Sachverhalt:
Die Schulkonferenz des Gymnasiums hat im vergangenen Jahr beantragt, das Gymnasium nach Fertigstellung des Neubaus „Gymnasium Haan“ zu benennen und hierfür die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen. Seitens der Verwaltung wurde daraufhin auch nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ausgeführt, dass dieser Name nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Ein neuer Schulname muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 SchulG NRW genügen. Hiernach muss der Name den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe beinhalten. Bei Grund- und Hauptschulen ist zusätzlich die Schulart anzugeben und Berufskollegs dürfen den Zusatz „Berufliches Gymnasium“ verwenden. Dies wurde in einer interfraktionellen Runde, an der auch die stellv. Leiterin des Gymnasiums sowie die Leiterin der dortigen Marketing AG teilgenommen hat, am 13.02.2019 eingehend erläutert und daraufhin die Möglichkeit gegeben, in den schulischen Gremien einen anderen Namen auszuwählen und vorzuschlagen.
Seitens der Schulgemeinde wird es keinen Antrag auf Neubenennung geben. Ein Schreiben der Schulleitung hierzu ist diesem Schreiben beigefügt.
Der offizielle Name des Haaner Gymnasiums lautet bisher: Städtisches Gymnasium Haan. Auch hier fehlt die Angabe der Schulstufen, da es diese Vorgabe vermutlich seinerzeit nicht gab. Dies gilt es zu ergänzen, wofür jedoch nur ein Schreiben an die Bezirksregierung und kein Ratsbeschluss notwendig ist.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Keine