Betreff
Bürgerantrag vom 10.06.2019
hier: Ausrufung Klimanotstand in Haan
Vorlage
10/190/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle. 

 

Im vorliegenden Fall ist gem. § 11 Abs. 7 lit. e jedoch von einer Prüfung abzusehen, da in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019 ebenfalls ein Antrag der GAL-Fraktion bezüglich der Ausrufung des Klimanotstandes in Haan vom 27.05.2019 zur Beratung vorliegt und der Bürgerantrag im Hinblick auf diesen keine neuen Gesichtspunkte enthält.

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan, wird von der Prüfung des Bürgerantrages vom 10.06.2019 bezüglich Ausrufung des Klimanotstandes (siehe Anlage 1) abgesehen, da dieser im Hinblick auf den ebenfalls auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019 zur Beratung anstehenden Antrages der GAL-Fraktion vom 27.05.2019 keine neuen Gesichtspunkte enthält.