Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Anfrage des Seniorenbeirats vom 10.04.2019 zur Tarifgestaltung
Vorlage
61/298/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Seniorenbeirat hatte mit Email vom 10.04.2019 die in der Anlage 1 beigefügte Anfrage zur Tarifgestaltung mit der Bitte um Befassung im Unterausschuss ÖPNV eingereicht. Es wurde gebeten zu prüfen, ob eine Veränderung des Tarifs dahingehend möglich ist, dass ab Gruiten-Dorf Nah-Ziele wie der S-Bahnhof oder der Einkaufsmarkt "supernah" mit dem niedrigsten Tarif erreicht werden können.

 

Die Rheinbahn AG hatte in der Sitzung des Unterausschusses ÖPNV am 13.05.2019 bereits erläutert, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme für Haan nicht vorliegen dürften. Sie wurde darum gebeten, abschließend zu prüfen, ob eine Ausnahme für die Stadt Haan bei der Kurzstrecke möglich ist.

 

Die Strecke zwischen den Haltestellen "Gruiten Dorf" und Haan „Haan-Gruiten S“ ist, wenn der Weg mit der Linie 742 oder 641 zurückgelegt wird, größer als 1,5 km.

Zwischen den Haltestellen "Gruiten Kirche" und „Haan-Gruiten S“ ist der Weg jeweils kleiner als 1,5 km.

 

Die Rheinbahn AG hat zur Ausnahmeregelung Kurzstrecke mit Schreiben vom 05.09.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Kurzstreckentarif kann auf der genannten Relation von Gruiten, Dorf (bzw. Gruiten, Kirche) bis Gruiten S keine Anwendung finden. Hintergrund ist die VRR-weit gültige Festlegung, dass dieses Angebot ausschließlich im Nahbereich bis zu einer maximalen Entfernung von 1,5 km, bzw. für eine Strecke von bis zu drei Haltestellen gültig ist. Wenn die Strecke mit der 641 oder der 742 zurückgelegt wird, werden 4 (von Gruiten, Dorf aus 5) Haltestellen bedient.

Die Strecke zwischen den Haltestellen Gruiten S und Sinterstr., am Rande von Gruiten Dorf, wird zur Kurzstrecke bedient.

Beschlussvorschlag:

 

Das Prüfergebnis durch die Rheinbahn AG wird zur Kenntnis genommen.