Betreff
Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Jupa
Vorlage
51/028/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Delegierten des Jugendparlamentes der Stadt Haan haben in der Sitzung am 24. Juni 2019 nachfolgende Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlamentes (Fassung vom 8. Dezember 2015) beschlossen:

 

1. Änderungen Wahlordnung

 

               Alte Fassung

                 Neue Fassung

§ 1 Zusammensetzung und Amtszeit

Punkt 1: Das Jugendparlament setzt sich aus

maximal 12 Haaner Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zusammen.

 

§ 1Zusammensetzung und Amtszeit

Punkt 1: Das Jugendparlament besteht aus bis zu maximal 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom vollendeten zwölften (12.) bis zum vollendeten (21.) Lebensjahr.

 

§ 3 Wahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Haaner Jugendlichen, die am Wahltag mindestens 12. Jahre bzw. noch nicht 18. Jahre alt sind und die mit Hauptwohnsitz in Haan gemeldet sind.

 

§ 3 Wahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Haaner Jugendlichen, die am Wahltag mindestens 12 Jahre bzw. noch nicht 22 Jahre alt sind und die mit Hauptwohnsitz in Haan gemeldet sind.

 

§ 7 Kandidatur

Jeder Kandidat erhält im Sekretariat seiner Schule, im Jugendamt (Alleestraße 8), im Jugendhaus (Alleestraße 6) oder online unter www.jugend-macht-haan.de einen Kandidatenbogen, der in Eigenverantwortung ausgefüllt werden muss.

 

§ 7 Kandidatur

Jeder Kandidat erhält im Sekretariat seiner Schule, im Jugendamt (Alleestraße 8), im Jugendhaus (Alleestraße 6) oder per E-Mail an die Wahlleitung einen Kandidatenbogen, der in Eigenverantwortung ausgefüllt werden muss.

 

 

§ 9 Wahlablauf

Punkt 1: Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Tag der jeweiligen Wahl nicht an ihrer Schule abgeben können oder die keine Schule in Haan besuchen oder die überhaupt keine Schule mehr besuchen, können alternativ im Jugendhaus abstimmen.

 

§ 9 Wahlablauf

Punkt 1: Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Tag der jeweiligen Wahl nicht an ihrer Schule abgeben können oder die keine Schule in Haan besuchen oder die überhaupt keine Schule mehr besuchen, können alternativ im Rathaus abstimmen.

 

 

 

 

2. Änderung der Geschäftsordnung

 

§ 1 Zusammensetzung des Jugendparlamentes

Punkt 1: Das Jugendparlament besteht aus 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

§ 1 Zusammensetzung des Jugendparlamentes

Punkt 1: Das Jugendparlament besteht aus bis zu 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

 

 

 

§ 5 Amtsführung

Punkt 5: Tritt eine Jugendparlamentarierin oder ein Jugendparlamentarier bei einer Kommunalwahl an und erhält einen Sitz als Stadtverordnete/-r im Rat der Stadt Haan, verliert sie bzw. er automatisch das Mandat im Jugendparlament und es greift

§ 1.3 der Wahlordnung des Jugendparlamentes. Die bisherige Jugendparlamentarierin bzw. der Jugendparlamentarier kann im Jugendparlament bis zum Ende der Legislaturperiode als beratendes Mitglied tätig sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt

 

  1. die neue Wahlordnung des Jugendparlamentes und
  2. die neue Geschäftsordnung

 

zur Kenntnis.

 

Die Wahl- und Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Jugendparlamentes am 24. Juni 2019 verabschiedet.

Finanz. Auswirkung:

 

keine