Betreff
Fahrradfreundliches Sandbachtal: Förderantrag im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Klimaschutz durch Radverkehr"
hier: Rücknahme des Förderantrags
Vorlage
61/300/2019
Art
Beschlussvorlage

Hintergrund:

Im Mai 2018 wurde durch das Planungsamt eine Projektskizze für einen Radweg durch das Sandbachtal im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eingereicht. Die Verkehrsachse ist Bestandteil des Handlungskonzeptes Radverkehr und Fußverkehr, welches am 04.07.2018 vom Rat der Stadt Haan beschlossen wurde.

Die Skizze wurde durch den Fördermittelgeber positiv bewertet; daraufhin wurde im Oktober 2018 ein Förderantrag eingereicht. Der Förderantrag wurde seitdem in mehreren Schritten mit dem Fördermittelgeber bzw. mit dem durch ihn beauftragten Projektbüro weiter abgestimmt.

Im Rahmen erster Gespräche zur Umsetzung des Vorhabens wurde durch die Kreisverwaltung bzw. die Untere Naturschutzbehörde die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen. Seitens der Naturschutzbehörde wird keine andere Möglichkeit gesehen, die geplante Trasse mit dem in Teilen des Sandbachtals festgesetzten Landschaftsschutzgebiet zu vereinen. So wurde am 10.05.2019 durch den SUVA der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 "Sandbachtal zwischen der Erkrather Straße und dem Weg Schiensbusch“ gefasst (Vorlage: 61/278/2019).

 

 

Sachverhalt:

Der Fördermittelgeber hat nun angeregt, den Förderantrag zurückzuziehen und in einem zukünftigen Förderzeitraum erneut einzureichen. Begründet wurde diese Empfehlung damit, dass die Kostendifferenz zwischen Projektskizze und Förderantrag zu groß sei. Die Kostensteigerung ergab sich insbesondere aufgrund der – auch auf Anregung des Fördermittelgebers – geänderten Führung der Trasse im Bereich „Schiensbusch - Hochdahler Str.“, so dass diese auch hier konsequent durch das Sandbachtal anstelle über die Straße „Buschhöfen“ führt.

Weiterhin wurden durch den Fördermittelgeber die Förderbedingungen maßgeblich und unvorhersehbar geändert:

·         Weil die Grünverbindung durch das Sandbachtal auch durch Fußgänger genutzt werden soll und es sich dementsprechend nicht um einen reinen, innerörtlichen Radweg handeln soll, käme die Stadt Haan nicht für eine Förderung der investiven Maßnahmen in Höhe von bis zu 90 Prozent, sondern nur noch für eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent in Frage. Diese Einschränkung war zu keinem Zeitpunkt den Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen, sondern wurde erstmals im Juni dieses Jahres kommuniziert. Dezidierte Förderbestimmungen lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Sowohl in der durch die Stadt Haan eingereichten Projektskizze als auch im eingereichten Förderantrag wurde stets formuliert, dass es sich um einen kombinierten Rad- und Fußweg handeln soll.

·         Zusätzlich wurde später zudem mitgeteilt, dass die „Brücken-Lösung“ für die Öffnung des Sandbachtals im Bereich der Schillerstraße grundsätzlich nicht förderfähig sei, da die Maßnahme (Führung der Schillerstraße über eine Brücke) die geplante Trasse nur indirekt beträfe, da die Brücke nicht für Radfahrer, sondern für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen wird. Diese Brücke war zu Anfang des Prozesses als Dreh- und Angelpunkt angesehen worden.

Woraus die gänzlich veränderte Sichtweise des Fördergebers auf das Projekt und die mögliche Förderquote resultieren, wurde weder schriftlich noch mündlich kommuniziert.

Insgesamt ist festzustellen, dass es weder klare Förderrichtlinien gibt, noch dass der Fördergeber sich schriftlich festlegen möchte, womit die Stadt Haan im Fall einer Förderung konkret rechnen kann.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Auch wenn nicht garantiert ist, dass die Trasse bei wiederholter Einreichung einer Projektskizze erneut positiv bewertet wird, empfiehlt die Verwaltung die Rücknahme des Förderantrags. Wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, ist mit einem Ablehnungsbescheid zu rechnen. Eine erneute Teilnahme am Bundeswettbewerb wäre dann fraglich. Auch wenn diese Förderkulisse durch die reduzierte Förderung deutlich unattraktiver geworden ist, sollte sie für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Durch die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans hat sich eine Verschiebung der projektierten Zeitschiene ergeben. Weiterhin hat sich aufgrund der wünschenswerten „idealen“ Routenführung im Bereich zwischen Schiensbusch und Hochdahler Straße weiterer Planungs- bzw. Abstimmungsbedarf (Umgang mit der ehemaligen Hausmülldeponie bzw. Grundstücksverfügbarkeit) ergeben. Die Verwaltung beabsichtigt die Planungen weiter fortzuführen und mögliche weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag für den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ zurückzuziehen. Da die Stärkung des Radverkehrs einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet, werden die Planungen für den Radweg durch das Sandbachtal fortgeführt. Es wird geprüft, ob auch andere Fördermöglichkeiten für die Umsetzung des Vorhabens in Frage kommen.

 

Finanz. Auswirkung:

In die Haushaltsplanung wurden sowohl Mittel für die Planung des Radweges (200.000 Euro) sowie für die förderfähigen investiven Maßnahmen (3 Mio. Euro; inkl. Brücke Schillerstraße) eingestellt. Die Planungskosten werden weiterhin im Haushalt berücksichtigt.