Betreff
Bürgerantrag vom 01.06.2019
hier: Veränderungssperre für bestehende Bebauungspläne und Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutz
Vorlage
10/189/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.  

 

Im vorliegenden Fall ist gem. § 11 Abs. 7 lit. e jedoch von einer Prüfung abzusehen, da der Antrag im Hinblick auf die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 04.06.2019 geführte Beratung des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.04.2019, keine neuen Gesichtspunkte enthält.

 

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan, wird von der Prüfung des Bürgerantrages vom 01.06.2019 (siehe Anlage 1) abgesehen, da dieser im Hinblick auf die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 04.06.2019 geführte Beratung des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.04.2019 keine neuen Gesichtspunkte enthält.