Betreff
Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof
hier: Elektronische Fahrradboxen am Bahnhof Haan-Gruiten zur Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes
Vorlage
66/069/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Begründung zu den Alternativen:

Die Verwaltung schlägt drei Umsetzungsvarianten zur Errichtung der Fahrradboxen vor. Im Kern wird von der Verwaltung das Ziel verfolgt, dass unbedingt innovative und zukunftssichere Fahrradboxen mit elektronischem Schließsystem des Konzeptes „DeinRadschloss“ umgesetzt werden. Die jeweiligen Alternativen sollen lediglich Handlungsspielraum bezüglich des Standortes geben. Berücksichtigt sind außerdem die Platzverhältnisse an den jeweiligen Standorten. So sind am Zugang zum Thunbuschpark lediglich 14 Fahrradboxen realisierbar. Auf dem P&R-Platz kann die Kapazität auf 20 Boxen erhöht werden.

 

 

1.    Die Änderung auf Beschluss elektronisch gesicherter Fahrradboxen

 

Bisher beschlossen ist die Errichtung von fünfzehn analogen Fahrradboxen am Eingang des Thunbuschparks in Haan-Gruiten. Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde plausibel nahegelegt, dass ein elektronisches Schließsystem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zu empfehlen sei.

 

Neuste Entwicklungen bewegen die Verwaltung dazu, die Konzeptionierung der Fahrradboxen zu überdenken. Aus Sicht der Verwaltung gibt es diesbezüglich lohnenswerte Änderungen.

Seit April 2018 ist ein neues und digitales Fahrradbox-Konzept Bestandteil des Förderungsportfolios des VRR nach §12 ÖPNVG NRW. Unter dem Markennamen „DeinRadschloss“, werden seither digitale Fahrradboxsysteme mit bis zu 2.200 EUR pro Box, statt bisheriger 1.500 EUR pro Box für analoge Systeme, gefördert. Einmalig und bei erstmaligem Antrag kann ein Betrag von 3.500 EUR als Förderung beim VRR zusätzlich beantragt werden. Damit unterstützt der VRR ein innovatives System, das einen verbundweiten Zugang zu den abschließbaren Fahrradparkern ermöglicht. Hieraus entwickeln sich Synergieeffekte über die Stadtgrenzen hinaus. Bisher sind entsprechende Systeme in vierzehn NRW-Städten etabliert worden. Weitere sollen folgen. Im Zuge dessen hat die Errichtung der Fahrradboxen mit elektronischem Schließsystem und Hintergrundsystem des „DeinRadschloss“ an Attraktivität und Bedeutung gewonnen. Da ohnehin der Durchführungszeitraum des bisherigen Förderantrages zum 31.12.2018 ausgelaufen ist, bietet sich nun eine günstige Situation mittels einer Änderungsanzeige gegenüber dem VRR, die Förderung für das neue elektronische Fahrradboxsystem anzupassen. In diesem Zusammenhang kann der Durchführungszeitraum zum 31.12.2020 verlängert und die Förderung für elektronische Fahrradboxen beantragt werden. Entscheidet der Ausschuss die Fahrradboxen am Standort des P&R-Platzes zu errichten, so ist ein neuer Förderantrag beim VRR einzureichen. Die elektronischen Fahrradparker unterliegen der Tarifierung des VRR, die dem Zweck der Kostendeckung für einen entsprechenden Lizenzvertrag zwischen der Stadt Haan und dem Systembetreiber des Hintergrundsystems dienen soll. Die Kosten belaufen sich auf ca. 950 EUR p.a. und können auch bei einem geringen Auslastungsgrad gedeckt werden.

 

Für die Einrichtung der Fahrradboxen mit dem „DeinRadschloss“-System ist der kostenpflichtige Lizenz- und Betriebsvertrag verpflichtend und bis zum Jahr 2024 bindend.

 

 

2.    Die Änderung des Beschlusses des neuen Standortes vom Zugang zum Thunbuschpark auf die Parkfläche des P&R-Platzes am Bahnhof Haan-Gruiten

Bisher beschlossen ist die Errichtung der Fahrradboxen am Zugang zum Thunbuschpark. Dies ergab sich seinerzeit aus der Verlegung des ursprünglich angedachten Standortes am unmittelbaren nördlichen Zugang zum Bahnhof und als Ersatz zu der westlichen von zwei Fahrradabstellanlagen der DB Station & Service AG. Aufgrund der Tatsache, dass die DB Netz AG im Rahmen der Mobilisierungsoffensive 3 (MOF III) gedenkt das Bahnhofsgelände neu zu gestalten, ist keine Planungssicherheit für die Fahrradboxen an diesem Standort gegeben. Der vermeintlich neue Standort am Zugang zum Thunbuschpark berücksichtigt zwar den Vorteil, dass eine bedingte unmittelbare Nähe zum Bahnhof geschaffen wird. Andererseits ist die Positionierung an entsprechender Stelle von mehreren Nachteilen geprägt.

So wird durch die Anlage der Fahrradboxen am Thunbuschpark ein für die Gartenstadt Haan wertvoller Park und Ort des Verweilens durch die bauliche Anlage gestört. Außerdem ist im Rahmen der Errichtung des Bauwerkes eine Fläche von mindestens 50 qm² Grünfläche zu versiegeln. Die Maßnahme umfasst außerdem den Entfall eines Baumes und die Beseitigung des prägenden Blumenbeets am Zugang zum Park. Nicht zuletzt sind insbesondere ankommende Fahrradfahrende, die es ggf. eilig haben, gezwungen nach Abstellen des Fahrrades in die Box die Fahrbahn der Thunbuschstraße zu überqueren. Aus diesem Grunde wurde die Positionierung der Fahrradbox neu überdacht. Zum Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere der P&R- Platz in unmittelbarer Bahnhofsnähe eine günstige Alternative zu den bereits vorgestellten Standorten liefert. Die Positionierung der Fahrradboxen am nordöstlichen Ende des P&R-Platzes, einem Bereich im Grundeigentum der Stadt Haan, bildet in diesem Zusammenhang die komfortabelste Variante. Weitere Synergieeffekte ergeben sich aus der Tatsache, dass die Fläche bereits versiegelt ist und sich als Untergrund für die Aufstellung der Boxen eignet. Lediglich Erdarbeiten für den Anschluss zur Elektrifizierung des Systems sind notwendig. Damit kann eine weitere Versiegelung der Flächen verhindert und der Kostenrahmen gering gehalten werden. Da der P&R-Platz ohnehin den Zweck erfüllt, Pendlern eine Parkmöglichkeit für ihr Fahrzeug zu bieten, steht das Aufstellen der Fahrradboxen auf dem P&R-Platz im harmonischen Einklang mit der bisherigen Nutzungseigenschaft der Fläche. Für vierzehn Fahrradboxen, aufgestellt in einer platzeffizienten doppelstöckigen Anordnung, sind lediglich fünf von insgesamt 270 Parkflächen zu entfernen. Da davon auszugehen ist, dass attraktive Fahrradboxen auch Pkw-Fahrer zum Moduswechsel auf das Fahrrad bewegen können, muss nicht unbedingt von einem Einschnitt für den Pkw-Verkehr gesprochen werden.

 

Auch die Standortanforderungen aus der Vorlage vom 29.10.2015 sind am neuen Standort berücksichtigt:

a.    Der neue Standort liegt unter 100m zum Eingang des Bahnhofes

b.    Beide Bahnsteige werden erreicht

c.    Da die Fahrradbox unmittelbar am nordöstlichen Rand des P&R-Platz platziert wird, besteht auch hier der Vorteil, der vorteilhafteren Nähe zum Bahnhof

d.    Die Fahrradboxen sind vom Straßennetz aus zu erreichen

e.    Der Standort ist in einem verkehrsberuhigten Bereich. Der P&R-Platz ist durch die Nutzung stets mit Fußgängerverkehr frequentiert, sodass eine soziale Kontrolle erfolgen kann.

 

 

Die Maßnahme umfasst:

 

1.    Lieferung und Montage der Fahrradboxen, einschließlich Verankerung und Verknüpfung mit dem Terminal

2.    Erdarbeiten zur Verlegung von Stromkabel zum Fahrradboxsystem

3.    Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen dem Systembetreiber und der Stadt Haan

4.    Errichtung einer Beleuchtung

5.    RWE- Vertragsabschluss (Strom) inkl. Zählereinbau

 

 

Bisheriger Verfahrensablauf

 

1.    Am 13.07.2015 beantragt die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt „Fahrradboxen in der Innenstadt“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA).

2.    Am 29.10.2015 stellt die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Aufstellung von Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof vor. Als einzig geeigneten Standort wird der Platz der bestehenden Fahrradabstellanlage neben dem Bahnhofsempfangsgebäude genannt. Hierzu wird ausführlich erklärt, welche Faktoren für die Standortwahl entscheidend sind. Zu nennen sind:

a.    Fahrradboxen sind möglichst zielnah zu errichten (max. 100 m)

b.    Beide Bahnsteige müssen erreicht werden können.

c.    Fahrradboxen sollten näher am Zugang platziert werden. als die Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr (MIV).

d.    Die Fahrradabstellanlage sollte vom Straßennetz aus fahrend erreicht werden können. Dabei sollten keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.

e.    Der Standort muss gut einsehbar und beleuchtet sein, sowie eine gute soziale Kontrolle durch Passanten ermöglichen.

3.    Am 29.09.2016 schlägt die Verwaltung vor, den Standort für die Fahrradboxen zu ändern. Aufgrund der MOF III der DB Netz AG, sei die gestalterische Zukunft des Bahnhofes Gruiten ungewiss. Um Konflikte zu vermeiden, wird der neue Standort im Thunbuschpark vorgeschlagen.

4.    Aktuell plant die Verwaltung die Aufstellung der Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof unter der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

 

Für die drei vorgestellten Alternativen sind die Kostenschätzungen zu folgendem Ergebnis gekommen:

Alternative

Kosten

Im Haushalt 2019 eingestellt

Fördersumme

Eigenanteil

20 Fahrradboxen P&R

62.000 EUR

40.000 EUR

58.220 EUR

3.780 EUR

14 Fahrradboxen P&R

46.400 EUR

40.000 EUR

42.040 EUR

4.360 EUR

14 Fahrradboxen Thunbuschpark

54.900 EUR

40.000 EUR

42.040 EUR

12.860 EUR

 

 

Zur Erläuterung aus der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR i. d. F. vom 06.12.2018

Regelungen zu „DeinRadschloss“

Die VRR AöR stellt unter der Marke „DeinRadschloss“ ein Hintergrund- und Endkundensys-tem für Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen zur Beauskunftung der Belegung in Echt-zeit, zur Buchung und Zahlungsabwicklung für Fahrgäste des ÖPNV mindestens für die Dauer der Zweckbindung zur Verfügung. Dieses System verfügt über eine offene Schnittstelle zum Anschluss von Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen von Drittanbietern. Werden beim Neu- und Ausbau Fahrradboxen bzw. Sammelabstellanlagen oder durch eine Nachrüstung bestehende Fahrradboxen bzw. Sammelabstellanlagen an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) angeschlossen, können zusätzliche Zuwendungen je Stellplatz beantragt werden. Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass bei mindestens zwei Stellplätzen je Standort die Buchung nur tage- und wochenweise möglich ist. Bei der erstmaligen Beantragung kann eine einmalige zusätzliche Pauschale beantragt werden. Überschreitet die Kapazität der bereits vorhandenen zuzüglich der neuen Stellplätze der Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen zusammen an einen Standort 40 Stellplätze, können ab dem 41. Stellplatz nur noch Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen gefördert werden, die an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) angeschlossen werden.

Die technischen und vertraglichen Bedingungen für den Anschluss der Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) sowie die offene Schnittstelle zum Anschluss der loka-len Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen können bei der VRR AöR, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen erfragt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Alternative I

1.    Der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Planung und Umsetzung von zwanzig elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem elektronischen Hintergrundsystem „DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung. Die Errichtung der Fahrradboxen soll indes auf dem Park&Ride-Platz (Anlage 1, Lageplan: Standort A), in unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 2) erfolgen.

 

Alternative II

2.    Der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Planung und Umsetzung von vierzehn elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem elektronischen Hintergrundsystem „DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung. Die Errichtung der Fahrradboxen soll indes auf dem Park&Ride-Platz (Anlage 1, Lageplan: Standort A), in unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 3) erfolgen.

 

Alternative III

3.    Der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Planung und Umsetzung von vierzehn elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem elektronischen Hintergrundsystem „DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung. Die Errichtung der Fahrradboxen soll am Zugang zum Thunbuschpark(Anlage 1, Lageplan: Standort B), in unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 4) erfolgen.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt