Sachverhalt:
Liegenschaft Heidfeld 14 in
Haan
Sachstand:
Die
Verwaltung prüft auf der Basis des aktuell gültigen Planrechts die
Möglichkeiten der zulässigen Bebauung für sozialen Wohnungsbau. Sobald hierzu
ein entsprechendes Konzept des Planungsamts vorliegt, wird dieses
voraussichtlich im SUVA vorgestellt.
Liegenschaft Deller Straße 90, 90a, 90b in Haan
Sachstand:
Das
Gebäudemanagement hat gemäß dem Beschluss zur Erstellung einer Bestandsaufnahme
für die baulichen Instandsetzungsmaßnahmen die entsprechenden Begehungen
durchgeführt. Im Speziellen erfolgten Ortstermine mit einem beratenden
Ingenieur und Sachverständigen für Wärmeschutz, dem
Brandschutz-Sachverständigen und einem Schadstoff-Gutachter sowie dem
Installateur- und Heizungsbau- Meister des Fachamts.
Die
Besichtigung des beratenden Ingenieurs und Sachverständigen für Wärmeschutz hat
ergeben, dass das Gebäude sanierungsfähig ist. Zur Art der Ertüchtigung des
Daches sind noch weitere Aussagen erforderlich. Mit einer Auskunft zum Umfang
der Maßnahmen im Dachgeschoss ist bis Mitte Juni 2019 zu rechnen. Ein
entsprechender aktueller bauphysikalischer Nachweis zum Wärme- und
Feuchteschutz wurde bereits erstellt. Er beinhaltet im Wesentlichen die
folgenden Maßnahmen:
·
Dämmung
des Daches
·
Dämmung
der Außenwand
·
Dämmung
der Kellerdecke
·
Austausch
der Fenster und der Eingangstür
·
Einbau
eines Brennwertkessels
Gemäß
der Auskunft des Brandschutzsachverständigen sind brandschutztechnische
Ertüchtigungen in den Treppenhäusern, insbesondere im Bereich der Türen
umsetzbar.
Eine
Heizungsanlage muss neu installiert werden. Hierzu gibt es ein Konzept des
Gebäudemanagements. Die Elektro- und Sanitärinstallation ist ebenfalls zu
erneuern.
Renovierungen
von Oberflächen wie Bodenbelägen und Malerarbeiten wurden in der Vergangenheit
bei Aus- und Umzügen durchgeführt und sollen im bisher üblichen Umfang
erfolgen.
Grundrissänderungen
sind nicht geplant, sodass die bestehenden Wohnungen in Größe und Anzahl
verbleiben.
Terminplanung:
Mit
der Ausschreibung der Einzelgewerke wird nach Besetzung der dafür vorgesehenen
Stelle begonnen. Das Stellenbesetzungsverfahren dazu läuft bereits.
Nach
Vorliegen der Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Gewerke können
genauere Kostenangaben vorgenommen werden.
In
Abstimmung mit dem Amt für Soziale Angelegenheiten wird die Information zum
Auszug der Bewohner ca. drei Monate vorher erforderlich.
Ein
Beginn der Baumaßnahmen ist somit zum Ende 2019 möglich. Als Bauzeit wird ca.
ein Jahr eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.
Beschlusslage:
Die Beschlusslage aus der Ratssitzung vom
18.12.2018 zu den beiden betreffenden Liegenschaften lautet auszugsweise zu den
beschlossenen Punkten wie folgt:
„Nr. P17 – Antrag der CDU vom 13.11.2018
(erweiterter, gemeinsamer Antrag der CDU, GAL, FDP und AfD aus SUVA 27.11.18)
„Herrichtung Wohnheim Dellerstraße“
Beschluss:
1. Der Ratsbeschluss vom 20.06.2006
betreffend die Veräußerung der Liegenschaft
Dellerstr. 90, 90 a und 90 b wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Produkt 100400 – Städt.
Unterkünfte, Übergangswohnheime – für die Grundsanierung / Aktivierung der
Übergangswohnheime Deller Str. 90, 90a und 90 b für die zentrale Unterbringung
der Wohnungslosen unter Berücksichtigung der Mindeststandards investive
Auszahlungsmittel in Höhe von 900.000 € zuzüglich Baupreissteigerung in den
Haushaltsplanentwurf 2019 einzuplanen.
a. (ergänzender, mündlicher Antrag der
FDP-Fraktion)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme
für die Sanierungsmaßnahmen für die Unterkunft Dellerstraße zu machen und die
Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Vergabe,
Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (BVFOA) vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen
für die Grundsanierung der Übergangswohnheime zur Unterbringung von
Wohnungslosen in der Dellerstr. .90, 90 a und 90 b kurzfristig unter
Berücksichtigung der festgelegten Standards umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, inwiefern
Neubau von Wohnraum für Obdachlose am Standort Heidfeld derzeit und nach einer
ggflls. erfolgten Änderung des Bebauungsplanes planungsrechtlich möglich ist.
[…]
5. Der dafür notwendige Stellenanteil im Gebäudemanagement wird
im Stellenplan aufgenommen.
[…]
Nr.
P32 – Antrag der SPD vom 25.11.2018
„Unterkünfte
Dellerstraße und Heidfeld“
Beschluss:
1. Der Ratsbeschluss vom 20. Juni 2006 betreffend die
Veräußerung der Liegenschaft Dellerstraße 90, 90a und b wird aufgehoben.
[…]
6. Der zur Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen notwendige
Stellenanteil im Gebäudemanagement wird in den Stellenplan aufgenommen.“