Betreff
Stellenausschreibung Beigeordnete/Beigeordneter für Schule und Sport, Soziales- und Integration und Jugendamt
Vorlage
10/194/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung festzulegen (§ 71 Abs. 1 S. 1 GO NRW). Die Hauptsatzung der Stadt Haan sieht derzeit zwei Beigeordnete vor (§ 6 Abs. 1 der Hauptsatzung). Die Stelle des/der Beigeordneten für das Dezernat II ist seit dem 12.04.2019 vakant und soll wiederbesetzt werden.

 

Die Geschäftsverteilung der Beigeordneten kann der Rat im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin festlegen (§ 73 Abs. 1 S. 1 GO NRW).

Der Rat der Stadt Haan hat in Bezug auf die Geschäftsverteilung der Dezernate I und II in seiner Sitzung am 02.07.2019 festgelegt, dass das Dezernat II der Stadtverwaltung künftig die Ämter 40 (Schule und Sport), 50 (Soziales und Integration) und 51 (Jugendamt) umfasst und das Amt 20 (Kämmerei) dem   Dezernat I zugeordnet wird.

 

Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben (§ 71 Abs. 2 S. 2 GO NRW, Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. § 9 BeamtStG).

Der Rat bestimmt über die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens sowie darüber, wo – also in welchen Publikationen – die Ausschreibung veröffentlicht werden soll und welchen Ausschreibungstext die Ausschreibung haben soll. Die Bürgermeisterin hat hier ein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Ausschreibung selbst ist durch die Bürgermeisterin – entsprechend der Vorgaben des Rates – zu veranlassen (§ 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW).

 

Die Verwaltung schlägt den beigefügten Ausschreibungstext (siehe Anlage) vor und empfiehlt die Stelle wie folgt zu publizieren:

 

  • Rheinische Post (RP)
  • Westdeutsche Zeitung (WZ)
  • Westdeutsche Allgemeine (WAZ)
  • Behördenspiegel
  • verschiedene Onlineportale für Stellen im öffentlichen Dienst (Interamt, Stellenmarkt NRW, BUND DE, Kommunal Jobs.de, öffentlicher-dienst.career usw.)
  • Internet Stadt Haan
  • Amtsblatt.

 

Die weitergehende Steuerung des Auswahlverfahrens obliegt dem Rat, der hierfür (durch Ratsbeschluss) entsprechende Regeln aufstellen kann. Der weitere Verlauf des Auswahlverfahrens ist mit dem Rat abzustimmen und den Ratsmitgliedern die Bewerbungsunterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Vorstellungsrunden bzw.        -gespräche zu koordinieren (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW).

 

Die Eingruppierung der/des Beigeordneten erfolgt nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (EingrVO). Die Ausweisung dieser Stelle erfolgt mit Stellenplan 2020 nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW.

 

 

 

Verfasser: Gerhard Titzer, Amt 10

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung, die Stellenausschreibung für die Stelle eines/einer Beigeordneten für Soziales und Integration, Schule und Sport, Jugendamt durchzuführen und stimmt inhaltlich der beigefügten Stellenausschreibung (Anlage zur Vorlage 10/194/2019) zu.