Betreff
Satzungsänderung Jugendparlament
Vorlage
51/024/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Jugendparlament hat in seiner Sitzung am 11. März 2019 mehrheitlich eine Änderung des § 6 der Satzung beschlossen. Damit ist das aktive und passive Wahlrecht der Jugendlichen vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten siebzehnten Lebensjahr angesprochen.

 

Mit der Satzungsänderung ist verbunden, dass das aktive und passive Wahlrecht erweitert werden soll vom vollendeten zwölften Lebensjahr bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr.

 

Das Jugendparlament sieht sich nicht nur als Gremium, das nicht ausschließlich die Interessen der Jugendlichen in Haan vertritt, sondern auch die Anliegen von jungen Erwachsenen berücksichtigen will.

 

Das Jugendparlament erwartet mit der Beteiligung von älteren Jugendlichen / jungen Erwachsenen weitere Perspektiven und Themen für seine Arbeit im Sinn der Jugend in Haan.

 

Mit der Erweiterung der Altersbegrenzung möchte das Jugendparlament auch Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen, die weiterführende Schulen oder Kollegschulen in Nachbarstädten besuchen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA stimmt der vorgeschlagenen Satzungsänderung  des § 6 „das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr“ des Jugendparlamentes zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine