Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Taktverdichtung auf der Linie SB 50
Vorlage
61/297/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 03.09.2019 hat die Rheinbahn AG die Stadt Haan wie folgt informiert:   

 

„Der OVA[1] der Stadt Düsseldorf hat am 28.08.2019 der Einrichtung einer Umweltspur zwischen Werstener Straße und Färberstraße in Richtung Innenstadt zugestimmt. Als begleitende Maßnahme wurde u.a. die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes beschlossen und hier explizit die Weiterentwicklung des vorhandenen Schnellbuskonzeptes ab 2020. Ein Bestandteil ist die Schließung von Angebotslücken auf der bestehenden Linie SB50. Diese Ausweitung ist auch bereits in den Nahverkehrsplänen der Stadt Düsseldorf und des Kreis Mettmann beschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die nachfolgenden Maßnahmen:

 

Montags – freitags 30-Min.-Takt ab 20:00 – 0:00 Uhr (heute 60 Min.-Takt)
-> + 12.000 km / Jahr

Samstags 30-Min.-Takt zwischen 17:00 und 0:00 Uhr (heute 60-Min.-Takt)
-> +   4.000 km / Jahr

               

Zur Umsetzung der o.g. Taktverdichtung benötigen wir bitte die Zustimmung der Stadt Haan.“

 

Die Maßnahmen stärken insbesondere den Freizeitverkehr. Die Verwaltung empfiehlt, den Maßnahmen zuzustimmen.

 

 

 Klimaauswirkungen:

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 20.06.2007 einstimmig das 10-Punkte-Klimaschutzprogramm beschlossen. Die Verbesserung des ÖPNV (u. a. Taktfrequenzen) ist Gegenstand des Programms.
 

Gemäß Ratsbeschluss vom 02.07.2019 werden bei klimarelevanten Entscheidungen in den Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit ausgewiesen.

 

Ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit:
Ein attraktiver Freizeitverkehr im ÖPNV gehört zu den weichen Standortfaktoren für Unternehmen (z. B. Attraktivierung des Wohnstandorts für Fachkräfte).  

 

Ökologische Dimension der Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung des Umweltverbundes bei und fördert die Verkehrswende.  

 

Soziale Dimension der Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung der Teilhabe an Mobilität bei.



Generationengerechtigkeit: 
Der Teilhabeaspekt gilt auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, die z. B. das Auto nicht mehr nutzen. Darüber hinaus können mit der Maßnahme verkehrsbedingte Umweltschäden durch Verkehrsverlagerung vermieden werden. Die Maßnahme ist u. a. aus diesem Aspekt „enkelgerecht“.



[1] OVA = Ordnungs- und Vergabeausschuss. Die Ratsentscheidung steht noch aus.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der Linie SB 50 montags bis freitags auf einen 30-Minuten-Takt zwischen 20:00 bis 0:00 Uhr wird zugestimmt.

 

2.    Der Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der Linie SB 50 samstags auf einen 30-Minuten-Takt zwischen 17:00 und 0:00 Uhr wird zugestimmt.

           

3.    Die Aufwendungen sind entsprechend der Kostenangaben in dieser Sitzungsvorlage im Haushalt der Stadt Haan ab dem Jahr 2020 einzuplanen.

 

4.    Der Kreis Mettmann wird als Aufgabenträger gebeten, die Maßnahmen in Abstimmung mit dem Nachbaraufgabenträger Stadt Düsseldorf umzusetzen.

 

5.    Der entstehende Mehraufwand wird über die VRR-Umlage entsprechend den geltenden Modalitäten abgerechnet.

Finanz. Auswirkung:

 

Die Maßnahmen beinhalten buskilometrische Mehrleistungen von 12.000 km / Jahr bzw. 4.000 km / Jahr.

 

Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen auf die betroffenen kreisangehörigen Städte um. Hierbei sind pro Buskilometer rd. 0,80 Euro zu zahlen. Demnach sind mit den Maßnahmen Kosten von rd. 10.000 bzw. 4.000 Euro / Jahr verbunden. Die Kosten sind ab dem Haushaltsjahr 2020 einzuplanen.