hier: Rücknahme des Förderantrags
Hintergrund:
Im Mai 2018 wurde durch das Planungsamt
eine Projektskizze für einen Radweg durch das Sandbachtal im Rahmen des
Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) eingereicht. Die Verkehrsachse ist Bestandteil des
Handlungskonzeptes Radverkehr und Fußverkehr, welches am 04.07.2018 vom Rat der
Stadt Haan beschlossen wurde.
Die Skizze wurde durch den
Fördermittelgeber positiv bewertet; daraufhin wurde im Oktober 2018 ein
Förderantrag eingereicht. Der Förderantrag wurde seitdem in mehreren Schritten
mit dem Fördermittelgeber bzw. mit dem durch ihn beauftragten Projektbüro
weiter abgestimmt.
Im Rahmen erster Gespräche zur Umsetzung
des Vorhabens wurde durch die Kreisverwaltung bzw. die Untere
Naturschutzbehörde die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen. Seitens der
Naturschutzbehörde wird keine andere Möglichkeit gesehen, die geplante Trasse
mit dem in Teilen des Sandbachtals festgesetzten Landschaftsschutzgebiet zu
vereinen. So wurde am 10.05.2019 durch den SUVA der Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 202 "Sandbachtal zwischen der Erkrather Straße und
dem Weg Schiensbusch“ gefasst (Vorlage: 61/278/2019).
Sachverhalt:
Der Fördermittelgeber hat nun angeregt, den
Förderantrag zurückzuziehen und in einem zukünftigen Förderzeitraum erneut
einzureichen. Begründet wurde diese Empfehlung damit, dass die Kostendifferenz
zwischen Projektskizze und Förderantrag zu groß sei. Die Kostensteigerung ergab
sich insbesondere aufgrund der – auch auf Anregung des Fördermittelgebers –
geänderten Führung der Trasse im Bereich „Schiensbusch - Hochdahler Str.“, so
dass diese auch hier konsequent durch das Sandbachtal anstelle über die Straße
„Buschhöfen“ führt.
Weiterhin wurden durch den
Fördermittelgeber die Förderbedingungen maßgeblich und unvorhersehbar geändert:
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Weil
die Grünverbindung durch das Sandbachtal auch durch Fußgänger genutzt werden
soll und es sich dementsprechend nicht um einen reinen, innerörtlichen Radweg
handeln soll, käme die Stadt Haan nicht für eine Förderung der investiven Maßnahmen
in Höhe von bis zu 90 Prozent, sondern nur noch für eine Zuwendung in Höhe von
50 Prozent in Frage. Diese Einschränkung war zu keinem Zeitpunkt den
Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen, sondern wurde erstmals im Juni dieses
Jahres kommuniziert. Dezidierte Förderbestimmungen lagen zu keinem Zeitpunkt
vor. Sowohl in der durch die Stadt Haan eingereichten Projektskizze als auch im
eingereichten Förderantrag wurde stets formuliert, dass es sich um einen
kombinierten Rad- und Fußweg handeln soll.
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Zusätzlich
wurde später zudem mitgeteilt, dass die „Brücken-Lösung“ für die Öffnung des
Sandbachtals im Bereich der Schillerstraße grundsätzlich nicht förderfähig sei,
da die Maßnahme (Führung der Schillerstraße über eine Brücke) die geplante
Trasse nur indirekt beträfe, da die Brücke nicht für Radfahrer, sondern für den
motorisierten Individualverkehr vorgesehen wird. Diese Brücke war zu Anfang des
Prozesses als Dreh- und Angelpunkt angesehen worden.
Woraus die gänzlich veränderte Sichtweise
des Fördergebers auf das Projekt und die mögliche Förderquote resultieren,
wurde weder schriftlich noch mündlich kommuniziert.
Insgesamt ist festzustellen, dass es weder
klare Förderrichtlinien gibt, noch dass der Fördergeber sich schriftlich
festlegen möchte, womit die Stadt Haan im Fall einer Förderung konkret rechnen
kann.
Weiteres Vorgehen:
Auch wenn nicht garantiert ist, dass die Trasse bei wiederholter Einreichung einer Projektskizze erneut positiv bewertet wird, empfiehlt die Verwaltung die Rücknahme des Förderantrags. Wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, ist mit einem Ablehnungsbescheid zu rechnen. Eine erneute Teilnahme am Bundeswettbewerb wäre dann fraglich. Auch wenn diese Förderkulisse durch die reduzierte Förderung deutlich unattraktiver geworden ist, sollte sie für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Durch die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans hat sich eine Verschiebung der projektierten Zeitschiene ergeben. Weiterhin hat sich aufgrund der wünschenswerten „idealen“ Routenführung im Bereich zwischen Schiensbusch und Hochdahler Straße weiterer Planungs- bzw. Abstimmungsbedarf (Umgang mit der ehemaligen Hausmülldeponie bzw. Grundstücksverfügbarkeit) ergeben. Die Verwaltung beabsichtigt die Planungen weiter fortzuführen und mögliche weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag
für den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ zurückzuziehen. Da die
Stärkung des Radverkehrs einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz und zu
einer nachhaltigen Entwicklung leistet, werden die Planungen für den Radweg
durch das Sandbachtal fortgeführt. Es wird geprüft, ob auch andere
Fördermöglichkeiten für die Umsetzung des Vorhabens in Frage kommen.
Finanz. Auswirkung:
In die Haushaltsplanung wurden sowohl
Mittel für die Planung des Radweges (200.000 Euro) sowie für die förderfähigen
investiven Maßnahmen (3 Mio. Euro; inkl. Brücke Schillerstraße) eingestellt.
Die Planungskosten werden weiterhin im Haushalt berücksichtigt.