Betreff
Bauvorhaben: Straßenausbau Schillerstraße
Vorlage
66/073/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat ein Ingenieurbüro mit der Planung der Straßensanierung der Schillerstraße beauftragt.

Es wurden auch bereits eine Bestandsvermessung, ein Bodengutachten, ein Baumschutzgutachten und eine Machbarkeitsstudie bezüglich einer Brücke erstellt, sowie Gespräche mit der Rheinbahn geführt.

 

Die Verlegung der Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke erfolgte bereits im letzten Jahr.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Vorarbeiten und Erkundungen, bleibt aus Sicht der Verwaltung nur eine Variante, die mit dem Planungsbüro fortzuführen wäre.

Die Bäume sind noch in einem guten Zustand und daher zu erhalten.

Die empfohlene Breite für den Begegnungsverkehr von Bussen und LKW beträgt laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 6,50 m, die Mindestbreite liegt sogar bei 6,00 m.

Der Konsens aus beiden Voraussetzungen ergibt die Minimalvariante, die auch dem Schlussbericht des Baumschutzgutachtens entnommen werden kann.

Das bedeutet, dass der vorhandene 30 cm breite Naturbordstein durch einen neuen 15 cm breiten Betonbordstein ersetzt wird. Dadurch rückt die Bordsteinanlage jeweils 15 cm vom Baum weg. Die Baumscheibe wird zur Straße hin also minimal vergrößert (s. Anlage 1 Minimallösung).

Die Gehwegbreite bleibt bei etwa 1,75 m. Gestalterisch wird sich wenig verändern. Lediglich das Parken könnte neu geordnet werden.

Die geschätzten Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf etwa 700.000,- €.

 

 

Um einen durchgängigen Radweg durch das Sandbachtal zu schaffen besteht die Variante des Baus einer Brücke über das Sandbachtal. Damit wäre nicht nur die Verbindung Sandbachtal/Schillerpark/Innenstadt gewährleistet, sondern auch ein wesentlicher Baustein der beschlossenen Geh- und Radwegetrasse im Sandbachtal vom Hildener Stadtwald bis in die Innenstadt. Aufbauend auf der Machbarkeitsstudie wurde mittlerweile auch ein Planungsbüro mit den ersten beiden Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zur Brückenkonzeption beauftragt.

Die Kosten für die Errichtung einer Brücke differieren je nach Ausführungsstandard, liegen aber nach Schätzung bei mindestens 1.000.000,- €. Zuschüsse für die Brücke wird es über das Radwegekonzept Sandbachtal, entgegen der ursprünglich gemachten Aussage des Zuschussgebers, vorerst nicht geben. Das heißt, die Kosten für den Bau, sowie die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen müsste die Stadt Haan komplett tragen.

 

Sollte der Bau der Brücke auch ohne Bezuschussung beschlossen werden, steht der Ausführungszeitpunkt für beide Maßnahmen zur Diskussion. Der Bau der Brücke könnte kostengünstiger gemeinsam mit der Straßensanierung erfolgen (in diesem Falle wären für 2020 zusätzliche Haushaltsmittel von ca. 1.000.000,- € bereit zu stellen), oder auch erst nach Fertigstellung der Straßenerneuerung.

Damit auch der nachträgliche Bau der Brücke gewährleistet wird, muss in der Planung der Straße die mögliche Brücke höhentechnisch berücksichtigt werden. Die Verwaltung würde dann nach weiteren Möglichkeiten der Bezuschussung suchen.

 

 

Im Anschluss an die Diskussion und die Beschlussfassung zu den oben genannten Punkten wird die Verwaltung die Planung fortführen, und dem Ausschuss eine Ausführungsplanung noch in diesem Jahr vorstellen.

Drei Varianten stehen zur Diskussion.

 

Variante 1: Straßensanierung gleichzeitig mit Brücke

Variante 2: Straßensanierung und im Nachgang der Brückenbau

 

Die Planung wird dann den Anwohnern der Schillerstraße in einem gesonderten Termin dargelegt. Die Ausführung der Arbeiten ist für das Frühjahr/Sommer 2020 vorgesehen.

 

 

Verfasser: Hr. Fischer, Tiefbauamt

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung gemäß Variante __ fortzuführen.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt