hier: Elektronische Fahrradboxen am Bahnhof Haan-Gruiten zur Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes
Sachverhalt:
Begründung zu den Alternativen:
Die Verwaltung schlägt drei Umsetzungsvarianten zur
Errichtung der Fahrradboxen vor. Im Kern wird von der Verwaltung das Ziel
verfolgt, dass unbedingt innovative und zukunftssichere Fahrradboxen mit
elektronischem Schließsystem des Konzeptes „DeinRadschloss“ umgesetzt werden.
Die jeweiligen Alternativen sollen lediglich Handlungsspielraum bezüglich des
Standortes geben. Berücksichtigt sind außerdem die Platzverhältnisse an den
jeweiligen Standorten. So sind am Zugang zum Thunbuschpark lediglich 14
Fahrradboxen realisierbar. Auf dem P&R-Platz kann die Kapazität auf 20
Boxen erhöht werden.
1. Die Änderung auf Beschluss elektronisch gesicherter
Fahrradboxen
Bisher beschlossen ist die Errichtung von fünfzehn
analogen Fahrradboxen am Eingang des Thunbuschparks in Haan-Gruiten. Zum
Zeitpunkt des Beschlusses wurde plausibel nahegelegt, dass ein elektronisches
Schließsystem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zu empfehlen sei.
Neuste Entwicklungen bewegen die Verwaltung dazu,
die Konzeptionierung der Fahrradboxen zu überdenken. Aus Sicht der Verwaltung
gibt es diesbezüglich lohnenswerte Änderungen.
Seit April 2018 ist ein neues und digitales
Fahrradbox-Konzept Bestandteil des Förderungsportfolios des VRR nach §12 ÖPNVG
NRW. Unter dem Markennamen „DeinRadschloss“, werden seither digitale
Fahrradboxsysteme mit bis zu 2.200 EUR pro Box, statt bisheriger 1.500 EUR
pro Box für analoge Systeme, gefördert. Einmalig und bei erstmaligem Antrag
kann ein Betrag von 3.500 EUR als Förderung beim VRR zusätzlich beantragt
werden. Damit unterstützt der VRR ein innovatives System, das einen
verbundweiten Zugang zu den abschließbaren Fahrradparkern ermöglicht. Hieraus
entwickeln sich Synergieeffekte über die Stadtgrenzen hinaus. Bisher sind
entsprechende Systeme in vierzehn NRW-Städten etabliert worden. Weitere sollen
folgen. Im Zuge dessen hat die Errichtung der Fahrradboxen mit elektronischem
Schließsystem und Hintergrundsystem des „DeinRadschloss“ an Attraktivität und
Bedeutung gewonnen. Da ohnehin der Durchführungszeitraum des bisherigen Förderantrages
zum 31.12.2018 ausgelaufen ist, bietet sich nun eine günstige Situation mittels
einer Änderungsanzeige gegenüber dem VRR, die Förderung für das neue
elektronische Fahrradboxsystem anzupassen. In diesem Zusammenhang kann der
Durchführungszeitraum zum 31.12.2020 verlängert und die Förderung für
elektronische Fahrradboxen beantragt werden. Entscheidet der Ausschuss die
Fahrradboxen am Standort des P&R-Platzes zu errichten, so ist ein neuer
Förderantrag beim VRR einzureichen. Die elektronischen Fahrradparker
unterliegen der Tarifierung des VRR, die dem Zweck der Kostendeckung für einen
entsprechenden Lizenzvertrag zwischen der Stadt Haan und dem Systembetreiber
des Hintergrundsystems dienen soll. Die Kosten belaufen sich auf ca. 950
EUR p.a. und können auch bei einem geringen Auslastungsgrad gedeckt werden.
Für die Einrichtung der Fahrradboxen mit dem
„DeinRadschloss“-System ist der kostenpflichtige Lizenz- und Betriebsvertrag
verpflichtend und bis zum Jahr 2024 bindend.
2. Die Änderung des Beschlusses des neuen Standortes
vom Zugang zum Thunbuschpark auf die Parkfläche des P&R-Platzes am Bahnhof
Haan-Gruiten
Bisher beschlossen ist die Errichtung der
Fahrradboxen am Zugang zum Thunbuschpark. Dies ergab sich seinerzeit aus der
Verlegung des ursprünglich angedachten Standortes am unmittelbaren nördlichen
Zugang zum Bahnhof und als Ersatz zu der westlichen von zwei
Fahrradabstellanlagen der DB Station & Service AG. Aufgrund der Tatsache,
dass die DB Netz AG im Rahmen der Mobilisierungsoffensive 3 (MOF III) gedenkt
das Bahnhofsgelände neu zu gestalten, ist keine Planungssicherheit für die
Fahrradboxen an diesem Standort gegeben. Der vermeintlich neue Standort am
Zugang zum Thunbuschpark berücksichtigt zwar den Vorteil, dass eine bedingte
unmittelbare Nähe zum Bahnhof geschaffen wird. Andererseits ist die
Positionierung an entsprechender Stelle von mehreren Nachteilen geprägt.
So wird durch die Anlage der Fahrradboxen am
Thunbuschpark ein für die Gartenstadt Haan wertvoller Park und Ort des
Verweilens durch die bauliche Anlage gestört. Außerdem ist im Rahmen der
Errichtung des Bauwerkes eine Fläche von mindestens 50 qm² Grünfläche zu
versiegeln. Die Maßnahme umfasst außerdem den Entfall eines Baumes und die
Beseitigung des prägenden Blumenbeets am Zugang zum Park. Nicht zuletzt sind
insbesondere ankommende Fahrradfahrende, die es ggf. eilig haben, gezwungen
nach Abstellen des Fahrrades in die Box die Fahrbahn der Thunbuschstraße zu
überqueren. Aus diesem Grunde wurde die Positionierung der Fahrradbox neu
überdacht. Zum Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere der P&R- Platz
in unmittelbarer Bahnhofsnähe eine günstige Alternative zu den bereits
vorgestellten Standorten liefert. Die Positionierung der Fahrradboxen am
nordöstlichen Ende des P&R-Platzes, einem Bereich im Grundeigentum der
Stadt Haan, bildet in diesem Zusammenhang die komfortabelste Variante. Weitere
Synergieeffekte ergeben sich aus der Tatsache, dass die Fläche bereits
versiegelt ist und sich als Untergrund für die Aufstellung der Boxen eignet. Lediglich
Erdarbeiten für den Anschluss zur Elektrifizierung des Systems sind notwendig.
Damit kann eine weitere Versiegelung der Flächen verhindert und der
Kostenrahmen gering gehalten werden. Da der P&R-Platz ohnehin den Zweck
erfüllt, Pendlern eine Parkmöglichkeit für ihr Fahrzeug zu bieten, steht das
Aufstellen der Fahrradboxen auf dem P&R-Platz im harmonischen Einklang mit
der bisherigen Nutzungseigenschaft der Fläche. Für vierzehn Fahrradboxen,
aufgestellt in einer platzeffizienten doppelstöckigen Anordnung, sind lediglich
fünf von insgesamt 270 Parkflächen zu entfernen. Da davon auszugehen ist, dass
attraktive Fahrradboxen auch Pkw-Fahrer zum Moduswechsel auf das Fahrrad
bewegen können, muss nicht unbedingt von einem Einschnitt für den Pkw-Verkehr
gesprochen werden.
Auch die Standortanforderungen aus der Vorlage vom
29.10.2015 sind am neuen Standort berücksichtigt:
a. Der neue Standort liegt unter 100m zum Eingang des
Bahnhofes
b. Beide Bahnsteige werden erreicht
c. Da die Fahrradbox unmittelbar am nordöstlichen Rand
des P&R-Platz platziert wird, besteht auch hier der Vorteil, der
vorteilhafteren Nähe zum Bahnhof
d. Die Fahrradboxen sind vom Straßennetz aus zu
erreichen
e. Der Standort ist in einem verkehrsberuhigten
Bereich. Der P&R-Platz ist durch die Nutzung stets mit Fußgängerverkehr
frequentiert, sodass eine soziale Kontrolle erfolgen kann.
Die
Maßnahme umfasst:
1.
Lieferung
und Montage der Fahrradboxen, einschließlich Verankerung und Verknüpfung mit
dem Terminal
2.
Erdarbeiten
zur Verlegung von Stromkabel zum Fahrradboxsystem
3.
Abschluss
eines Lizenzvertrages zwischen dem Systembetreiber und der Stadt Haan
4.
Errichtung
einer Beleuchtung
5.
RWE-
Vertragsabschluss (Strom) inkl. Zählereinbau
Bisheriger
Verfahrensablauf
1.
Am
13.07.2015 beantragt die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt „Fahrradboxen in
der Innenstadt“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Verkehr (SUVA).
2.
Am
29.10.2015 stellt die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Aufstellung von
Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof vor. Als einzig geeigneten Standort wird der
Platz der bestehenden Fahrradabstellanlage neben dem Bahnhofsempfangsgebäude
genannt. Hierzu wird ausführlich erklärt, welche Faktoren für die Standortwahl
entscheidend sind. Zu nennen sind:
a. Fahrradboxen sind möglichst zielnah
zu errichten (max. 100 m)
b. Beide Bahnsteige müssen erreicht
werden können.
c. Fahrradboxen sollten näher am Zugang
platziert werden. als die Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr
(MIV).
d. Die Fahrradabstellanlage sollte vom
Straßennetz aus fahrend erreicht werden können. Dabei sollten keine Konflikte
mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.
e. Der Standort muss gut einsehbar und
beleuchtet sein, sowie eine gute soziale Kontrolle durch Passanten ermöglichen.
3.
Am
29.09.2016 schlägt die Verwaltung vor, den Standort für die Fahrradboxen zu
ändern. Aufgrund der MOF III der DB Netz AG, sei die gestalterische Zukunft des
Bahnhofes Gruiten ungewiss. Um Konflikte zu vermeiden, wird der neue Standort
im Thunbuschpark vorgeschlagen.
4.
Aktuell
plant die Verwaltung die Aufstellung der Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof
unter der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.
Für die drei vorgestellten Alternativen sind die Kostenschätzungen zu folgendem Ergebnis gekommen:
Alternative |
Kosten |
Im Haushalt 2019 eingestellt |
Fördersumme |
Eigenanteil |
20 Fahrradboxen P&R |
62.000 EUR |
40.000 EUR |
58.220 EUR |
3.780 EUR |
14 Fahrradboxen P&R |
46.400 EUR |
40.000 EUR |
42.040 EUR |
4.360 EUR |
14 Fahrradboxen Thunbuschpark |
54.900 EUR |
40.000 EUR |
42.040 EUR |
12.860 EUR |
Zur Erläuterung aus der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR i. d. F. vom 06.12.2018
Regelungen zu „DeinRadschloss“
Die VRR AöR stellt unter der Marke „DeinRadschloss“ ein Hintergrund- und Endkundensys-tem für Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen zur Beauskunftung der Belegung in Echt-zeit, zur Buchung und Zahlungsabwicklung für Fahrgäste des ÖPNV mindestens für die Dauer der Zweckbindung zur Verfügung. Dieses System verfügt über eine offene Schnittstelle zum Anschluss von Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen von Drittanbietern. Werden beim Neu- und Ausbau Fahrradboxen bzw. Sammelabstellanlagen oder durch eine Nachrüstung bestehende Fahrradboxen bzw. Sammelabstellanlagen an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) angeschlossen, können zusätzliche Zuwendungen je Stellplatz beantragt werden. Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass bei mindestens zwei Stellplätzen je Standort die Buchung nur tage- und wochenweise möglich ist. Bei der erstmaligen Beantragung kann eine einmalige zusätzliche Pauschale beantragt werden. Überschreitet die Kapazität der bereits vorhandenen zuzüglich der neuen Stellplätze der Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen zusammen an einen Standort 40 Stellplätze, können ab dem 41. Stellplatz nur noch Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen gefördert werden, die an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) angeschlossen werden.
Die technischen und vertraglichen Bedingungen für den Anschluss der Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen an das von der VRR AöR zur Verfügung gestellte Hintergrund- und Endkundensystem (DeinRadschloss) sowie die offene Schnittstelle zum Anschluss der loka-len Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen können bei der VRR AöR, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen erfragt werden.
Beschlussvorschlag:
Alternative I
1. Der
Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Planung und Umsetzung von zwanzig
elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem elektronischen Hintergrundsystem
„DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung. Die Errichtung der Fahrradboxen
soll indes auf dem Park&Ride-Platz (Anlage 1, Lageplan: Standort A), in
unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 2) erfolgen.
Alternative
II
2. Der
Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Planung und Umsetzung von vierzehn
elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem elektronischen Hintergrundsystem
„DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung. Die Errichtung der Fahrradboxen
soll indes auf dem Park&Ride-Platz (Anlage 1, Lageplan: Standort A), in
unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 3) erfolgen.
Alternative
III
3. Der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und
Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt
die Planung und Umsetzung von vierzehn elektronischen Fahrradboxen i.V.m dem
elektronischen Hintergrundsystem „DeinRadschloss“ durch die Stadtverwaltung.
Die Errichtung der Fahrradboxen soll am Zugang zum Thunbuschpark(Anlage 1,
Lageplan: Standort B), in unmittelbarer Bahnhofsnähe, (gemäß Anlage 4)
erfolgen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt