Betreff
1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) – Mehr Wohnbauland am Rhein
hier: Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 Abs. 1 LPlG und § 33 LPlG DVO
Vorlage
61/292/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 die Erarbeitung der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) - Mehr Wohnbauland am Rhein beschlossen. Der Entwurf der 1. Regionalplanänderung sieht vor, in der Planungsregion Düsseldorf rund 100 neue Flächen (ca. 1500 ha) zusätzlich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) darzustellen. Darüber hinaus wurden die textlichen Darstellungen des RPD zu den Siedlungsbereichen teilweise neu gefasst. Es wurde eine Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die gesamten Beteiligungsunterlagen zur 1. Änderung des RPD sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) veröffentlicht.[1] Die Stadt Haan wurde mit Schreiben vom 05.07.2019 gebeten, ihre Anregungen und Bedenken zum Planentwurf, zur Begründung und dem Umweltbericht bis spätestens zum 30.09.2019 mitzuteilen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass im Verfahren nur regionalplanerisch relevante Anregungen und Bedenken von Belang sein können. Am 11.07.2019 fand eine Informationsveranstaltung zum RPD-Änderungsverfahren im Kreishaus statt, die sich auch an die Vertreter des Rates der Stadt Haan richtete. Die Verwaltung gibt im Folgenden zunächst einen Überblick über die Inhalte der Beteiligungsunterlagen und weitergehende Erläuterungen der BRD, wobei insbesondere die Begründung (siehe Anlage 1) zusammengefasst wurde.

1.            Planungserfordernis und Ziel der Planung

 

Hintergrund für die 1. Änderung des RPD ist, dass der Wohnraumbedarf in der Planungsregion insbesondere in der Rheinschiene und in den Oberzentren deutlich angestiegen ist. Der zukünftige Bedarf wurde u. a. auf der Grundlage einer neuen, nach oben korrigierten Bevölkerungsvorausberechnung ermittelt. Die positive Bevölkerungsentwicklung, die z. T. auch Folge von Arbeitsmigration ist, ist dabei aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht nur wahrscheinlich, sondern perspektivisch - z. B. in Bezug auf die Vorhaltung von Infrastrukturen - auch wünschenswert.

 

Mit der 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ soll eine bedarfsgerechte Darstellung von Siedlungsbereichen in den RPD aufgenommen werden, damit den Kommunen genügend Alternativen für eine zügige Flächenentwicklung zur Verfügung stehen. Damit sollen Problemfelder, die mit vorhandenen und absehbaren Wohnungsengpässen verbunden sind - wie stark ansteigende Miet- und Immobilienpreise oder die Steigerung der Berufspendlerzahlen mit den damit einhergehenden Belastungen - nicht weiter verschärft werden. Die 1. Änderung des RPD hat das Ziel, dass die Kommunen im Großraum Düsseldorf mehr Wohnbauland für einen differenzierten Wohnungsbedarf entwickeln. Gleichzeitig soll der Freiraum mit seinen umwelt- und naturschutzfachlichen Erfordernissen und seinen landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten weitestgehend geschützt werden. Insofern hat anlassbezogen auch ein Paradigmenwechsel bei der BRD stattgefunden: die Neuausweisung von ASB wird nicht mehr in erster Linie begrenzt.

 

2.            Bedarf für zusätzliche Allgemeine Siedlungsbereiche

 

Für die Feststellung des quantitativen Bedarfes für neuen Wohnraum wurde eine Bedarfsberechnung 2018 von der Regionalplanungsbehörde erstellt. Diese basiert auf zwei neuen Vorausberechnungen des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW). Die erste ist die Bevölkerungsvorausberechnung für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit dem Basisjahr 2017. Die zweite darauf aufbauende Vorausberechnung ist die Modellrechnung für Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen.

 

Das Bedarfsermittlungsmodell besteht aus den drei Komponenten Neubedarf mit einem Wert von 0,2 % des Wohnungsbestandes, Ersatzbedarf mit 1% des Wohnungsbestandes für den gesamten Zeitraum und dem Bedarf für die dauerhafte Fluktuationsreserve[2]. Während die Bedarfsberechnung 2012 noch von 110.000 Wohneinheiten ausgeht, wurde im Rahmen der Bedarfsberechnung 2018 nunmehr konservativ ein Gesamtbedarf von 160.000 WE für die gesamte Planungsregion bis 2040 ermittelt.

 

Es wurde ein Verteilungsschlüssel mit raumstrukturellen Kriterien (zentralörtliche Bedeutung, Bevölkerungsanteil, Baufertigstellung, Arbeitsplatzdichte) entwickelt, der die Bedarfswerte, die auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ermittelt wurden, auf die Kommunen der Kreise herunterbricht. Für Haan wird der Bedarf von 2018 bis 2040 mit rd. 1.400 WE angegeben.

 

Um herauszufinden, wie viele neue Siedlungsbereiche im RPD neu dargestellt werden, wurden dem Bedarf die Entwicklungspotentiale in den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Siedlungsmonitorings der BRD gegenübergestellt. Im Siedlungsmonitoring werden die RPD-Reserve / Siedlungspotential, Potentiale nach § 34 Landesplanungsgesetz - also Flächen, für die derzeit ein FNP-Verfahren durchgeführt wird -, FNP-Reserven und  Baulücken erfasst. In einigen Städten, u. a. in Haan sind bei den Entwicklungspotenzialen auch kleine Wiedernutzungspotentiale einbezogen worden.

 

Es wird zwischen lokalem Bedarf (Basisbedarf für die Kommune) und regionalem Bedarf unterschieden. Da es Kommunen gibt, die ihren Bedarf auf ihrem Gemeindegebiet nicht decken können, werden diese verbleibenden Bedarfe (sogenannter regionaler Bedarf) auf die „besten Alternativen“ verteilt, die nicht für einen lokalen Bedarf in anderen Kommunen benötigt werden.

3.    Planungskonzept zur zeichnerischen Festlegung von mehr ASB

Das Plankonzept basiert u. a. auf der Definition von sogenannten „Tabubereichen“ mit hoher umweltfachlicher Wertigkeit, die auf keinen Fall für Siedlungsbereiche in Anspruch genommen werden sollen. Zentraler Baustein des Konzepts ist ein integriertes Flächenranking, um festzustellen, welche Flächen dazu geeignet sind, die Planungsziele am besten zu erreichen.

 

Das Flächenranking wurde zwischen Mai 2018 bis Mai 2019 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden entwickelt und durchgeführt. Insgesamt wurden rund 250 Flächenalternativen geprüft und bewertet. In der Region hatte es im Vorfeld mit Planenden der Kreise und kreisfreien Städte eine Zieldiskussion gegeben, welche Ziele bei der zukünftigen Wohnbaulandentwicklung berücksichtigt werden sollen. Aus diesen gemeinsamen Zielen / Kategorien wurden Kriterien mit den folgenden Punktegewichtungen abgeleitet, um Flächen im Hinblick auf diese gewichteten Ziele bewerten und miteinander vergleichen zu können:

 

A)   Verkehrsaufwand und Belastung minimieren

Schiene / zentrale Nähe / Mobilität etc.
= max. 40 Punkte 

B)   Ökologische Konfliktvermeidung

LSG, Kulturlandschaft, Boden, ökologische Tabus etc. = 15 Punkte

C)   infrastrukturelle Einrichtungen finden Berücksichtigung

Infrastruktureinrichtungen / regional vergleichbare Erreichbarkeiten = 15 Punkte

D)   eine qualitative und zügige städtebauliche Umsetzung wird ermöglicht

Verfügbarkeit, städtebauliche Typologien und Qualitäten = max. 30 Punkte

E)   neue Infrastruktur und neue Haltepunkte sollen Eingang erhalten

Ausbau von Infrastrukturen und Vekehrseinrichtungen = max 30 Punkte

F)   Brachflächen nutzen

Überplanung von Brachen =  10 Punkte

 

Es wurden zu den jeweiligen Flächen Steckbriefe erstellt, die die Abwägung verdeutlichen. Um auch die nicht gewählten Alternativen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu thematisieren, hat die BRD alle bekannten plausiblen Flächenalternativen in den Planunterlagen dargestellt.

 

4.            Steckbriefe als Zusammenfassung des Rankings und des Planergebnisses

 

Auf den Steckbriefen wurde versucht, alle relevanten Informationen für die regionalplanerische Bewertung der Einzelflächen zu versammeln.

 

Auf der ersten Seite ist u. a. das Plangebiet und der derzeitige Umweltzustand beschrieben. Darunter ist die Gesamtpunktzahl im Ranking abgebildet. Damit kann man direkt sehen, wie die jeweilige Fläche im Vergleich zu anderen Flächen in der Kommune bzw. Region bewertet wird.

 

Die zweite Seite zeigt die Rankingergebnisse in den benannten Kategorien. Hiermit soll vermittelt werden, warum Flächen welche Gesamtpunktzahl erhalten haben. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.

 

Eine dritte Seite erscheint nur dann, wenn auf der Fläche erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Dort sind dann die einzelnen Umweltauswirkungen zu den Schutzgütern dargestellt.

 

Die vorgeschlagenen Siedlungsbereiche, die auf der ersten Seite mit einem schwarzen X durchgestrichen sind, werden nach aktuellem Stand nicht in die 1. RPD-Änderung aufgenommen.

Die gesamten Steckbriefe für die Planungsregion wurden zum einen in Anlage 3 der Beteiligungsunterlagen nach Gebietskörperschaften aufgeführt. Sie sind darüber hinaus in einer interaktiven Online-Karte (ebd.) abrufbar, so dass der Ortsbezug auch im Hinblick auf eine Betroffenheit leicht erkennbar ist.

 

Für das Stadtgebiet von Haan wurden die Flächen „ME_Haa_01_Bürgerhaus Areal“ (Anlage 3a) und „ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan“ (Anlage 3b) dargestellt.

 

5.            Eingaben der Stadt Haan zum Flächenranking


Die § 34 Landesplanungsreserven werden mit der ersten Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nach §34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfasst. Die Landesplanerische Anfrage zur FNP-Änderung Bürgerhaus wurde kurz nach dem Stichtag zum Siedlungsmonitoring 01.01.2017 gestellt. Das Areal wurde daher in der früheren Bedarfsberechnung noch nicht als entsprechendes Potenzial berücksichtigt. Darüber hinaus hatte die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 05.02.2019 bereits über die Bestrebungen der BRD berichtet, aufgrund der nicht vollständig zu deckenden Nachfrage im Umfeld von Düsseldorf zusätzliche ASB auch im Stadtgebiet von Haan auszuweisen. Dabei wurde die seinerzeit von der BRD vorgesehene Fläche im Bereich der Kampstraße südlich Haan thematisiert. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, den von der Bezirksregierung angedachten Bereich auch zukünftig von neuen Baugebieten freizuhalten. Vor diesem Hintergrund wurden im Rankingprozess bereits folgende Eingaben gemacht:

 

Fläche ME_Haa_01_Bürgerhaus Areal

Die Fläche Bürgerhausareal ist im Vergleich lagemäßig optimal bis max. 400 m zum Regionalhaltepunkt Bahnhof Gruiten (S 8 und RB 48) gelegen. Soziale und sonstige infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen sind zu Fuß gut erreichbar. Diese kommunale Fläche in der Größenordnung von ca. 1,3 ha, mit insgesamt ca. 100 WE (davon 30% Anteil geförderter Wohnungsbau) kann zeitnah entwickelt werden. Die Bauleitplanverfahren sind bereits eingeleitet. Ein ausgearbeitetes städtebauliches Konzept liegt vor.

 

Fläche ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan

Aus Sicht der Stadt Haan besteht weder das Erfordernis noch die Absicht, an dieser Ortslage Wohnungsbau realisieren zu wollen. Die Lage der Fläche ist in Bezug auf vorhandene SPNV / ÖPNV Anbindungspunkte sehr ungünstig. Soziale und sonstige infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen sind fußläufig nicht erreichbar. Die historisch vorhandene Siedlungsstruktur mit den Ortslagen Kamp (Haan) und Kneteisen (Solingen) würde durch ein neues Wohnbaugebiet verstellt. Insbesondere die Nähe zum Naherholungsbereich Ittertal scheint wenig geeignet, zusätzliche Wohnbauflächen für den Planungsraum zu generieren. Wohnungsbaupotentialflächen sind im Gebiet der Stadt Haan an anderer Stelle bauleitplanerisch auf Ebene der Flächennutzungsplanung geklärt, allerdings in erheblichem Umfang aus unterschiedlichen Gründen noch nicht in Bebauungsplänen planungsrechtlich gesichert worden. Bevor nicht diese Flächen aktiviert worden sind, sollten bisher im FNP nicht als Wohnbauflächen vorgesehene landwirtschaftliche Flächen, regionalplanerisch nicht durch ASB Ausweisung „umgewidmet“ werden. Die Stadt Haan geht davon aus, dass durch den verabschiedeten „Baulandbeschluss“ - durch den Rat der Stadt Haan - das Baulandmanagement aktiver betrieben werden kann.


Die Stadt Haan hat zudem in einer weiteren Eingabe ergänzende Angaben zu den Wohnbauflächenpotentialen (Wiedernutzungspotenziale) eingereicht. Aufgrund dieser Angaben wurden die möglichen Entwicklungspotentiale für die Stadt Haan erhöht. Der von der Bezirksregierung ermittelte Bedarf bis zum Jahr 2040 für die Stadt Haan kann dadurch gedeckt werden. Es ist daher zurzeit nicht erforderlich, weitere Flächen im Stadtgebiet der Stadt Haan für den lokalen Bedarf darzustellen.

 

6.            Umweltprüfung und Alternativenprüfung


Die Steckbriefe ersetzen nicht die vollumfängliche strategische Umweltprüfung gem. § 8 ROG (SUP). Darin wurden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erarbeitet.

 

Im Gesamtergebnis der strategischen Umweltprüfung werden bei 53 Flächen die Auswirkungen der ASB-Darstellung schutzgutübergreifend als nicht erheblich eingeschätzt. Bei 46 Flächen sind erhebliche Auswirkungen im Sinne der regionalplanerischen Methodik der Umweltprüfung zu erwarten (z. B. Flächen W_06 (Nächstebreck), W_17 (Adolf-Vorwerk Straße), W_21 (nördlich Westfalenweg). Diese Auswirkungen sind in der Abwägung mit eingestellt.

 

In der Annahme, dass die rund 100 neu dargestellten ASB in Zukunft auch bauleitplanerisch entwickelt werden, ist davon auszugehen, dass mit der 1. Änderung des RPD erhebliche Umweltauswirkungen in Gänze verbunden sein können. Diese hängen insbesondere mit der weiteren Versiegelung von Grund und Boden zusammen. Diese Auswirkungen werden mit der Zielsetzung, mehr Wohnraum zu schaffen in Kauf genommen. Auf der raumordnerischen Ebene besteht nach Angabe der BRD nicht die Möglichkeit, hier einen Ausgleich zu schaffen.

 

Die BRD führt selbst aus, dass sich die geplanten Festlegungen im vom Umweltbericht definierten Kumulationsgebiet im Bereich der Stadt Wuppertal auffällig darstellten. In Wuppertal ist zum einen ein sehr hoher Flächenbedarf ermittelt worden und auf der anderen Seite sind im bergischen Raum kaum Flächen zu finden, die nicht in der Nähe (Pufferbereichen) von Naturschutzgebieten liegen. Das Typische des Bergischen stelle naturgemäß für solche Siedlungsbereichsneudarstellungen hohe, allerdings unvermeidbare Konfliktpotentiale dar.

 

Auf der Betrachtungsebene des Regionalplanes habe das Planungskonzept die Flächen herausgefiltert, die in der Gesamtabwägung möglichst wenig negative Auswirkungen haben. Die Nullvariante, die möglicherweise zu anderen strukturellen Schwierigkeiten in der Wohnraumversorgung führt, wäre zwar unter Umweltgesichtspunkten vorzugsweise zu wählen, passe aber nicht zur oben genannten Zielsetzung der 1. Änderung des Regionalplanes.

Der Umweltbericht ist Anlage 2[3] beigefügt. Die Darstellung der unmittelbar flächenbezogenen Ergebnisse der Umweltprüfung erfolgt in den Flächensteckbriefen zu den einzelnen Flächen.

 

7.            Flächenentscheidung und bedingte Flächendarstellungen

 

Unter Berücksichtigung von Ranking, SUP-Ergebnissen inklusive alternativer Betrachtungen und ggf. weiterer raumordnerischer Erwägungen im Einzelfall erfolgte dann für jede Fläche die letztliche Flächenentscheidung, dargelegt in den Flächensteckbriefen der Planunterlagen als Entscheidungsgrundlage für den regionalen Planungsträger.

 

Laut Begründung soll bei einer integrierten Siedlungsentwicklung die bauliche Entwicklung von Wohnraum mit entsprechender gleichzeitiger Bereitstellung von Mobilitätsinfrastrukturen einhergehen. Einer der Planungsziele ist die Vermeidung von mehr motorisiertem Individualverkehr. Deshalb ist es Ziel, Wohnbauflächen an Haltepunkten des leistungsfähigen SPNV zu bringen. Um auf der Ebene der Regionalplanung die Potentiale zu identifizieren und darzustellen, bei denen durch einen Ausbau der Schieneninfrastruktur neues „integriertes“ Bauland entstehen würde, wurde eine neue Kategorie der bedingten ASB-Darstellung entwickelt. Dies bedeutet, dass dieser ASB, zwar wie jeder andere durch die Kommunen entwickelt werden soll, aber dass zunächst eine Bedingung eintreten muss. Diese Bedingung ist in der Regel die Etablierung eines neuen Haltepunktes. Die Stadtverwaltung sieht hierin ein geeignetes Instrument bzw. wichtigen Beitrag, bei Siedlungsflächendarstellung den tatsächlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur im Sinne der notwendigen Verkehrswende herbeizuführen.

Als Fazit für die 1. RPD-Änderung wird die Fläche ME_Haa_01_Bürgerhaus Areal aufgrund der Flächengröße und dem Punktewert dem Basisbedarf zugeordnet und die Fläche ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan nicht dargestellt.

 

Für das Stadtgebiet Haan selbst ergeben sich somit keine Änderungen der zeichnerischen Darstellungen des RPD und der Beikarte 3A (siehe Auszug zu den Änderungen der zeichnerischen Darstellungen in Anlage 3c) bzw. Anlage 5 der Beteiligungsunterlagen.

 

8.            Anpassung der textlichen Darstellungen zur Siedlungsentwicklung

Zusätzlich zu neuen ASB-Ausweisungen werden auch die textlichen Darstellungen des RPD zu den Siedlungsbereichen teilweise geändert. So wird das Ziel 2 im Kapitel 3 / 1 / 2 „Verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme“ im Abschnitt „Innen- vor Außenentwicklung“ um den Satz „Für den Fall, dass die Kommune die Außenpotentiale im Planungszeitraum nicht umsetzen möchte, kann sie eine stärkere Innenentwicklung forcieren.“ ergänzt, während der bisherige Abschnitt „Flächenrücknahme“ entfällt. Diese Änderung unterstreicht auch aus Sicht der Stadt Haan die Möglichkeit seitens der Kommune die Innenentwicklung zu forcieren.

Die detaillierten Änderungen sind Anlage 4 zu entnehmen.

9.            Stellungnahme der Stadt Haan und weiteres Verfahren


Die Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund eine Stellungnahme erarbeitet (siehe Anlage 6).

 

Die Bevölkerungsvorausberechnung 2018, die als Grundlage für die ASB-Darstellung dient,

 

musste in kurzer Zeit zweimal deutlich nach oben korrigiert werden. Die auf der Grundlage des unsteten Verlaufs der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre ermittelte Bedarf wird für einen langen Planungshorizont der Regionalplanänderung zugrunde gelegt. Prognosen können sich aber weiterhin schnell maßgeblich, möglicherweise auch wieder in die andere Richtung, entwickeln. Die Stadt Haan regt deshalb in der Stellungnahme an, in Bezug auf Flächendarstellungen, die mit einem großen Konfliktpotenzial verbunden sind - in den Steckbriefen „gelb-rote“ Wertung-, ebenfalls die Aufnahme einer Bedingung zu prüfen, insbesondere dann, wenn diese nach der regionalplanerischen Methodik der Umweltprüfung mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Eine Möglichkeit zur Operationalisierung könnte z. B. die Aufnahme eines „ASB -Priorität II“ Vermerkes sein, so dass die bauleitplanerische Entwicklung zunächst nur ausnahmsweise möglich ist, wenn begründet werden kann, dass nach dem Flächenranking besser geeignete Flächen langfristigen Mobilisierungshindernissen unterliegen.

 

Darüber hinaus ist zu vermeiden, das entsprechende derzeit nicht für die ASB-Darstellung vorgesehene Flächen im Rahmen der Flächendiskussion aufgenommen werden.

Aufgrund der Beratungsfolge kann der Rat der Stadt Haan die Stellungnahme erst am 29.10.2019 beraten. Deswegen wird die Stellungnahme als vorläufige Stellungnahme der Stadt Haan eingereicht und um Fristverlängerung bis zum 31.10.2019 gebeten.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der 1. Änderung des Regionalplanes zu berücksichtigen. Sofern erforderlich erfolgt im Anschluss die Erörterung eingegangener Stellungnahmen gemäß § 19 Abs. 3 LPlG bzw. eine zweite Offenlage. Änderungen des RPD werden nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wird der RPD wirksam.

 

 

Klima-Auswirkungen

 

Im Rahmen der 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ wird für das Stadtgebiet Haan ein Standort zur Wiedernutzbarmachung von Flächen (Bürgerhaus Gruiten) als lokales Potenzial angerechnet. Nachteilige Auswirkungen auf das Klima sind hiermit auf regionalplanerischer Ebene nicht verbunden.



[1] Der Link zu den Beteiligungsunterlagen kann dem Kapitel „Anlagen“ dieser Sitzungsvorlage entnommen werden.

[2] Die Fluktuationsreserve beschreibt einen Leerstand, der auf dem Wohnungsmarkt unabdingbar ist, um den

Wünschen von Haushalten nach Umzügen Rechnung zu tragen.

[3] Die Anlage 2 der Beteiligungsunterlagen wurde aufgrund der Dateigröße in die Anlagen 2.1. (Teil 1) und 2.2. (Teil 2) geteilt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf wird zugestimmt.

Finanz. Auswirkung:

 

Keine