Sachverhalt:
Zur 3. Runde der
Lärmaktionsplanung wurden neben der A 46, der B 228 und der L 357 erstmals auch
Abschnitte der L 288 und L 423 mit kartiert.
Die Leistungen zur Erstellung des
Lärmaktionsplans der Runde 3 wurden in 2018 und 2019 entsprechend der am
04.10.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA)
dargestellten Vorgehensweise mehrfach ausgeschrieben.
In der ersten Ausschreibung wurde kein
Angebot entsprechend des Leistungsverzeichnisses eingereicht. In den folgenden
Ausschreibungen ist von 9 angeschriebenen Büros mit Verweis auf längerfristige
Büroauslastungen bzw. eine Büroschließung kein Angebot eingereicht worden. Lediglich
ein Büro – der bisherige Auftragnehmer für die Lärmaktionsplanung - konnte
inzwischen zumindest eine Bearbeitungsmöglichkeit ab frühestens Ende diesen Jahres
in Aussicht stellen und soll nun beauftragt werden.
Die förmliche Erarbeitung des
Lärmaktionsplans der 3. Runde konnte somit noch nicht begonnen werden.
Inhaltlich ist im Zusammenhang mit dem
Beschluss zur Lärmaktionsplanung der Stadt Haan, Stufe 2 vom 17.10.2017 vom
Tiefbauamt eine Anspruchsuntersuchung bezüglich eventueller
Lärmsanierungsmaßnahmen im Juli 2018 an das Büro Peutz Consult Düsseldorf
vergeben worden (siehe hierzu Informationsvorlage "Sachstandsbericht:
Bürgeranträge zu geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten
Lärm- und Luftschadstoffbelastung" zu dieser Sitzung des SUVA).
In Bezug auf die von der Lärmaktionsplanung,
Runde 3 betroffenen Straßen, strebt die Straßenverkehrsbehörde auf dieser
Grundlage eine Temporeduzierung auf der B228 sowie L288 an.
In Bezug auf die L357 hat der Straßenbaulastträger
die Stadt Haan über die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zur Brücke / Kreisverkehr L 357 in der 2.
Jahreshälfte informiert. Im Zusammenhang mit dieser Infrastrukturmaßnahme ist
durch Verkehrsverlagerung in den Technologiepark eine Entlastung der
Lärmsituation der Wohnnutzungen an der L 357 zu erwarten.
Darüber
hinaus hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstmals
für alle kartierten Straßen auch Berechnungen in Anlehnung an die RLS 90 zur
Verfügung gestellt, die der weitergehenden Analyse der Betroffenheiten dienen.
Diese Daten sollen vom zu beauftragenden Auftragnehmer ausgewertet werden.
Eine weitergehende Überprüfung der Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II erfolgt in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.