Betreff
Lärmaktionsplanung der 3. Runde der Stadt Haan
Vorlage
61/301/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung wurden neben der A 46, der B 228 und der L 357 erstmals auch Abschnitte der L 288 und L 423 mit kartiert.

 

Die Leistungen zur Erstellung des Lärmaktionsplans der Runde 3 wurden in 2018 und 2019 entsprechend der am 04.10.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) dargestellten Vorgehensweise mehrfach ausgeschrieben.

 

In der ersten Ausschreibung wurde kein Angebot entsprechend des Leistungsverzeichnisses eingereicht. In den folgenden Ausschreibungen ist von 9 angeschriebenen Büros mit Verweis auf längerfristige Büroauslastungen bzw. eine Büroschließung kein Angebot eingereicht worden. Lediglich ein Büro – der bisherige Auftragnehmer für die Lärmaktionsplanung - konnte inzwischen zumindest eine Bearbeitungsmöglichkeit ab frühestens Ende diesen Jahres in Aussicht stellen und soll nun beauftragt werden.

 

Die förmliche Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde konnte somit noch nicht begonnen werden.

 

Inhaltlich ist im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Lärmaktionsplanung der Stadt Haan, Stufe 2 vom 17.10.2017 vom Tiefbauamt eine Anspruchsuntersuchung bezüglich eventueller Lärmsanierungsmaßnahmen im Juli 2018 an das Büro Peutz Consult Düsseldorf vergeben worden (siehe hierzu Informationsvorlage "Sachstandsbericht: Bürgeranträge zu geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung" zu dieser Sitzung des SUVA).

 

In Bezug auf die von der Lärmaktionsplanung, Runde 3 betroffenen Straßen, strebt die Straßenverkehrsbehörde auf dieser Grundlage eine Temporeduzierung auf der B228 sowie L288 an.

 

In Bezug auf die L357 hat der Straßenbaulastträger die Stadt Haan über die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Brücke / Kreisverkehr L 357 in der 2. Jahreshälfte informiert. Im Zusammenhang mit dieser Infrastrukturmaßnahme ist durch Verkehrsverlagerung in den Technologiepark eine Entlastung der Lärmsituation der Wohnnutzungen an der L 357 zu erwarten.

 

Darüber hinaus hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstmals für alle kartierten Straßen auch Berechnungen in Anlehnung an die RLS 90 zur Verfügung gestellt, die der weitergehenden Analyse der Betroffenheiten dienen. Diese Daten sollen vom zu beauftragenden Auftragnehmer ausgewertet werden.

 

Eine weitergehende Überprüfung der Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II erfolgt in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.