Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Aufwertung des Umfeldes des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten Kirchplatzes (A6 InHK), Aufwertung Park Ville d`Eu (B2 InHK),
Beschluss über die Bemusterung
Vorlage
61/283/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am

04.06.2019 fand eine Ortsbesichtigung der Bemusterung für die Umgestaltung des

Alten Kirchplatzes und den Park Ville d'Eu im Rahmen des Innenstadtkonzepts statt.

 

Seitens des Büros KRAFT.RAUM., das mit der Objektplanung für die Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt beauftragt ist, wurden Rückfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Die Bemusterung war Gegenstand der 15. Sitzung des Gestaltungsbeirats am

17.06.2019. Eine weitere Beratung der Bemusterung ist in der Sitzung der erweiterten Arbeitsgruppe Politik zur Begleitung der Objektplanung von Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt am 18.06.2019 erfolgt.

Der Bericht über das Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ortbesichtigung des SUVA u. a. gefragt, ob das auf dem Alten Kirchplatz vorhandene Kleinsteinpflaster aus Natursteinen dort verbleiben könnte.

 

Die Verwaltung sieht die Möglichkeit zur Verwendung vorhandener Matrialien aufgrund des Planungskonzepts nicht am Alten Kirchplatz, sondern eher im Bereich des Alten Marktes / Friedrichstraße. Dies ist Rahmen der betreffenen Teilmaßnahme des InHK weitergehend zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

 

Für die Neubauflächen der Stadtumbaumaßnahme werden ein Basaltlava aus Deutschland insb. als Stein für „Besondere Orte” und ein Granit Favaco aus Portugal insb. als „Stadtstein“ freigegeben.

 

oder

 

“Für die Neubauflächen der Stadtumbaumaßnahme werden ein Basaltlava aus Deutschland insb. als Stein für „Besondere Orte” und ein Granit Lanhelin aus Frankreich insb. als „Stadtstein“ freigegeben.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Entscheidung für einen Bodenbelag wirkt sich in den Kosten für die Gesamtmaßnahme aus.

Zur Gegenüberstellung der preislichen Unterschiede bei Auswahl von verschiedenen Granitsteintypen siehe Anlage 2.

 

Die Verwaltung hat für die Teilmaßnahmen A6 und B2 InHK Fördermittel im Städtebauförderungsprogramm 2019  (“Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”) beantragt (Förderung durch Bund und Land 60%, Eigenanteil Haan 40 % der Kosten.)

 

Die Maßnahmen für dieses Programmjahr (Erträge / Aufwendungen und Einzahlungen / Auszahlungen) sind im Haushalt der Stadt Haan  berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage der Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf wird das  Programm voraussichtlich im Sommer veröffentlicht, so dass im Falle einer Einplanung mit einem Bewilligungsbescheid im September gerechnet werden kann.