Betreff
Bürgerantrag von Frau Ruth Heinzen vom 01.06.2019 zum Thema Schottergärten
Vorlage
61/293/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Frau Ruth Heinzen wird mit Schreiben vom 01.06.2019 der Bürgerantrag gestellt (s. Anlage 1), dass die Stadt Haan in allen bestehenden Bebauungsplänen die Anlage von Schottergärten verbieten soll und auch sonstige Versiegelungen nur unter Berücksichtigung von Umweltbelangen zugelassen werden sollen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein rechtliches Instrumentarium, wodurch Schottergärten in allen bestehenden Bebauungsplänen gleichzeitig ausgeschlossen werden können, steht nicht zur Verfügung. Vielmehr müssten hierzu alle bestehenden Bebauungspläne einzeln geändert werden. Zudem würden dann immer noch keine Regelungen für die nicht beplanten Innenbereiche des Stadtgebietes zur Verfügung stehen. Die Thematik „Schottergärten“ wurde auf Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 25.04.2019 und gemäß Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 19.04.2019 zusammenfassend in einer Sitzungsvorlage für den SUVA am 26.09.2019 (61/287/2019) dargestellt. Als Ergebnis dieser Sitzungsvorlage ist festzuhalten, dass bereits heute zahlreiche Regelungen in bestehenden Bebauungsplänen zur Versiegelung und Gestaltung von Vorgartenbereichen vorhanden sind. Da die Anlage von Vorgartenbereichen nicht genehmigungspflichtig und modischen Trends ausgesetzt ist, finden hier häufig Veränderungen statt, die einer behördlichen Kontrolle entzogen sind. Zusätzliche über die bestehenden Regelungen hinausgehende rechtliche Vorgaben würden daher an der bestehenden Situation nur wenig ändern und einen erheblichen verwaltungsrechtlichen Steuerungsbedarf mit sich ziehen. Entsprechend sollten, neben Vorgaben in zukünftigen Bebauungsplänen, vor allem auch Maßnahmen der Öffentlichkeitarbeit genutzt werden, um über den Sinn und die Vorteile einer naturnahen Gestaltung von Vorgartenbereichen zu informieren. Genauere Ausführungen zu der Thematik sind der vorgenannten Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerantrag vom 01.06.2019 von Frau Ruth Heinzen wird nicht gefolgt. Bzgl. der Möglichkeiten zur Steuerung von Schottergärten wird auf die Sitzungsvorlage 61/287/2019 verwiesen.