die große Entfernung zur nächsten Bushaltestelle sowie weitere nahe
gelegene Firmen eine Bushaltestelle eingerichtet werden könne (s. Anlage 1)
Die nächste Haltestelle "Bergische Straße", die von der Linie
784 bedient wird, liegt rd. 750 m entfernt. Im Zusammenhang mit
Erschließungslücken im Gewerbegebiet Haan Ost und dem Prüfauftrag Tabelle 85
"Erschließung des Gewerbegebietes Haan Ost" des Nahverkehrsplans des
Kreises Mettmann wurde im Jahr 2015 die Linie SB 50 im Rahmen eines
Probebetriebes in das Gewerbegebiet Haan-Ost verlängert. Sie wurde jedoch
Anfang 2016 aufgrund zu geringer Fahrgastnachfrage wieder zurückgenommen.
Seitens der Rheinbahn wurde eine Zwischenmitteilung an die o. g. Firma
gesendet.
Der Kreis Mettmann hat angeregt zu klären, ob sich inzwischen an den
Fahrgastpotenzialen im Gewerbegebiet etwas verändert hat, was die Einrichtung
eines entsprechenden Linienverkehres rechtfertigen könnte. Seitens der
Stadtverwaltung sollten für die Beurteilung notwendige Informationen (z. B. zu
den Arbeitszeiten, zu den Wohnstandorten der Mitarbeiter, Mitarbeiter- und
ggfls. Kundenfrequenz usw.) einholt werden, um eine Wertung eines solchen
Anliegens zu ermöglichen. Auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse sollte
ein vertiefender Austausch zwischen Stadt, Kreis und Rheinbahn erfolgen.
Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht sowie die Wirtschaftsförderung
der Stadt Haan holen entsprechende Unterlagen ein.
Im Zuge des Ausbaus der Polnischen Mütze wurden bereits die
Bushaltestellen im Bereich Gräfrather Straße angelegt, wodurch verschiedene
Linienoptionen ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.