Sachverhalt:
Die Delegierten des Jugendparlamentes der Stadt Haan haben in der Sitzung am 24. Juni 2019 nachfolgende Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlamentes (Fassung vom 8. Dezember 2015) beschlossen:
1. Änderungen Wahlordnung
Alte Fassung |
Neue Fassung |
§ 1 Zusammensetzung
und Amtszeit Punkt 1: Das
Jugendparlament setzt sich aus maximal 12 Haaner
Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zusammen. |
§ 1Zusammensetzung
und Amtszeit Punkt 1: Das Jugendparlament
besteht aus bis zu maximal 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig
sind. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom
vollendeten zwölften (12.) bis zum vollendeten (21.) Lebensjahr. |
§ 3 Wahlrecht Das aktive und passive
Wahlrecht haben alle Haaner Jugendlichen, die am Wahltag mindestens 12. Jahre
bzw. noch nicht 18. Jahre alt sind und die mit Hauptwohnsitz in Haan gemeldet
sind. |
§ 3 Wahlrecht Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Haaner Jugendlichen, die am Wahltag mindestens 12 Jahre bzw. noch nicht 22 Jahre alt sind und die mit Hauptwohnsitz in Haan gemeldet sind. |
§ 7 Kandidatur Jeder Kandidat erhält im
Sekretariat seiner Schule, im Jugendamt (Alleestraße 8), im Jugendhaus
(Alleestraße 6) oder online unter www.jugend-macht-haan.de
einen Kandidatenbogen, der in Eigenverantwortung ausgefüllt werden muss. |
§ 7 Kandidatur Jeder Kandidat erhält im
Sekretariat seiner Schule, im Jugendamt (Alleestraße 8), im Jugendhaus
(Alleestraße 6) oder per E-Mail an die Wahlleitung einen Kandidatenbogen, der
in Eigenverantwortung ausgefüllt werden muss. |
§ 9 Wahlablauf Punkt 1: Alle
Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Tag der jeweiligen Wahl nicht an ihrer
Schule abgeben können oder die keine Schule in Haan besuchen oder die
überhaupt keine Schule mehr besuchen, können alternativ im Jugendhaus
abstimmen. |
§ 9 Wahlablauf Punkt 1: Alle
Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Tag der jeweiligen Wahl nicht an ihrer
Schule abgeben können oder die keine Schule in Haan besuchen oder die
überhaupt keine Schule mehr besuchen, können alternativ im Rathaus abstimmen. |
2. Änderung der Geschäftsordnung
§ 1 Zusammensetzung
des Jugendparlamentes Punkt 1: Das Jugendparlament
besteht aus 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind. |
§ 1 Zusammensetzung
des Jugendparlamentes Punkt 1: Das Jugendparlament
besteht aus bis zu 12 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind. |
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§ 5 Amtsführung Punkt 5: Tritt eine
Jugendparlamentarierin oder ein Jugendparlamentarier bei einer Kommunalwahl
an und erhält einen Sitz als Stadtverordnete/-r im Rat der Stadt Haan,
verliert sie bzw. er automatisch das Mandat im Jugendparlament und es greift § 1.3 der Wahlordnung des
Jugendparlamentes. Die bisherige Jugendparlamentarierin bzw. der Jugendparlamentarier
kann im Jugendparlament bis zum Ende der Legislaturperiode als beratendes
Mitglied tätig sein. |
Beschlussvorschlag:
Der JHA nimmt
- die neue Wahlordnung des Jugendparlamentes und
- die neue Geschäftsordnung
zur Kenntnis.
Die Wahl- und Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Jugendparlamentes am 24. Juni 2019 verabschiedet.
Finanz. Auswirkung:
keine