Betreff
Bauvorhaben: Ausbau der Neustraße
Vorlage
66/074/2019
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis genommen und der Reihenfolge der Maßnahmen zugestimmt. Der Ausbau der Schillerstraße wurde auf das Jahr 2020 verschoben, und alle weiteren Projekte um ein Jahr nach hinten gestellt. In der Zwischenzeit wurden für das Tiefbauamt zwei neue Bauingenieure eingestellt, so dass die bisher fehlenden personellen Ressourcen nunmehr wieder zur Verfügung stehen. Der beim kommunalen Straßenausbau vorhandenen Mangelwirtschaft der letzten Jahre und Jahrzehnte kann und muss aus ökonomischen Gründen jetzt entgegengearbeitet werden. Das Tiefbauamt beabsichtigt daher, den Ausbau der Neustraße auf das Jahr 2020 vorzuziehen.

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung plant den erstmaligen Ausbau der Neustraße. Die Verkehrsfläche verfügt über keinen vernünftigen Straßenaufbau. Die Straße ist aus unterschiedlichen Asphaltflächen zusammengesetzt, extrem uneben und an vielen Stellen geflickt. Es gibt weder eine anständige Wasserführung, noch einen getrennten Gehweg. Der Qualität der Neustraße entspricht bestenfalls einer als Mischfläche hergestellten asphaltierten Baustraße. Um die Verkehrssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger auch langfristig gewährleisten zu können, ist ein Ausbau dringend erforderlich.

 

Die Neustraße befindet sich westlich der Stadtmitte, wird durch die Körnerstraße im Norden und die Talstraße im Süden eingegrenzt und durch ein befahrbares Brückenbauwerk im Straßenverlauf unterbrochen. Eine Sanierung bzw. Renovierung des Brückenbauwerkes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.

 

Ihre Länge beträgt etwa 180m (ohne Brückenbauwerk), bei einer mittleren Breite von etwa 6m. Der südliche Arm der Neustraße ist nach dem Separationsprinzip bebaut. In der Mitte der Straße liegt die Fahrbahn, rechts und links davon je ein schmaler Gehweg. Dieser Teilbereich der Neustraße wird dominiert von bis zu 17m hohen Spitzahornen, die einen maximalen Stammumfang von ca. 1,50m aufweisen.

 

Nördlich der Brücke fehlen die Bürgersteige. Hier teilen sich die Verkehrsteilnehmer den Straßenraum. Der gesamte Bereich ist asphaltiert und ohne Bäume oder sonstigen Einfassungen. Der Kraftfahrzeugverkehr ist gering, und besteht nahezu ausschließlich aus dem Anliegerverkehr. Schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrende, sind hier nicht gefährdet.

 

Eine Besonderheit stellt der nördlichste Teilabschnitt der Neustraße dar. Zwischen der Einmündung Dieker Straße und der Kreuzung Körnerstraße wird die Fahrbahn als reiner Anliegerweg wahrgenommen. Auch wegen der in den öffentlichen Weg hineingewachsenen privaten Hecken und der damit verbundenen Enge wird die Straße, außer von den unmittelbaren Anliegern, so gut wie nicht genutzt. Verkehrsrechtlich handelt es sich um eine Einbahnstraße von der Dieker Straße in Richtung Süden (zum Bachtal).

 

Der Ausbau der Neustraße ist in unterschiedlichen Varianten vorstellbar. Nachfolgend werden drei mögliche Alternativen vorgestellt. Selbstverständlich können diese Konzepte untereinander auch vermischt werden.

 

  1. Erneuerung im Bestand

 

Die grundsätzliche Gestaltung der Neustraße bleibt bestehen. Die Neustraße wird zwar von Grund auf erneuert, an der Ausrichtung wird jedoch nichts verändert. Im Süden bleibt es bei dem Separationsprinzip mit zwei beengten Gehwegen und einer mittigen Fahrbahn. Die Bäume bleiben erhalten. Der Norden behält seine Mischfläche, die Einbahnstraße hat weiter Bestand. Verkehrsrechtlich bleibt es bei der Tempo-30-Zone. Parkflächen können, müssen aber nicht gesondert ausgewiesen werden.

 

  1. Separationsprinzip mit ausreichend breiten Gehwegen

 

Im Bestand bieten die beiden Gehwege im südlichen Arm der Neustraße keinen ausreichenden Platz für den Fußgängerverkehr. Um den Bürgersteig auf die zwischen dem Fachausschuss und der Verwaltung vereinbarte Mindestbreite von 1,75m zu bringen, müssten zumindest auf einer Seite die vorhandenen Spitzahornbäume gefällt werden. Diese sind zwar nicht als anerkannte Allee (vgl. Schillerstraße) geschützt, unterliegen aber der Baumschutzsatzung der Stadt Haan. Darüber hinaus prägen sie das Erscheinungsbild der südlichen Neustraße. Auf der Nordseite könnte der Gehweg/die Gehwege bis zur Kreuzung Körnerstraße weitergeführt werden, oder wahlweise auch ersatzlos entfallen.

 

  1. Verkehrsberuhigter Bereich

 

Die Neustraße wird, bis auf die nördliche Einbahnstraße, als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Die verkehrsrechtlich notwendigen Voraussetzungen können geschaffen werden, in dem im südlichen Ast die Gehwege aufgegeben werden, und ein niveaugleicher Ausbau vorgenommen wird. Die erforderlichen Parkflächen werden einzeln markiert. In diesem Falle könnten die Bäume, wie in Variante 1, bestehen bleiben.

 

Im Sommer 2019 hatte die Verwaltung bereits eine TOP-Aufnahme und eine Baugrunderkundung in Auftrag gegeben. Sofern sich der Ausschuss auf eine Vorzugsvariante verständigt, soll im nächsten Schritt auf deren Basis eine Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellt werden. Diese werden dem Ausschuss zur Freigabe in einem der nächsten Sitzungstermine zur Freigabe vorgelegt, und anschließend den Anwohnern der Neustraße erläutert. Ziel ist es, die Planung im Frühjahr 2020 abschließen, und den Ausbau noch im gleichen Jahr starten zu können.

 

 

Verfasser: Hr. Perrone, Tiefbauamt

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Ausbau der Neustraße auf Grundlage der Variante ___ voranzutreiben.

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 300.000,- €