hier: Einsatz von Schwellen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung auf der Kampheider Straße
Sachverhalt:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird auf der Kampheiderstraße, zum Ärgernis der Anwohner und zum Nachteil der Verkehrssicherheit, nicht eingehalten. Zur Verbesserung der Verkehrssituation soll eine Kreissegmentschwelle oder Aufpflasterung in Trapezform helfen, den Verkehr auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu drosseln.
Erläuterung zu Kreissegmentschwellen:
Kreissegmentschwellen zeichnen sich, gegenüber Schwellen in Trapezform, durch eine kreisförmige Anrampung aus. Durch die stetige Veränderung der Steigung wird die Schwelle nicht als stoß wahrgenommen. Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist aus fahrdynamischen Gründen dennoch notwendig.
Erläuterung Alternative 1:
Eine Aufpflasterung im Kreuzungsbereich Kampheider Straße/Kampstraße drosselt die Verkehrsgeschwindigkeit am entsprechend sensibelsten Punkt der Kampheiderstraße. Die Aufpflasterung soll über den gesamten Kreuzungsbereich verlaufen. Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahneinengung aufgelöst, da die Aufpflasterung den Zweck der Entschleunigung bereits erfüllen wird.
Erläuterung Alternative 2:
Die Aufpflasterung am Ortseingang südlich des Kreuzungspunktes Kampheider Straße/Kampstraße führt zu einer Entschleunigung des Verkehrs zu Beginn des Tempo-30-Abschnittes. Durch die alternierende Straßenführung im Anschluss vor und hinter dem Kreuzungspunkt, wird die Möglichkeit zum harten Beschleunigen hinter der Fahrbahnschwelle unattraktiv. Der Verbund zweier verkehrsberuhigender Maßnahmen zur Verringerung der Geschwindigkeit können zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss (SUVA) beschließt die Errichtung einer Plateau-Aufpflasterung
(in Form einer Trapezschwelle „Berliner Kissen“) als Maßnahme zur Beruhigung
des Verkehrs auf der Kampheider Straße. Die Lage der Aufpflasterung ist gem. Anlage
1 (Alternative 1: Aufpflasterung im Kreuzungspunkt) im Kreuzungsbereich
Kampstraße/Kampheider Straße. Im Zuge dessen wird die alternierende
Straßenführung (Ausbuchtungen) aufgelöst.
Alternative 2:
Der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
(SUVA) beschließt die Errichtung einer Plateau-Aufpflasterung (in Form einer
Kreissegmentschwelle, s. Anlage 3: Kreissegmentschwelle) als Maßnahme
zur Beruhigung des Verkehrs auf der Kampheider Straße. Die Lage der
Aufpflasterung erfolgt gem. Anlage 2 (Alternative 2: Aufpflasterung am
Ortseingangsschild). Sie befindet sich auf der Höhe kurz hinter dem
Ortseingangsschild. Im Zuge dessen wird die Tempo 30 Beschilderung (VZ 274-53)
vor die Aufpflasterung versetzt.
Finanz. Auswirkung:
Kostenschätzung Alternative 1:
Die Kosten für den mit dem Einbau der Kreissegmentschwelle zusammenhängenden Faktoren, betragen ca. 21.000 EUR.
Kosten |
EUR |
Kreissegmentschwelle |
10.000 |
Anpassung Einbuchtungen |
7.500 |
Baustellensicherung |
1.500 |
Verkehrsrechtliche Anordnung Haan |
1.000 |
Verkehrsrechtliche Anordnung
Solingen |
1.000 |
Summe |
21.000 |
Kostenschätzung Alternative 2:
Die Kosten für den mit dem Einbau der Kreissegmentschwelle zusammenhängenden Faktoren, betragen ca. 10.000 EUR.
Kosten |
EUR |
Kreissegmentschwelle |
6.500 |
Versetzen des Tempo-30-Schildes |
500 |
Baustellensicherung |
1.000 |
Verkehrsrechtliche Anordnung Haan |
1.000 |
Verkehrsrechtliche Anordnung
Solingen |
1.000 |
Summe |
10.000 |